
Die
Deutsche
Bundespost
informiert
Sehr
geehrter
Rundfunktetinehmer,
dieses
Cerat
ist
von
der
Deutschen
Bundespost
als
Ton-
bzw.
Femsen-Rundfunkemofanger
zugelassen
Es
entspricht
den
der
Oeutschen
Bundespost
und
ist
zum
Nachwers
dafir
mt
der
FTZ-
ni
mer
besagen
StOrende
Beeinflussungen
durch
andere
Funkaniagen
(2.8.
des
Amateurtunks,
des
CB-Funks!
gitced
hend
unemofinalich
st.
Soliten
ausnahmswerse
trotzdem
Storungen
auftreten.
50
wenden
Sie
sich
bitte
an
die
ortiich
Tustandige
Funkstonungsmesstetie.
N
Allgemeine
Genenmigung
far
Ton-
und
Fernseh-Rundfunkempfanger
Die
Aligemeine
Ton-
und
Femnseh-Rundfunkgenehmigung
vor
11
12.1970
(veroffenticnt
im
Bundesanzerger
Nr.
234
vom
16
12.1970)
wird
unter
Bezug
auf
Abdschnitt
Il
der
Genenmigung
durch
folgende Fassung
cer
Aligememnen
Cenehmigung
fur
Ton-
und
Femseh-Rundfunkempfanger
gemaé
den
§§
1
und
2
des
Cesetzes
uber
Fernmeideaniagen
ersetat.
Genenmigung
fOr
Ton-
und
Femsen-Rundfunkempfanger
t
1.
Die
Emehtung
und
der
Betneb
von
Ton-
und
Femseh-Rundfunkempfangern
werden
nach
§§
1
und
2
des
Cesetzes
uber
Femmeldeaniagen
in
der
Fassung
der
Bekanntmachung
vorn
17.35.1977
(BGBI.
1.
S.
459)
aligeme;n
genehrugt.
2.
Ton-
und
Femsen-Rundfunkemofanger
im
Sinne
dieser
Genenmigung
sind
Funkaniagen
gemaé
§
1
Abs.
1
des
rexche’)
aufwersen
und
zum
Aufnenmen
und
glechzertigen
Hor-
oder
Sichtbarmachen
von
Ton-
oder
Femseh-
Rundfunksendungen
besummt
sind
Zum
Emofanger
gehdren
auch
eingebaute
oder
mit
ihm
fest
verbundene
Deutscher
In_
den
Emofanger
engebeute
oder
sonst
mit
ihm
verbundene
Zusatzgerate
(2
8.
Ultraschalifernmeideaniagen.
Infra
)
werden
von
dieser
Genenimigung
nicht
erfaét
iausgenommen
die
Einnchtungen
zum
Empfang
des
Verkehrsrundfunks).
Oesgiechen
sind
andere
technische
Emofangeregenschaften.
die
uber
den
2weck
eines
Runafunkemofangers
Minausgehen
(2.8.
zum
Emofang
anderer
Funkaienste,
fur
are
Wiederabe
wm
Rahmen
von
Textudertrag
Regelungen.
ungsverfahren
hierdurch
mcht
genenmigt
Hierfur
geiten
besondere
F
q
Diese
Cenehmigung
wird
unter
nachstenenden
Aufiagen
erteitt
Ton-
und
Femseh-Rundfunkemotinger
mussen
den
jewels
gettenden
Technischen
Vorschnften
fur
Ton-
und
Fernsen-Rundfunkemptanger
coe
Eingebaute
Zusatzgerate
mussen
den
fur
sie
geitenden
Besommungen
und
t
jenugen
Anderungen
der
Technischen
Vorschiften,
die
im
Amesbiatt
des
Bundesminssters
fur
cas
Post-
und
Femmeloewesen
orotate
wore,
mus
bei
schon
emchteten
und
in
Betned
genommenen
Ton-
und
Femseh-
werden,
wenn
durch
cen
Betned
dieser
Runafunkempfanger
anaere
gestont
werden,
Senenmaag
hergestelite
Ton-
ill
Fernseh-Rundfunkempfanger
mussen
zum
Nachwers
dafur,
da8
se
den
Techn
schen
Vorscheften
entsprechen,
mit
einer
FTZ-Prufnummer
gekennzerchnet
sein.°**)
Die
FTZ-Prufnummer
sagt
uber
die
elektrische
und
mechanwsche
Schermer
und
die
Einhattung
oer
Strahienschutzbestmmungen
nichts
aus
Lesen
sie
diese
Bedienungsanleitung
bitte
aufmerksam
durch,
um
sich
mit
allen
Funktionen
dieses
Verstarkers
gut
vertraut
zu
machen
und
die
Leistungsfahigkeit
des
Gerats
viele
Jahre
lang
voll
aus-
schépfen
zu
k6nnen.
Bewahren
Sie
die
Anleitung
fiir
spateres
Nachschlagen
griffbereit
auf.
N
.
Ton:
und
Femseh-Rundfunkemofanger
durfen
an
ortsfesten
oder
nichtoresfesten
Rundfunk-Empfangsantennen-
aniagen.
-Verteianiagen
oder
Xabetfernsehaniagen
betneben
und
m
Rahmen
der
Besummungen
uber
private
Magen
mit
Drahtfernmeideaniagen
verbunden
werden.
Auf
demsetben
Grundstuck
oder
innerhalb
eines
Fahrzeuges
durfen
Ton-
und
Femsen-Rundfunkemofanger
mt
anderen
Geraten
oder
sonshgen
Gegenstancen
(2.8.
Plattenspeler.
Magnetautzerchnungs-
und
-wiedergabegerate.
‘Antennen)
verbunden
werden,
sofem
diese
Gerate
von
der
Deutscnen
Bundespost
genehmigt
sind
oder
Kener
Genehmigung
Dedurfen.
Die
raumische
Kombination
von
Funkaniagen
mit
Ton-
oder
Fernseh-Rundfunkempfangem
ist
nur
dann
zulassig,
wenn
dhe
betreffenden
Funkaniagen
je
fur
sich
genehmgt
sind.
Mit
Ton-
oder
Femseh-Rundfunkemofingem
dirfen
aufgrund
dieser
Genenmigung
nur
Sendungen
des
Rundfunks
empfangen
werden.
also
ubertragene
Tonsignale
(Musik.
Sprache!
und
Fernsensignale
inur
Biidinformationen!
Andere
Sendungen
(2
8.
des
Polerfunks.
der
Offenciichen
bewegiichen
Landtunkdienste,
Datenubertragungen)
durfen
nicht
.
werden
sie
yedoch
unbeabsichtigt
empfangen.
so
durfen
sie
weder
aufgezerchnet.
noch
anderen
it.
noch
fur
ingendweiche
Zwecke
ausgewertet
werden
Oas
Vorhandensein
soicher
Sendungen
dart
auch
nicht
anderen
zur
Kenntms
gebracht
werden
Ourch
Ton-
oder
Femseh-Rundfunkempfanger
darf
der
Betned
anderer
etektrischer
Aniagen
nicht
gestort
werden
der
Ton-
oder
Fernsen-Runofunkempfanger,
die cke
zulassgen
Frequenzabsimmobereiche
der
Emofan-
Ger
erwertern.
gehen
uber
den
Umfang
dieser
Cenenmigung
hingus
unc
bedurfen
vor
inrer
Ausfunrung
ener
besonderen
Genenmigung
der
Deutschen
Bundespost.
Wer
aufgrund
dieser
Genenrmgung
emen
Ton-
oder
Femsen-Rundfunkernofanger
betreibt.
hat
Der
einer
Anderung
der
kennzecnnenden
Merkmaie
von
Ton-
oder
Fernsen-Rundfunksendem
insbesondere
bet
Anderung
Ges
Sende-
verfahrens
oder
bei
Freauenzwechsel)
die
gf.
notwendig
werdencen
Anderungen
an
den
Rundfunkemofangem
aut
seme
Kosten
vornenmen
zu
lassen.
6
Die
Deutsche
Bundespost
ist
berechngt.
Rundfunkempfanger
und
mt
ihnen
verbundene
Cerate darauf
zu
orufen.
Ob
die
Auflagen
der
Genenmigung
und
die
Technischen
Vorschnften
engenaiten
werden
Den
Beauftragten
der
Bundesnost
ist
das
Betreten
Ger
Crundstucke
oder
Raume,
In
denen
sich
Ton-
oder
Fernsen-Rundfunkemofanger
befinden.
zu
den
verkehrsublichen
Zeten
zu
gestatten
Gefinden
sich
die
Rundfunk-
‘oder
mit
innen
verbunoene
Cerate
nicht
im
Verfugungsoererch
deyemgen.
der
die
Emofanger
betreibt.
so
hat
er
den
Beauftragten
der
Deutschen
Bundespost
Zutntt
zu
Gesen
Teen
zu
ermogiichen
rey
we
or)
Bel
Funkstorungen
die
nicht
durch
Mange!
der
Rundfunkemofanger
oder
der
mit
ihnen
verbundenen
Cerate
verursacht
werden,
konnen
die
Funkmesdienste
der
Bundespost
zur
Feststellung
der
Storung
in
Anspruch
genommen
werden
Nv
1
Diese
Genehmigung
kann
aligernein
oder
durch
die
ortiich
zustanaige
Oberpostcirextion
einem
emnzeinen
Betreer
gegenuder
fur
einen
besammten
Rundfunkemofanger
wderruten
werden
Ein
Widerruf
ist
insbesondere
Zuiassi,
wenn
die
unter
Abschnitt
i
aufgefUnrten
Auflagen
nicht
erfulit
werden
Anstatt
ce
Genenmigung
zu
widerrufen,
kann
die
Deutsche
Bundesnost
anoranen,
dad
bei
emem
Verstod
gegen
ene
Auflage
ein
Ton-
oder
Fernsen-Rundfunkemofanger
auGer
Betneb
zu
setzen
ist
und
erst
bet
Einhaitung
der
Auflagen
wieder
betneben
werden
darf
Die
Aufiagen
aieser
Cenehmigung
konnen
jederzert
erganzt
oder
geandert
werden
2.
Diese
Cenenrmgung
ersetzt
die
Aligemeine
Ton-
und
Femsen-Rundfunkgenenmigung
vorn
11
12.1970,
sie
grit
ab
471979
Bonn,
den
145
1979
Der
Bundesminister
=
fur
das
Post:
und
Fem
tm
Auftrag
Mast
*)
Zum
Emofang
anderer
Sendungen
darf
dieses
Cerat
nur
mt
Genehmigung
der
Deutschen
Sundespost
benutzt
werden
Aligemein
genenmugt
rst
zur
Zet der
Empfang
der
Aussendungen
von
Amateurfunkstellen
und
der
Normalfreauenz-
und
fertechensendungen.
**)
Siehe
Technische
Vorschriften
fiir
Ton-
und
Femnseh-Rundfunkempfanger,
°°")
Fur
ausnahnswerse
noch
nicht
gekennzerchnete,
vor
dem
1.7.1979
emnchtete
und
in
Betneb
genommene
Ton-
HINWEISE
ZUR
BETRIEBSSICHERHEIT
,
veroffentiicht
im
Amtsbiatt
des
Bundesmunisters
fur
das
Post-
und
-Rundfunkemofanger
Fernmeidewesen.,
wird
die
Kennzerchnung
nicht
vertangt.
®
STARKE
WARMEEINWIRKUNG
VERMEIDEN
VOR
FEUCHTIGKEIT
UND
STAUB
SCHUTZEN
e
@
NETZKABEL
MIT
VORSICHT
HANDHABEN
e
DAS
NETZKABEL
ABTRENNEN,
WENN
DAS
GERAT
LANGERE
ZEIT
NICHT
VERWENDET
WERDEN
SOLL
KEINE
FREMDKORPER
INS
GEHAUSE
GELANGEN
LASSEN
CHEMISCHE
REINIGER,
LOSUNGSMITTEL
UND
INSEKTENVERTILGER
BESCHADIGEN
DAS
GEHAUSE
DAS
GEHAUSE
NICHT
OFFNEN
LUFTUNGSSCHLITZE
NICHT
BLOCKIEREN