
6.1 oberirdische Aufstellung
Bei der oberirdischen Aufstellung ist darauf zu achten, dass der Behälter bei Frostgefahr
vollständig entleert wird. Weiterhin ist der Behälter auf einem ebenen, festen Untergrund
ohne spitze Gegenstände aufzustellen. Bei Aufstellung ist das Gesamtgewicht des gefüllten
Behälters (1.650 kg) zu beachten. Der Behälter sollte in schattiger Umgebung aufgestellt
werden. Wird der Behälter in geschlossenen Räumen installiert, so ist darauf zu achten, dass
ein Bodenablauf vorhanden ist. Der Behälter darf nicht unter Druck gesetzt werden, d.h. es
muss in jedem Fall ein Überlauf im gleichen Durchmesser wie der Zulauf installiert werden.
6.2 unterirdische Installation
6.2.1 Baugrund
Vor der Installation müssen folgende Punkte unbedingt abgeklärt sein:
- Die bautechnische Eignung des Bodens nach DIN 18196
- Maximal auftretende Grundwasserstände bzw. Sickerfähigkeit des Untergrunds
- Auftretende Belastungsarten, z.B. Verkehrslasten
Zur Bestimmung der bodenphysikalischen Gegebenheiten sollte ein Bodengutachten beim
örtlichen Bauamt angefordert werden.
6.2.2 Baugrube
Damit ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, muss die Grundfläche der Baugrube die Be-
hältermaße auf jeder Seite um 50 cm überragen, der Abstand zu bestehenden Bauwerken
muss mind. 50 cm betragen.
Die Böschung ist nach DIN 4124 anzulegen. Der Baugrund muß waagerecht und eben sein
und eine ausreichende Tragfähigkeit gewährleisten.
Die Tiefe der Grube muss so bemessen sein, dass die max. Erdüberdeckung (siehe Punkt 2
- Einbaubedingungen) über dem Behälter nicht überschritten wird. Für die ganzjährige Nut-
zung der Anlage ist eine Installation des Behälters und der wasserführenden Anlagenteile im
frostfreien Bereich notwendig. In der Regel liegt die frostfreie Tiefe bei ca. 80 cm, genaue
Angaben hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Als Unterbau wird eine Schicht verdichteter Rundkornkies (Körnung 8/16 nach DIN 4226 – 1,
Dicke ca. 15-20 cm) aufgetragen.
6.2.3 Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden
Eine Aufstellung in Bereichen mit Grundwasser ist zulässig, wenn oberhalb des Behälters ein
ausreichend stabiles Geogitter (Zugkraft mindestens 50 KN/m² längs und quer) als Auftriebs-
sicherung in den Abmessungen 2,5 x 2,5 m fachmännisch verlegt und verankert wird.
Überdeckungshöhen bei Grundwasser und nicht bindigen (wasserdurchlässigen) Bö-
den (Installation mit Auftriebssicherung):
Eintauchtiefe des Behälters ins
Grundwasser <65 cm 80 cm 100 cm 120 cm 160 cm
erforderliche Erdüberdeckung >40 cm 50 cm 70 cm 80 cm 90 cm
Sollte die Gefahr bestehen, dass der maximale Grundwasserstand überschritten wird, ist in
jedem Fall eine ausreichend dimensionierte Drainageleitung zu verlegen.Bei bindigen
(wasserundurchlässigen) Böden (z. B. Lehm) ist eine Mindesterdüberdeckung von 90
cm inkl. Auftriebssicherung und eine ausreichend dimensionierte Drainageleitung
zwingend erforderlich.
6. Oberirdische Aufstellung und unterirdische Installation
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