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• BeigleichzeitigemBetriebvonDunstabzugshaubeimAbluftbetriebundFeuerstätten
darfimAufstellraumderFeuerstättederUnterdrucknichtgrößerals4PA(4x10-5 bar)
sein.
• DieAbluftdarfnichtineinenRauch-oderAbgasschornsteineingeleitetwerden.Das
EinleitenderAbluftineinenSchacht,derderEntlüftungvonAufstellungsräumenvon
Feuerstättendient,istnichtzulässig.
• FürdieAbluftführungsindgrundsätzlichdiebehördlichenVorschrifteneinzuhalten.
• BeiBetriebalsAbluftgerätistfüreineausreichende
ZuluftöffnunginetwaderGrößederAbluftöffnungzusorgen.
• AufgrundvonLänder-BauvorschriftenunterliegtdergemeinsameBetriebvon
DunstabzugshaubenundkamingebundenenFeuerungsstätten,wieKohle-oder
ÖlöfenundGas-ThermenimselbenRaum,bestimmtenEinschränkungen.
• Dergemeinsame,gefahrloseBetriebvonkamingebundenenGerätenund
Dunstabzugshaubenistnurgewährleistet,wennRaumund/oderWohnung(Raum-
Luftverbund)durcheinegeeigneteZuluftöffnungvonca.500-600cm2vonaußen
belüftetsindunddadurchbeilaufenderDunstabzugshaubeUnterdruckvermieden
wird.
• ImZweifelsfalleRatundZustimmungdeszuständigenBezirks-
SchornsteinfegermeistersoderderörtlichenBaubehördeeinholen.
• DainRäumenohneFeuerungsstättedieRegelgilt:“Zuluftöffnungsogroßwie
Abluftöffnung”,kanndurcheinegrößereÖffnungals500-600cm2derWirkungsgrad
derAblufteinrichtungbeeinträchtigtwerden.
• DerBetriebderHaubealsUmlufthaubeistunterdengenanntenUmständen
gefahrlosundunterliegtnichtdenobengenanntenVorschriften.
• DieFunktionderDunstabzugshaubebeiAbluftbetriebistnurdannoptimal,wenn
folgendesbeachtetwird:
—kurze,geradeAbluftstrecken
—möglichstwenigeRohrbögen
— VerlegungderRohrenichtinspitzenWinkeln,sonderninflachenBögen
— möglichstgroßeRohrdurchmesser(vorzugsweiseOriginalauslass-Durchmesser
beibehalten).
• BeiNichtbeachtungdieserGrundsätzemußmitdrastischenLeistungsverlustenund
erhöhtenBetriebsgeräuschengerechnetwerden.