comfortel M-510 User manual

A31008-M2665-B181-4-X143
V04 09/2021
COMfortel M-510
DECT-Mobilteil
DECT Mobile Handset
Betriebsanleitung Deutsch
Instructions English
Manual de instrucciones Español
Οδηγίες λειτουργίας Ελληνικά
Notice d’utilisation Français
Istruzioni per l’uso Italiano
Gebruikshandleiding Nederlands
Instrukcja obsługi Polski
Lieferumfang (de) / Scope of delivery (en) / Volumen de suministro (es) /
Εξοπλισμός παράδοσης (el) / Contenu de la livraison (fr) / Dotazione (it) /
Leveringsomvang (nl) / Zakres dostawy (pl)

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2COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
Kontaktdaten (de) / Contact data (en) / Datos de contacto (es) /
Στοιχεία επικοινωνίας (el) / Coordonnées (fr) / Dati di contatto (it) /
Contactgegevens (nl) / Dane połączeń(pl)
Hersteller/Manufacturer: Auerswald GmbH & Co. KG, Hordorfer Str. 36,
38162 Cremlingen, Germany
DACHL
www.auerswald.de
BEFGRINLPLUK
www.fontevo.com
Anleitungen (de) / Manuals (en) / Instrucciones (es) / Οδηγίες
χρήσης (el) / Notices (fr) / Guide (it) / Handleidingen (nl) / Instrukcje (pl)
Copyright
Auerswald GmbH & Co. KG, 38162 Cremlingen, Germany, 2019
Trademarks
All trademarks mentioned are the property of the corresponding manufacturer.
Deutsch ..................................................................3
English..................................................................22
Español.................................................................39
Ελληνικά ..............................................................52
Français ...............................................................72
Italiano ..................................................................91
Nederlands.......................................................104
Polski...................................................................117
Die Anleitung „Erweiterte Informationen“ finden Sie auf unserer Internetseite. Nach einem Firmware-Update
benötigen Sie ggf. aktualisierte Anleitungen. Diese finden Sie auf unserer Internetseite.
de
You will find the "Advanced Information" manuals on our website. After a firmware update you usually require
a new version of the manuals. You will find this on our website.
en
Encontrará las instrucciones del apartado "Advanced Information" en nuestra página web. Después de
efectuar una actualización del firmware es posible que necesite descargar una copia actualizada de las
instrucciones. La encontrará en nuestra página web.
es
Οι οδηγίες χρήσης "Advanced Information" υπάρχουν στο διαδίκτυο. Μετά την ενημέρωση του
υλικολογισμικού θα χρειαστείτε ενδ. ενημερωμένες οδηγίες χρήσης. Μπορείτε να τις βρείτε στο διαδίκτυο.
el
La notice « Advanced Information » est disponible sur notre site Internet. Après une mise à jour de la version
du logiciel, vous aurez besoin de notices actualisées. Elles sont disponibles sur notre site Internet.
fr
La guida “Advanced Information” è disponibile sul nostro sito web. Dopo un aggiornamento del firmware
possono servire guide aggiornate. Queste sono disponibili sul nostro sito web.
it
De handleiding “Advanced Information” vindt u op onze internetpagina. Na een firmware-update heeft u evt.
geactualiseerde handleidingen nodig. Deze vindt u op onze internetpagina.
nl
Instrukcja „Advanced Information” znajduje sięna naszej stronie internetowej. Po zaktualizowaniu
oprogramowania wewnętrznego mogąbyćewentualnie potrzebne zaktualizowane instrukcje. Można je
znaleźć na naszej stronie internetowej.
pl

Wichtige Informationen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 3
Deutsch
Wichtige Informationen...................................................3
Bestimmungsgemäße Verwendung ..........................3
Sicherheitshinweise...................................................3
Endnutzer Lizenzbedingungen für
Software (EULA) .......................................................5
Technische Daten ...................................................11
Umwelthinweise ......................................................12
Konformitätserklärung .............................................13
Garantiebedingungen..............................................13
Erstinbetriebnahme.......................................................13
Schutzfolie entfernen...............................................13
Ladeschale aufstellen..............................................14
Ladeschale anschließen..........................................14
Akku einlegen und Akkudeckel schließen ...............14
Akkus laden.............................................................15
Display-Sprache ändern..........................................15
Mobilteil erstmals anmelden....................................16
Telefon bedienen ..........................................................17
Übersicht .................................................................17
Mobilteil ein-/ausschalten ........................................19
Tastensperre ein-/ausschalten ................................19
Gehende Rufe .........................................................19
Kommende Rufe......................................................21
Wichtige Informationen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Digitales Telefon nach DECT-Norm (Digital Enhanced Cordless
Telecommunications) zum schnurlosen Telefonieren über die Basisstationen
COMfortel WS-500S und COMfortel WS-500M (nicht im Lieferumfang
enthalten). Das Telefon ist für den Betrieb in geschlossenen, trockenen Räumen
vorgesehen.
Sicherheitshinweise
Beachten Sie die folgenden Hinweise für einen sicheren und störungsfreien
Betrieb des Geräts. Unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße
Verwendung kann z. B. zu Funktionseinschränkungen, Zerstörung des Geräts
oder schlimmstenfalls zur Gefährdung von Personen führen. Zusätzliche
handlungsbezogene Warnhinweise finden Sie wenn nötig in den betreffenden
Kapiteln.
Lesen Sie die zum Gerät gehörenden Anleitungen und bewahren Sie diese auf.
Sicherer Anschluss
Schließen Sie das Gerät wie in dieser Anleitung beschrieben an. Beachten Sie
die technischen Daten auf dem Typenschild und in dieser Anleitung. Schließen
Sie die Anschlusskabel des Geräts nur an die dafür bestimmten und fachgerecht
installierten Anschlussdosen an. Lassen Sie von einer Elektrofachkraft alle
Kabel innerhalb des Gebäudes verlegen.

Wichtige Informationen
4COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
Verwenden Sie ausschließlich Originalzubehör und Originalersatzteile. Dies gilt
insbesondere für Akkus, Ladeschale und Steckernetzteil.
Ungeeignete Headsets, externe Lautsprecher oder Hörer können zu
Gehörschäden führen oder die Sprachverbindung stören. Beachten Sie die
technischen Daten zum Anschluss eines Headsets. Verwenden Sie zum Laden
nur die mitgelieferte Ladeschale.
Halten Sie das Mobilteil nicht mit der Geräterückseite an das Ohr, wenn es
klingelt bzw. wenn Sie die Freisprechfunktion eingeschaltet haben. Sie können
sich sonst schwerwiegende, dauerhafte Gehörschäden zuziehen.
Standortbedingungen
Setzen Sie das Gerät nie den Einflüssen von Wärmequellen, von direkter
Sonneneinstrahlung und von anderen elektrischen Geräten aus.
Schützen Sie das Gerät vor Nässe, Staub, aggressiven Flüssigkeiten und
Dämpfen.
Stellen Sie das Gerät nicht in Feuchträumen wie z. B. Bädern oder
Duschräumen auf. Das Gerät ist nicht spritzwassergeschützt.
Während des Ladens muss die Steckdose leicht zugänglich sein.
Einsatzbegrenzung, Betriebsbedingungen
Nehmen Sie ein beschädigtes Gerät nicht in Betrieb.
Verwenden Sie das Gerät nicht, wenn das Display gesprungen oder zerbrochen
ist. Zerbrochenes Glas oder Kunststoff kann Verletzungen an Händen und
Gesicht verursachen.
Betreiben Sie das Gerät nur mit geschlossenem Akkudeckel.
Das Gerät enthält Kleinteile/Batterien, die von Kleinkindern verschluckt werden
können. Halten Sie das Gerät außerhalb der Reichweite von Kleinkindern.
Nutzen Sie das Gerät nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen, z. B.
Lackierereien.
Falls Sie medizinische Geräte (z. B. einen Herzschrittmacher) verwenden,
informieren Sie sich bitte beim Hersteller des Gerätes. Dort kann man Ihnen
Auskunft geben, inwieweit die entsprechenden Geräte immun gegen externe
hochfrequente Energien sind.
Setzen Sie das Gerät nicht ein für lebenserhaltende Systeme oder
Anwendungen innerhalb nuklearer Einrichtungen. Vor dem Einsatz des Geräts
für solche Anwendungen benötigen Sie zwingend eine auf den Einzelfall
zugeschnittene schriftliche Zustimmung/Erklärung des Herstellers.
Das Gerät lässt sich während eines Stromausfalls nicht betreiben. Es kann auch
kein Notruf abgesetzt werden.

Wichtige Informationen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 5
Erforderliche Kenntnisse für die Einrichtung
Unvollständige oder fehlerhafte Einrichtung kann zur Gefährdung von Personen
führen, zum Beispiel aufgrund nicht durchführbarer Notrufe.
Die Einrichtung des Produkts erfolgt menügesteuert im Mobilteil selbst. Die
Menüs lassen sich in verschiedene Sprachen umschalten. Wenn Sie mit diesen
Sprachen und den verwendeten Fachbegriffen nicht vertraut sind, ziehen Sie
eine fachlich und sprachlich geeignete Fachkraft hinzu.
Reparatur
Öffnen Sie das Gerät nicht. Nur der Hersteller darf das Gerät öffnen und
reparieren.
Reinigung
Wischen Sie das Gerät mit einem feuchten Tuch oder einem Antistatiktuch ab.
Benutzen Sie keine Lösungsmittel und kein Mikrofasertuch.
Verwenden Sie nie ein trockenes Tuch: es besteht die Gefahr der statischen
Aufladung.
In seltenen Fällen kann der Kontakt des Geräts mit chemischen Substanzen zu
Veränderungen der Oberfläche führen. Aufgrund der Vielzahl am Markt
verfügbarer Chemikalien konnten nicht alle Substanzen getestet werden.
Beeinträchtigungen von Hochglanzoberflächen können vorsichtig mit Display-
Polituren für Mobiltelefone beseitigt werden.
Endnutzer Lizenzbedingungen für Software (EULA)
Die Auerswald GmbH & Co. KG, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen, Deutschland („Auerswald“ oder „Wir“) ist u.a. Her-
steller und Anbieter von Geräten und Software zur Kommunikation, sowie damit zusammenhängender Leistungen. Die nach-
folgenden Bedingungen regeln die Nutzung der zusammen mit den Geräten oder auch für sich überlassenen Software (wie
in Ziff. 1.13 definiert) durch einen Käufer oder Mieter, der die Software für eigene Zwecke nutzt und der weder ein Auerswald
Partner noch ein mit Auerswald verbundenes Unternehmen ist („Kunde“ oder „Sie“). Der Kunde kann eine natürliche Person,
eine juristische Person oder sonst eine rechtsfähige Gesellschaft, Institution oder Organisation sein.
Nicht Gegenstand dieser EULA ist die Bereitstellung von Software zur Nutzung durch den Kunden über das Internet („Soft-
ware-as-a-Service“, „SaaS“). Diese richtet sich nach den gesonderten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Software as a
Service Leistungen“ („AGB SaaS“) von Auerswald, die Sie hier (https://www.auerswald.de/saas) einsehen können.
1. Definitionen
Für diese EULA gelten, zusätzlich zu den an anderen Stellen in dieser EULA definierten Begriffen, die folgenden Definitionen:
1.1. Auerswald bezeichnet, falls nicht ausdrücklich abweichend geregelt, die Auerswald GmbH & Co.KG.
1.2. Auerswald Partner bezeichnet die von Auerswald autorisierten Distributoren, Reseller, OEMs und andere Vertriebspart-
ner, die Produkte und Leistungen von Auerswald vertreiben.
1.3. Floating-User-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die den Zugriff auf eine Software, z. B. die Server-Software, gestattet. Je
nach Produkt bzw. gekaufter Anzahl von Lizenzen kann die Floating-User-Lizenz einem oder mehreren Usern (z. B. 5, 10, 25,
50) gleichzeitig den Zugriff auf die Server-Software erlauben. Gezählt werden dabei die tatsächlich aktiven User, die Zahl der
angelegten User bzw. Clients kann höher sein. Dieses Lizenzmodell ist abzugrenzen von Named-User-Lizenzen, bei denen
i.d.R. jede Lizenz fest an einen bestimmten User gebunden ist und nur diese User – aber dann alle davon gleichzeitig – die
Software benutzen dürfen. Eine Floating-User-Lizenz kann an eine bestimmte Hardware oder Server Software gebunden sein,
d.h. den gleichzeitigen Zugriff nur auf eben diese Hardware bzw. Server Software erlauben.
1.4. Dokumentation bezeichnet die zur Software gehörenden technischen und funktionalen Beschreibungen. Die Dokumen-
tation wird grundsätzlich in digitaler, ausdruckbarer Form bereitgestellt, z. B. zusammen mit der Software als Datei oder online
zum Zugriff mittels Browser. Teile der Dokumentation können jedoch auch in gedruckter Form vorliegen, z. B. bei Hardware.
Die Dokumentation umfasst u.a. die Bedienungsanleitungen, Beschreibung von Leistungsmerkmalen und Funktionen, Vor-

Wichtige Informationen
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aussetzungen an die Hard- und Software sowie die Einsatzbedingungen. Soweit unter dem Vertrag auch Drittanbietersoftware
oder Open-Source-Komponenten überlassen werden, gehören zur Dokumentation auch die jeweiligen Drittanbieterlizenzbe-
dingungen sowie Open Source Lizenzen. Diese werden ebenfalls grundsätzlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt, ent-
weder zusammen online mit der Software oder online in dem Bereich, in dem der Download des Produkts erfolgt. In manchen
Produkten kann auf die Dokumentation oder Teile davon, wie z. B. diese EULA, die Drittanbieterlizenzbedingungen oder die
Open Source Lizenzen, auch über die Bedienoberfläche des Produktes zugegriffen werden.
1.5. Drittanbieterlizenzbedingungen bezeichnet die Lizenzbedingungen eines Drittanbieters, die für die Drittanbietersoft-
ware gelten, die der Kunde unter dem Vertrag erwirbt.
1.6. Drittanbietersoftware bezeichnet Software, die nicht von Auerswald selbst stammt, die Auerswald jedoch selbst oder
über Auerswald Partner vertreibt, was z. B. an einer Auerswald Artikelnummer kenntlich werden kann. Drittanbietersoftware
kann Drittanbieterlizenzbedingungen unterliegen. Nicht als Drittanbietersoftware im Sinne dieser Definition gelten Produkte
Dritter, die nicht von Auerswald vertrieben werden bzw. die der Auerswald Partner nicht von Auerswald bezogen hat, sowie
Komponenten der Software, die zwar von Dritten stammen, aber so in die Software integriert sind, dass die Bedingungen die-
ser EULA dafür gelten. Open Source Software ist eine Sonderform von Drittanbietersoftware, die mit den Open Source Lizenz-
bedingungen eigenen Lizenzbedingungen unterliegt.
1.7. Firmware oder auch sog. „embedded“ Software bezeichnet eine dauerhaft in einem elektronischen Gerät (z. B. einem
Telefon) eingebettete Software, die auch nach einem Aus-/Einschalten des Geräts ohne Neuinstallation zur Verfügung steht.
Mittels Firmware werden in der Regel grundlegende Funktionen des Geräts bereitgestellt bzw. erweitert.
1.8. Einzelplatz-Software ist eine Software, die zur Nutzung durch einen einzelnen User bzw. Client bestimmt ist, und die
etwa auf einem einzelnen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone installiert wird.
1.9. EULA (End User License Agreement) bezeichnet Lizenzbedingungen für Endnutzer von Software. Die EULA von
Auerswald ist dieses vorliegende Dokument. Drittanbietersoftware kann einer eigenen EULA unterliegen, den Drittanbieterli-
zenzbedingungen. Open Source Lizenzen sind eine Sonderform einer EULA.
1.10. Lizenz bezeichnet das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an einer bestimmten Software. Das Nutzungsrecht
kann dauerhaft oder auch zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Bezugsverhältnisses befristet eingeräumt werden. Art und
Umfang der vom Kunden erworbenen Lizenz(en), z. B. ob es sich um eine Floating-User-Lizenz oder eine Named-User-Lizenz
handelt, sind im Vertrag spezifiziert, im Übrigen durch diese EULA.
1.11. Lizenzbedingungen ist ein Oberbegriff für diese EULA, etwaige Drittanbieterlizenzbedingungen sowie etwaige Open
Source Lizenzen, wie durch den Vertrag weiter konkretisiert, etwa im Hinblick auf die Art der Lizenz oder der lizenzierten User/
Clients.
1.12. Lizenzkey bezeichnet einen oder mehrere Lizenzschlüssel oder Lizenzzertifikat(e), welche die erworbene Lizenz reprä-
sentieren und mit denen im jeweiligen Gerät bzw. der jeweiligen Software eine Funktion oder die Ausbaustufe einer Funktion
aktiviert bzw. freigeschaltet wird, z. B. eine Erhöhung der Anzahl der zulässigen User. Je nach Lizenz kann die Software all-
gemein zur unbegrenzten Nutzung oder für die erworbene Anzahl von Floating-User-Lizenzen oder Named-User-Lizenzen
freigeschaltet werden. Abhängig vom Produkt muss zuvor die für die Funktion erforderliche Software bzw. Erweiterung der
Software installiert sein, bevor mit dem Lizenzkey die betreffende Funktion freigeschaltet werden kann.
1.13. Named-User-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, bei der genau definiert ist, welcher User oder Client die fragliche Software,
z. B. eine Server-Software, nutzen darf. Jeder User bzw. Client wird eigens definiert und erhält ein eigenes Passwort. Bei zehn
(10) definierten Named-User-Lizenzen dürfen nur diese zehn Benutzer die Software verwenden, jedoch alle gleichzeitig. Die-
ses Lizenzmodell ist abzugrenzen von Floating-User-Lizenzen, bei denen i.d.R. eine beliebige Anzahl an Usern/Clients ange-
legt werden kann, aber immer nur die lizenzierte Anzahl von Usern/Clients gleichzeitig die Software benutzen darf.
1.14. Open Source Lizenz bezeichnet Lizenzbedingungen für eine Software, die dem Nutzer Nutzungsrechte daran gewäh-
ren, die über das Recht zur (auch unentgeltlichen) Nutzung der Software hinaus gehen und die üblicherweise dem Inhaber
des Urheberrechts an der Software vorbehalten sind, z. B. das Recht, die Software zu bearbeiten, sie mit anderen Applikati-
onen zu verbinden oder die Software oder eine davon abgeleitete Version zu vertreiben und bei der die zugehörigen Lizenz-
bedingungen verlangen, dass mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
a) der Quellcode oder die Designinformationen müssen gegenüber jedermann auf Anfrage bereitgestellt werden,
b) dem Nutzer wird das Recht, die ursprüngliche oder eine bearbeitete Fassung der Software zu bearbeiten, gewährt,
c) vom Nutzer muss gegenüber jedermann oder gegenüber jedem Dritten, der dies verlangt, eine unentgeltliche Lizenz zur
Nutzung der geistigen Eigentumsrechte (sog. intellectual properties) an der Software, auch wenn diese vom Nutzer bearbeitet
wurde, eingeräumt werden,
d) der Inhaber des Urheberrechts an der nicht bearbeiteten Open Source Software muss angegeben werden (Urheber-Hin-
weis).
Open Source Lizenzen im Sinne dieser Definition sind beispielsweise, ohne diese abschließend aufzuzählen, die GNU Gene-
ral Public License (GPL) Lizenzfamilie, die GNU Lesser General Public License (LGPL) und die Berkeley Software Distribution
License (BSD) Lizenzfamilie.
1.15. Open Source Software bezeichnet eine Software, die unter einer Open Source Lizenz steht und entweder:
a) nur in Quellcodeform verbreitet wird, oder
b) in ausführbarer Objektcodeform erhältlich ist und bei welcher der Quellcode zusammen mit dem ausführbaren Code gelie-
fert wird oder

Wichtige Informationen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 7
c) bei welcher der Quellcode unentgeltlich (von Versand- und Lieferkosten abgesehen) zur Verfügung gestellt wird.
1.16. Produktinstanz bezeichnet eine auf dem Server betriebene Kopie der Server-Software. Je nach Produkt und eingesetz-
tem Server können mehrere Produktinstanzen einer Server-Software auf einem Server betrieben werden.
1.17. Server-Software bezeichnet Software, die zur Nutzung durch mehrere User bzw. Clients bestimmt ist und die auf einem
Server installiert wird. Die User bzw. Clients greifen i.d.R. über Netzwerkverbindungen (z. B. LAN, WLAN) auf die Server-Soft-
ware zu, um die Funktionalitäten der Server-Software zu nutzen.
1.18. Software bezeichnet die Computerprogramme, Dateien sowie ggfs. die Datenträger, die dem Kunden gemäß dem Ver-
trag und den Bestimmungen dieser EULA bereitgestellt werden, einschließlich aller ggfs. dazu bereitgestellter Updates,
Upgrades, Fehlerkorrekturen, modifizierter Versionen, Ergänzungen und Kopien. Die Software kann als Firmware zusammen
mit einem Gerät geliefert werden bzw. nur für einen bestimmten Gerätetyp verwendbar sein. Software wird grundsätzlich nur
in ausführbarer Form (Objektcode) bereitgestellt. Für den Zweck dieser EULA gilt die dazugehörige Dokumentation als
Bestandteil der Software. Die mit der Software gelieferte Open Source Software sowie Drittanbietersoftware fallen ebenfalls
unter diese Definition von Software, jedoch gelten dafür die Drittanbieterlizenzbedingungen bzw. Open Source Lizenzen, ins-
besondere können letztere vorsehen, dass dem Kunden Quellcode zur Verfügung gestellt wird.
1.19. Trialversion ist eine Version der Software, die zu Testzwecken überlassen wird. In dieser EULA gelten dafür die Rege-
lungen in Ziffer 8 vorrangig.
1.20. Update bezeichnet eine Version eines Computerprogramms, die Fehlerkorrekturen und kleinere funktionale Optimie-
rungen enthält. Auerswald bestimmt nach eigenem Ermessen, ob ein Update als eigenständig installierbare Fassung des
Computerprogramms (Release) oder als zusätzlich zu installierender Bestandteil veröffentlicht wird. Ein Update erfordert, in
Abhängigkeit des Produkts, eine vorhandene und ordnungsgemäß lizenzierte Installation der Software oder einen laufenden
Trial-Mode. Ein Update wird in der Regel mit einer Erhöhung der Release-Nummer hinter der Hauptversionsnummer (z. B.
„Version 1.0.2“ anstelle von „Version 1.0.1“) gekennzeichnet.
1.21. Upgrade bezeichnet eine Version des Computerprogramms, die neue und/oder erweiterte Funktionalität für ältere Ver-
sionen enthält. In einigen Fällen können auch Fehlerkorrekturen enthalten sein. Auerswald kann nach eigenem Ermessen ent-
scheiden, ob ein Upgrade eine Lizenz für bestimmte, zum Upgrade zugelassene ältere Versionen der Software erfordert. Typi-
scherweise wird ein Upgrade mit einer Erhöhung der Hauptversionsnummer (z. B. „Version 2.0.0“ anstelle von „Version 1.0.2“)
gekennzeichnet.
1.22. User oder auch Client bezeichnet eine Einheit, die auf einen Server und eine oder mehrere darauf laufende Produkt-
instanzen einer Server-Software zugreifen kann. Abhängig vom Produkt kann ein User eine natürliche Person, aber auch eine
Identität/Rolle (Administrator) oder ein physisches (z. B. Fax) oder virtuelles Gerät (z. B. Telefonkonferenzraum) sein. Die Art
und Anzahl der zur Nutzung der Server-Software berechtigten User/Clients sind im Vertrag definiert, unter dem das jeweilige
Produkt dem Kunden überlassen wird.
1.23. Verbundene Unternehmen bezeichnet Unternehmen, die im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit Auerswald oder dem Kunden
verbunden sind. Sollte das AktG nicht anwendbar sein, bezeichnet verbundenes Unternehmen jede organisatorisch eigen-
ständige Einheit, die Auerswald oder den Kunden direkt oder indirekt kontrolliert, von einem der beiden kontrolliert wird oder
unter gemeinsamer Kontrolle mit einer anderen Partei steht. Kontrolle wird verstanden als die Fähigkeit, die Geschäftsleitung
und die Organisation eines Unternehmens direkt zu steuern oder lenkend auf sie Einfluss zu nehmen, sei es durch Mehrheit
der Stimmrechte, durch Vertrag oder anderweitig.
1.24. Vertrag ist die gesonderte Vereinbarung (z. B. ein Softwareüberlassungsvertrag), unter der der Kunde von Auerswald
oder einem Auerswald Partner die Software und ggfs. weitere Produkte von Auerswald bezogen hat. Für die Zwecke dieser
EULA sind von der Definition nur eigene Produkte von Auerswald sowie Drittanbietersoftware, die von Auerswald bezogen
werden können, umfasst. Andere Produkte sind ausgenommen.
2. Allgemeine Lizenzbestimmungen
2.1 Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht an der Software gemäß den Lizenzbedingungen und ausschließlich im Rahmen des
Vertrags eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrags zur Einhaltung der Lizenzbedingungen.
2.2 Die Nutzungsrechte des Kunden an der Software bestimmen sich allein nach Lizenzbedingungen. Alle übrigen Rechte an
der Software stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Auerswald zu, oder, im Fall von Drittanbietersoftware, dem
jeweiligen Drittanbieter bzw. den Lizenzgebern der Open Source Software.
2.3 Erwirbt der Kunde die Software von Auerswald, verschafft Auerswald dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit, vor
Abschluss des Vertrags Kenntnis von den Lizenzbedingungen zu nehmen, z. B. mittels Link im Webshop von Auerswald.
Auerswald hat die Auerswald Partner entsprechend verpflichtet. Entsprechendes gilt für Open Source Software bzw. den
zugehörigen Open Source Lizenzen.
2.4 Mit Abschluss des Vertrags akzeptiert der Kunde die Lizenzbedingungen, einschließlich der Open Source Lizenzen. Es
obliegt dem Kunden, sich gem. Ziff. 2.3 bzw. Ziff. 3 vorher Kenntnis von den Lizenzbedingungen einschließlich der Open
Source Lizenzen zu verschaffen.
2.5 Sofern nicht ausdrücklich abweichend im Vertrag geregelt, erhält der Kunde Nutzungsrechte nur am Objektcode der Soft-
ware, d.h. der ausführbaren maschinenlesbaren Form der Software und es besteht kein Anspruch auf Überlassung des Quell-
codes. Ausgenommen sind Fälle, bei denen das fragliche Produkt die Überlassung von Quellcode zwingend voraussetzt, z.
B. bei Skripten. Unberührt bleiben auch die Rechte des Kunden aus Open Source Lizenzen.
2.6 Sofern nicht ausdrücklich abweichend im Vertrag vereinbart, erhält der Kunde das nicht-ausschließliche Recht, die Soft-

Wichtige Informationen
8COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
ware, nach näherer Maßgabe von Ziffer 3, zur Abwicklung eigener interner Geschäftszwecke sowie der von verbundenen
Unternehmen des Kunden zu nutzen. Die Nutzung oder der Betrieb der Software durch Dritte ist gestattet, wenn dies aus-
schließlich unter Steuerung des Kunden und für interne Geschäftszwecke des Kunden erfolgt, z. B. Hosting, Outsourcing. Der
Kunde darf die Software im Rahmen dieser Zwecke in angemessenem Umfang vervielfältigen, insbesondere Sicherheitsko-
pie(n) anfertigen. Alle darüberhinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung,
Umgestaltung und öffentlichen Zugänglichmachung der Software, verbleiben bei Auerswald bzw. den Drittanbietern.
2.7 Mit Ausnahme der Open Source Software darf der Kunde die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, keine
Programmteile herauslösen, Reverse-Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode aus dem Objekt-
code abzuleiten. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus § 69d Abs. 2 und 3, § 69e Urheberrechtsgesetz. Der
Kunde hat Auerswald in diesem Fall zuvor schriftlich mit angemessener Frist aufzufordern, die zur Herstellung der vertrags-
gemäßen Funktionalität oder Interoperabilität mit anderen Applikationen nötigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Erst nach Ablauf der Frist ohne vertragsmäßige Herstellung der Funktionalität ist der Kunde zum Reverse-Enginee-
ring bzw. zur Dekompilierung der Software im Rahmen der gesetzlich zwingenden Vorschriften berechtigt.
2.8 Die Software darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Auerswald weder vermietet, verleast, verliehen, unterlizen-
ziert oder außerhalb der Bestimmungen der Ziffern 2.9 bis 2.14 weitergegeben oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden.
Ebenso darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vervielfältigt werden. Ausgenommen sind die im Vertrag oder die
gesetzlich ausdrücklich erlaubten Fälle, z. B. Sicherungskopien. Auerswald kann frei entscheiden, ob die Zustimmung erteilt
wird.
2.9 Werden dem Kunden Installationsmedien überlassen, die mehrere Softwareprodukte enthalten, darf der Kunde nur die
Software nutzen, für die er Lizenzen erworben hat. Das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb oder Wei-
terverkauf und auch die damit verbundene Umgestaltung der Vervielfältigungsstücke der Software ist nicht gestattet.
2.10 Wurden dem Kunden an der Software dauerhafte Lizenzen eingeräumt, so ist ein Weiterverkauf der Software und die
Übertragung der Lizenzen daran nur zulässig, wenn Software und Lizenzen in genau dem Umfang und in der Zusammenstel-
lung weitergegeben werden, die der Kunde erworben hat. Die Software darf dem Erwerber hierbei nur einheitlich und vollstän-
dig mit allen zugehörigen Materialien und Lizenzen bzw. Lizenzkeys überlassen werden. Eine nur vorübergehende Überlas-
sung, z. B. Vermietung, ist unzulässig. Eine nur teilweise Überlassung der Software an Dritte oder die Überlassung derselben
Software an mehrere Dritte unter Aufspaltung der Lizenzen ist untersagt, außer in den gesetzlich ausdrücklich zulässigen Fäl-
len.
2.11 Bei einer dem Kunden vermieteten Software ist eine Weitergabe bzw. Übertragung des Mietvertrags an Dritte ausge-
schlossen, es sei denn, diese wurde individuell mit dem jeweiligen Vermieter, d.h. Auerswald bzw. dem Auerswald Partner,
vereinbart.
2.12 Der Kunde stellt sicher und kann dies auf Anfrage von Auerswald auch nachweisen, dass
* der Erwerber sich zu Einhaltung der Lizenzbedingungen verpflichtet hat;
* dem Erwerber die Software, die Lizenzkeys, die Installationsmedien und sonstige Materialien, die mit der Software geliefert
wurden, z. B. vorinstallierte Materialien, sowie alle beim Kunden noch vorhandenen Sicherheitskopien, Updates und frühere
Versionen ausgehändigt wurden;
* der Kunde keine Kopien der Software, der Installationsmedien, der Lizenzkeys oder sonstiger Materialien zurückbehält, ein-
schließlich Sicherungskopien;
* der Kunde Auerswald direkt, oder über den jeweiligen Auerswald Partner, unter Angabe der betreffenden Software und
Lizenzkeys über den Erwerb und den Käufer informiert und
* der Kunde bei Auerswald, oder über den jeweiligen Auerswald Partner, die Umschreibung der Software und Lizenzkeys auf
den Erwerber veranlasst hat.
2.13 Mit der Übertragung auf den Erwerber erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an der Software und den Lizenzen.
Eine Veräußerung führt jedoch nicht automatisch zu einer Übertragung oder Abtretung von Garantie- bzw. Gewährleistungs-
ansprüchen oder eines ggfs. zwischen Auerswald und dem Kunden bestehenden Wartungs-/Pflegevertrages. Hat der Kunde
die Software von einem Auerswald Partner erworben, obliegt es dem Kunden, mit dem Auerswald Partner Vereinbarungen
zum Übergang eventueller gegenüber dem Auerswald Partner bestehender Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche oder
für Pflegeverträge zu treffen.
2.14 Der Kunde darf Sicherungskopien der Software in angemessener Anzahl herstellen. Der Kunde wird alphanumerische
Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke, mit denen die Software oder Installationsmedien versehen sind,
nicht entfernen und die Software nur unverändert vervielfältigen. Der Kunde wird über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnun-
gen führen, die Auerswald auf Wunsch einsehen kann.
2.15 Sofern die Software eine Initialisierung erfordert, zum Beispiel durch Einspielen eines Lizenzkeys, wird der Kunde die
Software innerhalb einer bestimmten von Auerswald vorgesehenen Frist initialisieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass erst dann die Installation technisch abgeschlossen ist. Zur Installation sind vom Kunden die erforderlichen Informationen
wie in der Installationssequenz beschrieben einzutragen. Wird die Software in einer virtualisierten Umgebung betrieben und
diese verändert, z. B. aktualisiert, oder die Hardware, auf der die Software betrieben wird, geändert, kann es erforderlich sein,
die Software erneut zu initialisieren. Erfolgt die Initialisierung nicht innerhalb der genannten Frist, kann die Software für weitere
Verwendung gesperrt sein. Zur Freischaltung ist dann die Initialisierung nötig, die bei Auerswald oder dem jeweiligen
Auerswald Partner gegen Nachweis der Berechtigung angefordert werden kann. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag zur

Wichtige Informationen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 9
Abnahme sowie zu Aufwandsentschädigungen bleiben unberührt.
2.16 Jede ergänzende Lieferung von Software (z. B. Updates oder Upgrades), die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird,
sowie alle Erweiterungen der Lizenz, z. B. zusätzliche Floating-User-Lizenzen, sind integraler Bestandteil der jeweils überlas-
senen Software und unterliegen dieser EULA, es sei denn, dies wurde im Einzelfall abweichend vereinbart.
2.17 Mit der Installation eines Updates oder Upgrades erlöschen grundsätzlich die Nutzungsrechte an vorhergehenden Ver-
sionen. Auerswald behält sich vor, auf der Website auch ältere Versionen der Software anzubieten. In diesem Fall ist der
Kunde berechtigt, auch die angebotenen älteren Versionen, aber gleichzeitig immer nur eine Version davon, zu nutzen (sog.
„Downgrade“). Eine Erweiterung anderer Lizenzen, z. B. zur Anzahl der Floating User, ist damit nicht verbunden. Die Bereit-
stellung älterer Versionen erfolgt freiwillig und kann jederzeit eingestellt werden. Auerswald behält sich auch vor, Downgrades
technisch zu verhindern. Der Kunde verwendet solche älteren Versionen auf eigene Gefahr. Eine Gewährleistungspflicht von
Auerswald oder eine Leistungspflicht aus einem mit Auerswald geschlossenen Wartungs-/Pflegevertrag gilt nur für die jeweils
aktuelle Version. Vorhandene Kopien, einschließlich Sicherheitskopien, sind vom Kunden entweder nachweislich zu vernich-
ten oder an Auerswald bzw. den Auerswald Partner zurückzugeben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er die ältere Ver-
sion zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlich angeordneter Aufbewahrungs- und Nachweispflichten benötigt und dies die
Upgrade- oder Migrationsversion der Software nicht zu leisten vermag. In jedem Fall endet die Möglichkeit zu einer solchen
Zurückbehaltung mit der Veräußerung der Software an einen Dritten.
2.18 Auerswald kann in den Fällen, in denen dem Kunden Nutzungsrechte zeitlich begrenzt eingeräumt wurden, diese ganz
oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der Kunde in erheblichem Umfang gegen die Bestimmungen der EULA ver-
stößt, insbesondere in Bezug auf den Umfang der Lizenz, dadurch die Rechte von Auerswald an der Software in einer Weise
verletzt werden, die Auerswald ein Festhalten an der Rechteeinräumung unzumutbar machen und der Kunde den Verstoß
nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung von Auerswald beseitigt. Soweit der
Kunde die Software über einen Auerswald Partner bezogen hat, ist die mit dem Auerswald Partner getroffene Vereinbarung
maßgeblich. Das Recht von Auerswald, gegen Rechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen, insbesondere im Wege des einst-
weiligen Rechtsschutzes, bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für dauerhaft überlassene Software.
2.19 Für Firmware gelten die Regelungen dieser EULA sinngemäß, jedoch darf Firmware nur zusammen mit der Hardware,
für die die Firmware bestimmt und von Auerswald freigegeben wurde, benutzt bzw. an Dritte weitergegeben werden.
2.20 Diese EULA gilt auch für solche Software von Auerswald, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung eines
SaaS Angebots von Auerswald zur Installation auf einem Client überlassen wird. In diesem Fall gilt für solche Software diese
EULA, und für das Saas Angebot von Auerswald die AGB SaaS. Solche Software ist nur zur Verwendung mit dem zugehöri-
gen SaaS Angebot von Auerswald bestimmt und auch nur darauf beziehen sich die Nutzungsrechte des Kunden nach dieser
EULA, auch wenn es technisch möglich sein sollte, ein anderes (SaaS) Produkt damit anzusprechen. Auerswald übernimmt
für eine solche gegen diese EULA verstoßende Nutzung keine Gewährleistung, erbringt keine Wartungs-/Pflegeleistungen,
wird den Kunden im Fall einer durch die Kombination mit dem fremden SaaS Dienst erfolgenden Rechtsverletzung nicht
freistellen, und behält sich vor, vom Kunden den Ersatz eventueller Schäden oder Aufwendungen erstattet zu verlangen, die
der Kunde durch eine solche Nutzung bei Auerswald verursacht.
3. Drittanbietersoftware und Open Source Software
3.1 Die Software kann Komponenten enthalten, die ganz oder teilweise gesonderten Lizenzbestimmungen unterliegen. Dies
umfasst insbesondere Drittanbietersoftware und Open Source Software. Erwirbt der Kunde die Software von Auerswald, ver-
schafft Auerswald dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit, vor Abschluss des Vertrags Kenntnis von den Drittanbieterlizenz-
bedingungen und Open Source Lizenzen zu nehmen, z. B. mittels Link im Webshop von Auerswald. Auerswald hat die
Auerswald Partner entsprechend verpflichtet.
Solche gesonderten Lizenzbestimmungen gelten in Bezug auf die betreffende Komponente vorrangig vor dieser EULA und
zudem werden im Rahmen des Installationsprozesses angezeigt, oder es wird in der Dokumentation auf sie hingewiesen.
3.2 Manche Drittanbieterlizenzen und Open Source Lizenzen können zusätzliche Rechte, aber auch Beschränkungen oder
Ausschlüsse von Garantie- bzw. Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen enthalten, und Auerswald ist verpflichtet, diese
Rechte, Beschränkungen oder Ausschlüsse an den Kunden weiterzugeben, unabhängig davon, ob diese gemäß der für den
Vertrag geltenden Rechtsordnung wirksam sind oder nicht. Auerswald empfiehlt, dass sich der Kunde vor dem Vertrags-
schluss über diese Rechte, Beschränkungen und Ausschlüsse informiert und im Zweifel unabhängigen Rechtsrat einholt.
3.3 Soweit eine Open Source Lizenz eine Überlassung oder Bereitstellung von Quellcode oder weiterer Materialien vorsieht,
wird Auerswald diese(n) nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz, im Übrigen nach eigenem Ermessen, entweder:
a) zusammen mit der Software auf einem Datenträger, auf einem separaten Datenträger oder installiert auf dem Gerät liefern,
oder
b) über die Auerswald Webseite zur Verfügung stellen und in jedem Fall
c) auf Verlangen des Kunden gegen entsprechenden Aufwendungsersatz/Versandkosten auf einem Datenträger bereitstellen.
Auerswald wird b) und c) für eine bestimmte Version der Software mindestens für drei (3) Jahre bereitstellen, gerechnet ab
dem Zeitpunkt, ab dem Auerswald die betreffende Version nicht mehr zur Verfügung stellt, auch nicht für Downgrades.
3.4 Die Überlassung der Open Source Software durch Auerswald und die Nutzung von Open Source Software erfolgt kosten-
frei, d.h. für die Bereitstellung der Open Source Software und deren Nutzung fällt keine Vergütung an, unabhängig davon, ob
diese zusammen mit einem kostenpflichtigen Produkt von Auerswald verwendet werden. Es können jedoch Aufwände berech-
net werden, die Kosten von Auerswald abzudecken, um den Quellcode der Open Source Software auf Datenträger zur Ver-

Wichtige Informationen
10 COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
fügung zu stellen. Soweit die Auerswald Partner durch die Open Source Lizenzen selber zu einer Bereitstellung gem. Ziff. 3.3
verpflichtet sind, kann Auerswald mit dem Auerswald Partner eine Vereinbarung getroffen haben, wonach Auerswald für den
Auerswald Partner die Bereitstellung der Open Source Software übernimmt. Der Kunde sollte sich diesbezüglich bei dem
Auerswald Partner erkundigen, von dem der Kunde die Software bezogen hat. Unabhängig davon kann der Kunde die in
Auerswald Produkten enthaltene Open Source Software stets über Auerswald erhalten und dort die entsprechenden Open
Source Lizenzen einsehen.
4. Nutzungsrechte
4.1 Lizenz für Server-Software: eine Lizenz für Server-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installation der Server-
Software auf einem Server und zum Betrieb der lizenzierten Anzahl von Produktinstanzen. Für jeden User, der auf eine Pro-
duktinstanz zugreift, ist, in Abhängigkeit von der jeweiligen Software, eine Lizenz für den Zugriff auf die entsprechende Server-
Software zu erwerben, z. B. eine Floating-User-Lizenz oder eine Named-User-Lizenz.
4.2 Floating-User-Lizenz: eine Floating-User-Lizenz berechtigt einen beliebigen User zur Nutzung der Funktionen der Server-
Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag kann sich
aus der Anzahl der erworbenen Floating-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben. Eine Floating-
User-Lizenz kann sich auf die Nutzung einer konkreten Hardware oder einer Server Software oder einer Produktinstanz der-
selben beziehen.
4.3 Named-User-Lizenz: eine Named-User-Lizenz berechtigt einen bestimmten („named“) User zur Nutzung der Funktionen
der Server-Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag
kann sich aus der Anzahl der erworbenen Named-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben.
4.4 Lizenz für Einzelplatz-Software: Eine Lizenz für eine Einzelplatz-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installa-
tion der Software auf einem einzelnen Rechner oder einer entsprechenden Produktinstanz. Zusätzlich darf er eine Kopie der
jeweiligen Einzelplatz-Software auf einem Dateiserver innerhalb seines internen Netzwerkes installieren, um die Einzelplatz-
Software auf andere an sein internes Netzwerk angeschlossene einzelne Rechner herunterzuladen und installieren zu kön-
nen, sofern die Einzelplatz-Software eine derartige Installationsroutine ermöglicht. Je nach Vertrag kann sich aus der Anzahl
der erworbenen Einzelplatz-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Installationen ergeben. Jede andere Verwen-
dung der Einzelplatz-Software in einem Netzwerk ist unzulässig.
5. Bereitstellung der Software
5.1 Sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der Software nach Wahl von Auerswald durch
Versand auf gesondertem Datenträger, vorinstalliert auf einem Gerät (z. B. Appliance) an die vereinbarte Lieferadresse (kör-
perlicher Versand) oder durch Bereitstellung auf elektronischem Weg, z. B. zum Download durch den Kunden aus einem
Online-Portal oder AppStore/PlayStore (elektronischer Versand).
5.2 Für die Einhaltung von Lieferterminen sowie den Gefahrübergang ist bei Versand auf Datenträger oder Gerät der Zeitpunkt
der Übergabe an den Transporteur maßgeblich, bei elektronischem Versand der Zeitpunkt, zu dem die Software erstmals zum
Download bereitgestellt und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
5.3 Auerswald beliefert die Auerswald Partner entsprechend. Eine von Ziffer 5.1 abweichende Lieferung ist zwischen Kunde
und Auerswald Partner individuell zu vereinbaren.
6. Gewährleistung und Haftung von Auerswald
6.1 Die geschuldete Beschaffenheit und die Funktionalität der Software bestimmen sich allein nach der Dokumentation und
den ggfs. im Vertrag getroffenen Abreden. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit oder Funktionalität schuldet
Auerswald nicht. Auerswald übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass:
a) die Software mit einer anderen als einer allein und frei von Auerswald bestimmten Konfiguration zusammenarbeitet;
b) dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder
c) dass alle technischen Softwarefehler beseitigt werden können. Ein technischer Softwarefehler gilt nur dann als Mangel,
wenn dieser dazu führt, dass die Software nicht die nach der Dokumentation geschuldete Beschaffenheit und Funktionalität
aufweist.
Insbesondere übernimmt Auerswald keine Gewähr für Leistungen oder eine Beschaffenheit oder Funktionalität, die ein
Auerswald Partner zusätzlich zu den Produkten von Auerswald anbietet (sog. „added value“), diese sind allein zwischen dem
Kunden und dem Auerswald Partner abzuwickeln.
6.2 Dem Kunden stehen Garantie-, Gewährleistungs-, Haftungs- und/oder Aufwendungsersatzansprüche gegenüber
Auerswald nur zu, wenn sie in einem unmittelbar zwischen Auerswald und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag vereinbart
sind. Erwirbt der Kunde die Software von einem Auerswald Partner, richten sich Ansprüche des Kunden nach dem mit dem
Auerswald Partner geschlossenen Vertrag. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden nach den anwendbaren Pro-
dukthaftungsvorschriften.
7. Exportkontrolle
7.1 Die Vertragserfüllung seitens Auerswald steht unter dem Vorbehalt, dass dem keine Hindernisse aufgrund nationaler oder
internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
7.2 Der Kunde wird alle auf die Software anwendbaren nationalen und internationalen Export-/Re-Exportkontrollbeschränkun-
gen für die Software und/oder Dokumentation erfüllen. Insbesondere wird der Kunde die Software weder direkt noch indirekt
exportieren, re-exportieren oder umladen, wenn dies gegen Exportgesetze, Regeln, Einschränkungen oder Vorschriften der
Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika verstößt.

Wichtige Informationen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 11
8. Besondere Bedingungen für Trialversionen
8.1 Die Bedingungen dieser Ziffer 8 gelten nur dann, wenn der Kunde die Software zu Testzwecken bekommen hat, und
haben Vorrang vor den sonstigen Bedingungen der EULA. Die Überlassung einer Trialversion erfolgt ausschließlich zeitlich
begrenzt.
8.2 Der Kunde darf die Trialversion ausschließlich zu Evaluations- und Testzwecken nutzen und nur für die Dauer der mit
Auerswald oder dem Auerswald Partner, von dem die Trialversion erhalten wurde, vereinbarten Testphase. Der Kunde kann
die Testphase jederzeit vorzeitig durch Deinstallation und Vernichtung aller Kopien der Trialversion oder deren Rückgabe an
Auerswald bzw. den Auerswald Partner beenden.
8.3 Das Recht zur Nutzung der Trialversion erlischt automatisch, wenn:
a) der Kunde gegen die Bedingungen der EULA verstößt und/oder
b) die Testphase endet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass manche Trialversionen Lizenzschlüssel enthalten, die zeitlich
mindestens die Testphase abdecken, sich jedoch nach deren Ablauf automatisch abschalten.
8.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde als Nutzer einer Trialversion nicht zum Bezug von Supportleistungen
von Auerswald oder dem Auerswald Partner berechtigt.
8.5 Der Kunde kann während der Testphase jederzeit die Trialversion in eine kostenpflichtige Version der Software umwan-
deln, etwa indem entsprechende Lizenzkeys eingespielt werden. Die Einzelheiten sind mit Auerswald oder dem Auerswald
Partner zu bestimmen.
8.6 Trialversionen werden kostenfrei, „wie gesehen“ und ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Je nach Abma-
chung mit dem Kunden kann es sich dabei auch um noch nicht allgemein freigegebene Versionen oder neue Produkte han-
deln, die noch nicht zum Vertrieb freigegeben sind. Der Kunde nutzt jede Trialversion auf eigenes Risiko, eigene Kosten und
in eigener Verantwortung. Auerswald übernimmt keine Gewähr für die Leistungsfähigkeit oder für bestimmte Ergebnisse der
Nutzung der Trialsoftware und zugehöriger Materialien, und keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die Nutzung der Trial-
software keine Rechte Dritter verletzt oder für die Marktfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit der Trialsoftware für einen
bestimmten Zweck. Diese Ausschlüsse gelten auch zugunsten der Drittanbieter von eventuell in der Trialversion enthaltener
Drittanbietersoftware. Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Falle von Arglist oder Vorsatz bleiben unberührt.
8.7 Bei Trialversionen sind Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund
ausgeschlossen, insbesondere bei Produktionsausfall, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten und Fol-
geschäden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von Auerswald für Vorsatz, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Körper-
schäden und im Umfang übernommener Garantien. Gleiches gilt für sonstige Fälle unabdingbarer gesetzlicher Haftung.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein, wird davon die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die die betref-
fende Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, wirksame Bestimmung ersetzt.
9.2 Im Verhältnis zwischen Auerswald und dem Kunden ist allein die deutschsprachige Fassung der EULA für die Auslegung
maßgeblich. Eventuell zur Verfügung gestellte anderssprachige Fassungen sind unverbindlich und dienen lediglich der Ver-
einfachung.
9.3 Änderungen, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
9.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
9.5 Der Gerichtsstand ist Braunschweig, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist durch zwingendes anwendbares Recht
vorgeschrieben.
Technische Daten
DECT
Funkfrequenzbereich 1880-1900 MHz
Sendeleistung 10 mW mittlere Leistung pro Kanal, 250 mW
Pulsleistung
Bluetooth
Funkfrequenzbereich 2402-2480 MHz
Sendeleistung 4 mW Pulsleistung

Wichtige Informationen
12 COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
Steckernetzteil
Betriebsspannung 230 VAC, 50 Hz, 50 mA
Ausgangswerte 4 VDC, 150 mA
Typ-Nr. C39280-74-C705, UK: C39280-74-C710
Leistungsaufnahme des Mobilteils in Ladeschale
Aufladen ca. 1,5 W
Erhalten des
Ladezustands
ca. 0,5 W
Akkus
Technologie 2 x AAA NiMH
Betriebsspannung 1,2 V
Kapazität 750 mAh, max. 1500 mAh
Betriebszeiten/Ladezeiten des Mobilteils
Alle Zeitangaben sind Maximalangaben. Die Betriebszeit des Telefons ist von
Akkukapazität, Alter des Akkus und Benutzerverhalten abhängig. Sie
verlängert sich mit einem leistungsfähigeren Akku.
Bereitschaftszeit 300 Stunden*
Gesprächszeit 12 Stunden
Betriebszeit bei 1,5 Std.
Gespräch pro Tag
120 Stunden*
Ladezeit in Ladeschale 7 Stunden
* Ohne Display-Beleuchtung im Ruhezustand
Anschluss eines Headsets (optionales Zubehör)
Kabelgebunden Buchse für Klinkenstecker 2.5 mm; Belegung: Sleeve
= GND, Ring = Audio OUT, Tip = Audio IN
Impedanz d. Hörkapsel >30 Ohm
Mikrofonspeisung 1,5V, 2,2 kOhm
Headseterkennung bei
Mikrofonstrom
> 100µA
Bluetooth Min. BT V2.1, Handsfree- oder Headset-Profil

Wichtige Informationen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 13
Umwelthinweise
Sollte das Gerät einmal ausgedient haben, achten Sie auf die fachgerechte
Entsorgung (nicht in den normalen Hausmüll).
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial im Interesse des
Umweltschutzes ordnungsgemäß.
Erkundigen Sie sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach
Möglichkeiten einer umwelt- und sachgerechten Entsorgung des Geräts.
Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen die Entsorgung abnehmen, senden Sie
das Gerät auf Ihre Kosten an die Auerswald GmbH & Co. KG.
Die Batterien und Akkus sind vor Entsorgung vollständig zu entladen (leer/
spannungsfrei)! Sie müssen bei einer Sammelstelle für Altbatterien
abgegeben werden.
Konformitätserklärung
Dieses Gerät entspricht den grundlegenden Gesundheits-, Sicherheits- und
Umweltanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien. Die
Konformitätserklärung finden Sie auf unserer Internetseite.
Garantiebedingungen
1. Die Auerswald GmbH & Co. KG, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen, Germany, gewährt als Hersteller auf dieses
Produkt 24 Monate Herstellergarantie ab Kaufdatum.
2. Dies bedeutet für Sie als Verbraucher: Wir garantieren, dass unsere Geräte bei der Übergabe fehlerfrei sind und
sorgen 24 Monate ab diesem Datum für eine kostenlose Reparatur oder liefern kostenfrei Ersatz, falls ein
Herstellungsfehler auftritt und verzichten auf den durch Sie als Verbraucher zu führenden Nachweis wie bei der
gesetzlichen Gewährleistung, dass dieser Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden war. Bei der Reparatur
oder der Ersatzlieferung verwenden wir entweder neue oder neuwertige Teile. Dem Gerät evtl. entnommene Teile gehen
in unser Eigentum über und dürfen vernichtet werden.
3. Neben dieser Garantie stehen dem Kunden in vollem Umfang die gesetzlichen Rechte aus der Mängelgewährleistung
auf der Grundlage des Kaufvertrages gegenüber dem Lieferanten zu. Die gesetzliche Mängelgewährleistung betrifft aber
im Gegensatz zu unserer Herstellergarantie nur die Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Verkaufs (Übergabe).
4. Sie können diese Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie das fehlerhafte Gerät mit einem eindeutigen Kaufbeleg
(Rechnung oder Kassenbeleg) auf Ihre Kosten an die Auerswald GmbH & Co. KG bzw. außerhalb Deutschlands an
unseren Generalimporteur oder Distributor vor Ort einsenden. Fügen Sie dieser Einsendung bitte eine ausführliche
Fehlerbeschreibung bei und geben Sie bitte auch für eventuelle Nachfragen Ihre Telefonnummer an. Um
Transportschäden zu vermeiden, sorgen Sie bitte für eine geeignete Transportverpackung (z. B. Originalverpackung mit
Umkarton).
5. Ausgeschlossen von der Herstellergarantie sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler,
Missbrauch, äußere Einflüsse, Blitzschlag/Überspannung, Veränderungen des Produkts sowie Anbauten entstehen.
Des Weiteren ausgeschlossen sind Verschleißteile (z. B. Batterien, Sicherungen, Akkus, Speicherkarten), sowie durch
Verschleißteile entstandene Schäden (z. B. durch das Auslaufen von Batterien). Ebenfalls ausgeschlossen sind
Transportschäden, Folgeschäden, Kosten für Ausfall- und Wegezeiten.
6. Die Garantie erlischt bei Reparaturen durch nicht autorisierte Stellen.

Erstinbetriebnahme
14 COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
Erstinbetriebnahme
Schutzfolie entfernen
Das Display des Mobilteils ist durch eine Folie geschützt. Ziehen Sie die
Schutzfolie ab!
Ladeschale aufstellen
Die Ladeschale ist für den Betrieb in geschlossenen, trockenen Räumen mit
einem Temperaturbereich von +5 °C bis +45 °C ausgelegt.
Stellen Sie die Ladeschale auf eine ebene, rutschfeste Unterlage.
Normalerweise hinterlassen die Gerätefüße keine Spuren an der Aufstellfläche.
Angesichts der Vielfalt der bei Möbeln verwendeten Lacke und Polituren kann
es jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass beim Kontakt Spuren auf der
Abstellfläche verursacht werden.
Ladeschale anschließen
1. Schließen Sie den Flachstecker (A) des
Steckernetzteils (B) an die Ladeschale
(C) an.
2. Stecken Sie das Steckernetzteil (B) in
die Steckdose.
Stecker von der Ladeschale (C) wieder
abziehen:
1. Trennen Sie das Steckernetzteil (B) vom
Stromnetz.
2. Drücken Sie den Entriegelungsknopf (D).
3. Ziehen Sie den Flachstecker (A) ab.
Akku einlegen und Akkudeckel schließen
Warnung: Die Verwendung nicht zugelassener Akkus oder normaler
Batterien kann zu erheblichen Gesundheits- und Sachschäden sowie zu
Funktionsstörungen oder Beschädigungen des Gerätes führen. Der
Mantel der Akkus kann zerstört werden, oder die Akkus können
explodieren.
•Verwenden Sie nur aufladbare Akkus, die den technischen Daten des
Gerätes entsprechen.
BA
A
C
D

Erstinbetriebnahme
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 15
1. Setzen Sie die Akkus mit Einlegerichtung +/- wie in Bild E ein.
2. Setzen Sie den Akkudeckel von oben auf (Bild F).
3. Schieben Sie den Deckel zu, bis er einrastet.
Falls Sie den Akkudeckel wieder öffnen müssen, um die Akkus zu wechseln:
•Greifen Sie mit dem Fingernagel in die Nut oben am Deckel und schieben
Sie den Deckel nach unten (Bild G).
Akkus laden
•Setzen Sie das Mobilteil vor der ersten
Benutzung in die Ladeschale ein und laden
Sie die Akkus vollständig auf.
Die Akkus sind vollständig aufgeladen, wenn
das Blitzsymbol im Display erlischt.
Achtung: Das Mobilteil darf nur in der dazugehörigen Ladeschale
geladen werden!
Hinweis: Die Akkus können sich während des Aufladens erwärmen. Das
ist ungefährlich. Die Ladekapazität des Akkus reduziert sich technisch
bedingt nach einiger Zeit.
Display-Sprache ändern
Das Display zur Spracheinstellung erscheint, die
eingestellte Sprache (z. B. English) ist markiert
( = ausgewählt).
1. Drücken Sie , bis im Display die gewünschte
Sprache markiert ist, z. B. Français.
2. Drücken Sie die rechte Taste direkt unter dem Display, um die Sprache zu
aktivieren.
3. Menü verlassen: Drücken Sie lang.
Falls Sie das Menü erneut öffnen müssen:
FEG
Deutsch
English
Français

Erstinbetriebnahme
16 COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
1. Drücken Sie die Mitte der Steuer-Taste .
2. Drücken Sie und langsam nacheinander.
Mobilteil erstmals anmelden
Diese Anleitung beschreibt die erstmalige Anmeldung des Telefons an einer
Basisstation COMfortel WS-500S oder COMfortel WS-500M.
Voraussetzungen:
•Das Mobilteil ist in der Basisstation eingerichtet
•Die Anmeldung wurde in der Basisstation eingeleitet
Hinweis: Die Einrichtung der Basisstation kann manuell oder per
Provisioning über die TK-Anlage erfolgen. Ziehen Sie die
Betriebsanleitung der Basisstation zu Rate.
Hinweis: Die erforderliche IPUI des Mobilteils kann im Akkufach oder
vom Verpackungsaufkleber abgelesen/eingescannt werden. Alternativ
kann die IPUI auf dem Display angezeigt werden. Drücken Sie die Mitte
der Steuer-Taste , um in das Menü zu wechseln und geben Sie *#06#
ein. Der erste Eintrag ist die IPUI. Beispiel: 1: 029E74A560
Bei Erstinbetriebnahme des Mobilteils erscheint nach Auswahl der Sprache
die Aufforderung Bitte Mobilteil anmelden.
•Bestätigen Sie am Mobilteil die Aufforderung Bitte Mobilteil anmelden mit
Anmelden.
Es erscheint ein Uhrsymbol und die Meldung Anmeldebereite Basis wird
gesucht.
Nach erfolgreicher Anmeldung wechselt das Mobilteil in den Ruhezustand.
Im Display wird der Name des Mobilteils angezeigt. Andernfalls wiederholen
Sie den Vorgang.
Das Telefon ist jetzt einsatzbereit!

Telefon bedienen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 17
Telefon bedienen
Übersicht
2
4
5
8
16
1
15
13
INT 1
Anrufe Kalender
3
14 6
12
10
7
9
11

Telefon bedienen
18 COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
1Display
2Statusleiste
Symbole zeigen aktuelle Einstellungen und Betriebszustand des Telefons an
3Lautstärke-Tasten:
Hörer/Headset, Klingelton, Freisprechen und Signalisierung von Terminen
4Display-Tasten
Funktion situationsabhängig: z.B. Navigation im Menü (OK, Zurück), Bestätigen von
Eingaben (Auswahl, Sichern)
5Auflegen-, Ein-/Aus-Taste
Funktion situationsabhängig: Gespräch beenden; Funktion abbrechen; eine
Menüebene zurück (kurz drücken); zurück in Ruhezustand (lang drücken); Mobilteil
ein-/ausschalten (im Ruhezustand lang drücken)
6Nachrichten-Taste
Zugriff auf Anruf- und Nachrichtenlisten; blinkt: neue Nachricht oder neuer Anruf
7Profil-Taste
Wechsel zwischen Akustikprofilen
8Raute-Taste
Funktion situationsabhängig: Tastensperre ein/aus (im Ruhezustand lang drücken);
Wechsel zwischen Groß-, Klein-, Ziffernschreibung (bei Texteingabe kurz drücken)
9Micro-USB-Anschluss zum Datenaustausch zwischen Mobilteil und PC
10 Mikrofon
11 Stern-Taste
Funktion situationsabhängig: bei bestehender Verbindung umschalten zwischen
Impulswahl/Tonwahl (kurz drücken); bei Texteingabe Tabelle der Sonderzeichen
öffnen
12 Headset-Anschluss (2,5 mm Klinkenstecker)
13 Wähltastatur (hier: Taste 1)
Voicemail-Funktion der TK-Anlage aufrufen (sofern eingerichtet; lang drücken)
14 R-Taste
- Rückfrage (Flash; kurz drücken)
- Wahlpause eingeben (lang drücken)
15 Abheben-Taste / Freisprech-Taste
Funktion situationsabhängig: angezeigte Nummer wählen; Gespräch annehmen;
Umschalten zwischen Hörer- und Freisprechbetrieb; Wahlwiederholungsliste öffnen
(kurz drücken); Wählen einleiten (lang drücken)
16 Steuer-Taste/Menü-Taste
Funktion situationsabhängig: Navigieren in Menüs und Eingabefeldern

Telefon bedienen
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021 19
Mobilteil ein-/ausschalten
p
Tastensperre ein-/ausschalten
Die Tastensperre verhindert das unbeabsichtigte Bedienen des Telefons. Ist das
Mobilteil mit einer PIN gesichert, benötigen Sie diese zum Entsperren. Im
Auslieferungszustand ist die PIN auf „0000“ gesetzt.
Hinweis: Wird ein Anruf am Mobilteil signalisiert, schaltet sich die
Tastensperre automatisch aus. Sie können den Anruf annehmen.
Achtung: Bei eingeschalteter Tastensperre können auch
Notrufnummern nicht gewählt werden.
Gehende Rufe
Rufnummer wählen
1. Geben Sie die Nummer mit ein.
2. Drücken Sie kurz.
Rufnummer wählen mit Wahlvorbereitung
1. Drücken Sie lang.
2. Geben Sie die Nummer mit ein.
Die Nummer wird etwa 3,5 Sekunden nach der Eingabe der letzten Ziffer
gewählt.
Aus dem Telefonbuch wählen
1. Öffnen Sie eines der Telefonbücher:
•Das lokale Telefonbuch des Mobilteils mit lang.
•Das zugewiesene Adressbuch der TK-Anlage mit .
Einschalten: Drücken Sie am ausgeschaltetem Mobilteil lang.
Ausschalten: Drücken Sie im Ruhezustand des Mobilteils lang.
Einschalten: Drücken Sie lang.
Ausschalten: Drücken Sie lang. Geben Sie mit die Mobilteil-PIN ein
(falls ungleich 0000).

Telefon bedienen
20 COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V04 09/2021
2. Wählen Sie den Eintrag mit und drücken Sie .
Die Nummer wird gewählt.
Falls der Eintrag mehrere Rufnummern enthält:
3. Wählen Sie die Nummer mit und drücken Sie .
Die Nummer wird gewählt.
Aus der Wahlwiederholungsliste wählen
In der Wahlwiederholungsliste stehen die 20 an diesem Mobilteil zuletzt
gewählten Nummern.
1. Drücken Sie kurz.
Die Wahlwiederholungsliste wird geöffnet.
2. Wählen Sie einen Eintrag mit .
3. Drücken Sie .
Wenn ein Name angezeigt wird:
1. Drücken Sie Ansehen.
Die Nummer wird angezeigt.
2. Blättern Sie ggf. mit die Nummern durch.
3. Drücken Sie , wenn die gewünschte Rufnummer erscheint.
Aus einer Anrufliste wählen
Die Anruflisten enthalten die letzten angenommenen, abgehenden und
entgangenen Anrufe.
1. Drücken Sie die Mitte der Steuer-Taste .
2. Wählen Sie mit Anruflisten und
bestätigen Sie mit OK.
3. Wählen Sie mit die Liste und bestätigen Sie mit
OK.
4. Wählen Sie mit einen Eintrag.
5. Drücken Sie .
Hinweis: Die Anruflisten können direkt über
Anrufe aufgerufen werden, wenn die Display-
Taste entsprechend belegt ist.
Sie können die Liste Entgangene Anrufe auch über öffnen.
Alle Anrufe
Frank
14.02.19, 15:40
089563795
13.02.19, 15:32
Susan Black
11.02.19, 13:20
Ansehen Optionen
Beispiel
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2
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