
1818
2.1.2 Bestimmungsgemässer Benutzer
Das Gerät darf nur von Zahntechnikern und zahnmedizinischem Fachpersonal zur
Herstellung dentaler Applikationen bedient werden.
Die Wahl der richtigen Geräteeinstellung liegt in der Verantwortung des Benutzers.
2.1.3 Bestimmungsgemässe Umgebung
Das Gerät ist nur für den Gebrauch in geschlossenen, wie vorgegeben belüfteten Räumen
innerhalb der vorgegebenen Umgebungsbedingungen (siehe technische Daten, Abschnitt
„Umgebungsbedingungen Lagerung und Transport ohne Reinigungsmittel" in der
Bedienungsanleitung, „Mitgeltende Dokumente und erforderliche Dateien", Seite 16)
und bei Einhaltung der Vorgaben zum sicheren Aufstellen zugelassen (siehe Vorgaben
zum Stellplatz in der Bedienungsanleitung, „Mitgeltende Dokumente und erforderliche
Dateien", Seite 16).
2.2. Pflichten des Betreibers
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Geräts obliegt dem Betreiber.
fEinhaltung und Überwachung sicherstellen:
–Bestimmungsgemässer Gebrauch
–Gesetzliche oder sonstige Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
fGerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung
betreiben („Mitgeltende Dokumente und erforderliche Dateien", Seite 16).
fDiese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente vollständig und lesbar halten und
für das Personal jederzeit zugänglich aufbewahren.
2.3. Personalqualifikation
fSicherstellen, dass mit Tätigkeiten an dem Gerät beauftragtes Personal vor
Arbeitsbeginn diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und
verstanden hat, insbesondere Sicherheits-, Wartungs- und Instandsetzungs-
informationen.
fSicherstellen, dass das Personal über Gefahrenbereiche und Sicherheitseinrichtungen
unterrichtet ist („Arbeitsbereiche, Gefahrenpotentiale und Sicherheitseinrichtungen
am Gerät", Seite 19).
fVerantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln.
fAlle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen.
fZu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten an
dem Gerät durchführen lassen.
2.4. Pflichten des Personals
fGerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung
betreiben („Mitgeltende Dokumente und erforderliche Dateien", Seite 16).
fJede Arbeitsweise unterlassen, die das Personal oder Dritte gefährdet.
fBei sicherheitsrelevanter Störung Gerät sofort ausschalten und Störung durch
zuständige Person beseitigen lassen.
fIn allen Zweifelsfällen bezüglich der Sicherheit des Geräts, Gerät ausschalten und
weiteren Gebrauch verhindern.
fErgänzend zur Gesamtdokumentation die gesetzlichen oder sonstigen Sicherheits-
und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Normen und Richtlinien des
jeweiligen Betreiberlandes einhalten.
fBei der Arbeit am Gerät keinen Schmuck wie Ringe, Armbänder oder Uhren tragen, um
Schnittverletzungen oder Quetschungen zu vermeiden.
2.5. Persönliche Schutzausrüstung
fZum Schutz vor Material-, Reinigungsmitteldämpfen oder sonstigen Partikeln dentaler
Materialien Schutzmaske (Halbmaske mit Schutzklasse FFP3), Handschuhe und
materialgeeignete Schutzausrüstung tragen (siehe Gebrauchsinformationen der
Materialien, „Mitgeltende Dokumente und erforderliche Dateien", Seite 16).