
BA-REF_ATEX 6.9 – 04/2016 Deutsch
DE-7/22
4. Sicherheit
4.1. Produktsicherheit
Die Ventilatoren bieten ein hohes Maß an Betriebssicherheit und einen
hohen Qualitätsstandard, der durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-
System (EN ISO 9001) gewährleistet wird.
Alle Ventilatoren werden vor Verlassen des Werkes einer Kontrolle
unterzogen und mit einem Prüfsiegel versehen.
Dennoch können beim Betrieb von Dachventilatoren Gefahren für Leib und
Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des
Dachventilators und anderer Sachwerte entstehen.
Ventilator nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung
der Betriebsanleitung betreiben.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen lassen.
GEFAHR!
Explosionsfähige Gasgemische können in Verbindung mit heißen und
bewegten Teilen schwere oder tödliche Verletzungen verursachen.
Explosionsgefahr durch erhöhte Umgebungstemperatur!
Umgebungstemperatur beobachten.
Für ausreichende Kühlluftzufuhr sorgen.
4.2.
Sicherheitsvorschriften
Ventilator nur in Übereinstimmung mit folgenden Vorschriften in Betrieb
nehmen, betreiben und instand halten:
Betriebsanleitung
Warn- und Hinweisschilder am Ventilator
Alle anderen zur Anlage gehörenden Betriebs- und Montageanleitungen
Anlagenspezifische Bestimmungen und Erfordernisse
Gültige nationale und regionale Vorschriften, insbesondere
Explosionsschutz, Sicherheit, Unfallverhütung
4.3.
Schutzeinrichtungen
1. Rotierende Teile (Wellen, Laufrad usw.) durch geeignete
Schutzeinrichtungen gegen Berührung sichern
2. Schutzvorrichtungen so auslegen, dass das Ansaugen oder Hineinfallen
von Gegenständen verhindert wird.
3. Schutzvorrichtungen, die bei der Montage demontiert wurden, un-
mittelbar nach der Montage (und vor dem elektrischen Anschluss) wieder
anbringen.
GEFAHR!
Dachventilatoren werden ohne saugseitigen Berührungsschutz
geliefert. Besteht durch die Art des Einbaus die Gefahr einer Berührung
des Laufrades, so ist eintrittsseitig ein Schutzgitter entsprechend
DIN EN ISO 13857 (als Zubehör erhältlich) anzubringen.
Erst dann darf der Dachventilator in Betrieb gesetzt werden!
GEFAHR!
ATEX Ventilatoren der Kategorie 2G und 3G müssen gegen das Eindrin-
gen von Gegenständen geschützt werden (min. IP20 nach DIN EN 60529).
Vom Anlagenbetreiber müssen geeignete Maßnahmen ergriffen
werden!