
Bischoff & Bischoff GmbH |2022-07-20- Revision: 2 98
Pyro Start Plus | Leichtgewichtrollstuhl
Pyro Start Plus SL | Sondergrößen
Leichtgewichtrollstuhl | Pyro Start Plus
Sondergrößen | Pyro Start SL Plus
98
Pyro Start Plus | Leichtgewichtrollstuhl
Pyro Start Plus SL | Sondergrößen
Leichtgewichtrollstuhl | Pyro Start Plus
Sondergrößen | Pyro Start SL Plus
DE
• Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhls vor jedem
Fahrtantritt auf Unversehrtheit und Sichtbarkeit für andere
Verkehrsteilnehmer überprüfen.
• Die Feststellbremse nur zum Parken benutzen.
• Die Sitzmaterialien sind beständig gegen Entflammbarkeit gemäß
EN 1021-2. Dennoch Zigaretten und andere mögliche Brandquellen
von Ihrem Produkt fernhalten
• Den Rollstuhl vor Sonneneinstrahlung schützen, um Verbrennungen
durch aufgeheizte Komponenten zu vermeiden
• Die Lager- und Betriebsbedingungen beachten (s. Kap. 7)
• Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett (s. Kap. 6.1 und 6.2)
stets
• beide Feststellbremsen anziehen
• Fußplatte hochklappen oder Beinstützen abschwenken
• Bei einer ungünstigen Sitzbreiten und Sitztiefen Kombination kann
es zu Einschränkungen beim Zugang zu Fluchtwegen kommen.
• Die Dimensionen des Rollstuhls Pyro Start Plus SL übersteigen die
empfohlenen Werte der DIN EN 12183:2014/A.1 und PRM TSI
Anhang M für Maße und Manövrierbereich.
• Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung,
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt hat
oder hätte führen können, unverzüglich ihrer, für Medizinprodukte
zuständigen Landesbehörde zu melden. Diese gibt die Meldung
unverzüglich an die für den Betreiber zuständige Behörde weiter
und informiert weiterhin den Hersteller und die für den Hersteller
zuständige Behörde.
Den Rollstuhl vor Sonneneinstrahlung schützen, um
Verbrennungen durch aufgeheizte Komponenten
zu vermeiden
2.2.Kippgefahr
Sofern vorhanden verhindern die beidseitig angebrachten
Antikipprollen (s. Kap. 4.13) weitestgehend, dass der Rollstuhl nach
hinten kippt. Beachten Sie dennoch, dass das Fahren mit Antikipprollen
bei stufigem Gelände, Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt
möglich ist. Stellen Sie einen ausreichenden Abstand nach oben, unten
und zu den Seiten sicher.
2.3.Sicherheit in Fahrzeugen
Ob Ihr Rollstuhl als Sitz im Kraftfahrzeug zur Beförderung
mobilitätsbehinderter Personen zugelassen ist oder nicht, können Sie
anhand der Symbole auf dem Typenschild am Produkt (s. Kap. 3.3)
erkennen:
RollstuhlalsSitzimKraftfahrzeugzurBeförderungmobilitätsbehinderter
Personen geeignet (Abb. A).
Rollstuhl nicht als Sitz im Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitäts-
behinderter Personen geeignet (Abb. B).
Wenn Ihr Rollstuhl nicht als Fahrzeugsitz geeignet ist, darf er unter
keinen Umständen als solcher verwendet werden. Er erfüllt dann die
Anforderungen nach ISO 7176-19 nicht. Ein Zuwiderhandeln kann im
Falle eines Unfalls schwerste Verletzungen mit Todesfolge verursachen
(Abb. B).
Pyro Start Plus Darf als Fahrzeugsitz verwendet werden
Pyro Start Plus SL Darf nicht als Fahrzeugsitz verwendet werden
2.4.Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVZO) halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
dies gilt besonders auf Gehwegen.
A
B