
1.1 Allgemeine Hinweise zu Installation und Betrieb
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns das Sie sich für unser Produkt entschieden haben und dem entgegengebrachten
Vertrauen an uns.
Bei der Warenannahme sollten Sie das Produkt auf eventuelle Transportschäden prüfen.
Sollte die Verpackung Beschädigungen aufweisen, ist das Produkt im Beisein des Lieferanten
auszupacken und zu prüfen.
Ist eine Beschädigung vorhanden, so muss diese schriftlich beim Frachtführer angezeigt werden.
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten (BGV C22).
Bei Begehung der Behälter ist eine zweite Person unbedingt erforderlich!
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage außer Betrieb zu
setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern!
Der Behälterdeckel ist immer, außer bei Arbeiten im Behälter, geschlossen zu halten. Sonst besteht
höchste Unfallgefahr.
GreenLife bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen an. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt und die aftung für daraus entstandene
Schäden aufgehoben wird.
1.2 Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „kein Trinkwasser“ schriftlich
oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine irrtümliche
Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden.
Auch bei korrekter Kennzeichnung kann es noch zu Verwechselungen kommen, z. B durch Kinder.
Ein möglicher Schutz vor Verwechslung durch Kinder sind Zapfstellen mit Kindersicherung.
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1. Allgemeines
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Für Druckfehler wird keine aftung übernommen.
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