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Bei gleichzeitigem Betrieb von Dunstabzugshaube im Ablu tbetrieb
und Feuerstätten dar im Au stellraum der Feuerstätte der Unterdruck
nicht größer als 4PA (4x10-5 bar) sein.
Die Ablu t dar nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein
eingeleitet werden. Das Einleiten der Ablu t in einen Schacht, der der
Entlü utng von Au stellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht
zulässig.
Bei Einleitung der Ablu t in einen nicht in Betrieb be indlichen Rauch-
oder Abgaskamin muss die Zustimmung des zuständigen
Schornstein egermeisters eingeholt werden.
Für die Ablu t ührung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschri ten
einzuhalten.
Bei Betrieb als Ablu tgerät ist ür eine ausreichende
Zulu tö nung in etwa der Größe der Ablu tö nung zu sorgen.
Au grund von Länder-Bauvorschri ten unterliegt der gemeinsame
Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen
Feuerungsstätten, wie Kohle- oder Ölö en und Gas-Thermen im
selben Raum, bestimmten Einschränkungen.
Der gemeinsame, ge ahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten
und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder
Wohnung (Raum-Lu tverbund) durch eine geeignete Zulu tö nung von
ca. 500-600 cm2 von außen belü tet sind und dadurch bei lau ender
Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden wird.
Im Zwei els alle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-
Schornstein egermeisters oder der örltichen Baubehörde einholen.
Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: Zulu tö nung so
groß wie Ablu tö nung, kann durch eine größere Ö nung als 500-
600 cm2 der Wirkungsgrad der Ablu teinrichtung beeinträchtigt
werden.
Der Betrieb der Haube als Umlu thaube ist unter den genannten
Umständen ge ahrlos und unterliegt nicht den obengenannten
Vorschri ten.
Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Ablu tbetrieb ist nur dann
optimal, wenn olgendes beachtet wird:
kurze, gerade Ablu tstrecken
möglichst wenige Rohrbögen
Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln sondern
in lachen Bögen
möglichst große Rohrdurchmesser (min. 120 mm Ø)
Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muß mit drastischen
Leistungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen gerechnet
werden.