
– 3
Gerät bei Beendigung der Arbeit aus-
schalten und Netzstecker ziehen.
GEFAHR
–Wenn die Abluft in den Raum zurückge-
führt wird, muss eine ausreichende
Luftwechselrate L im Raum vorhanden
sein. Um die geforderten Grenzwerte
einzuhalten, darf der zurückgeführte
Volumenstrom maximal 50% des
Frischluftvolumenstroms (Raumvolu-
men VRx Luftwechselrate LW) betragen.
Ohne besondere Lüftungsmaßnahme
gilt: LW=1h–1.
–Dieses Gerät enthält gesundheits-
schädlichen Staub. Leerungs- und War-
tungsvorgänge, einschließlich der Be-
seitigung der Staubsammelbehälter,
dürfen nur von Fachleuten durchgeführt
werden, die entsprechende Schutzaus-
rüstung tragen.
–Gebrauch des Gerätes und der Substan-
zen, für die es benutzt werden soll, ein-
schließlich des sicheren Verfahrens der
Beseitigung des aufgenommenen Mate-
rials nur durch geschultes Personal.
–Der Sauggutbehälter ist erforderlichen-
falls zu entleeren, jedoch auch nach je-
dem Gebrauch.
–Die Verwendung eines Staubsammel-
beutels ist gesetzlich vorgeschrieben.
–Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
tionssystem betreiben.
–Die Verwendung eines Verlängerungs-
kabels ist nicht erlaubt.
–In sachgemäßem/unsachgemäßem
Betrieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
116°C annehmen.
–Vor der Inbetriebnahme und in regel-
mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
–Nur mit allen Filterelementen saugen,
da sonst der Saugmotor beschädigt
wird und eine Gesundheitsgefährdung
durch erhöhten Feinstaubausstoß auf-
tritt!
–Geräte der Bauart 22 sind für die Auf-
nahme von brennbarem Staub in Zone
22 geeignet. Sie sind nicht zum An-
schluss an stauberzeugende Maschi-
nen geeignet.
–Geräte der Bauart 22 sind nicht geeig-
net für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hoher Explosionsge-
fahr sowie für Gemische von brennba-
ren Stäuben mit Flüssigkeiten.
–Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
mungen für die zu behandelnden Mate-
rialien müssen beachtet werden.
–Staubexplosionsgeschützte Indust-
riestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw. Ab-
saugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brenn-
barer Materialien, bei Kurzschluss oder
anderen elektrischen Fehlern) Gerät
ausschalten und Netzstecker ziehen.
Sicherheitshinweise
Im Notfall
5DE