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(anstelle 1 Watt früher) tatsächlich schon benutzen dürfen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall
bei den nationalen Behörden oder auf unserer Service-Homepage nach der jeweils neuesten CB
Länderliste.
Außer in Italien, Spanien und der Schweiz ist der CB Funk bereits überall anmelde- und gebührenfrei
(in den genannten Ländern dürfen allerdings Durchreisende aus anderen Ländern Ihren CB Funk
bereits frei benutzen). In der Schweiz entfällt die Anmeldepflicht ab 2013. Solange es noch irgendwo
in Europa Einschränkungen oder Sonderregelungen gibt, ist es den Herstellern vorgeschrieben,
neben dem CE Zeichen noch das "Aufmerksamkeitszeichen" anzubringen. Die Hersteller wurden
verpflichtet, die Benutzer deutlich auf der Verpackung und in der Anleitung darüber zu informieren,
was beim Benutzen der Geräte zu beachten ist.
Das AE5290 XLS erfüllt neben den für CB Funkgeräte harmonisierten europäischen Funk-Standards,
Normen und Direktiven auch die Normen der EN 60 950-1: 2006 (zweite Ausgabe) für die elektrische
Sicherheit. Das Gerät sendet keine schädlichen Funkstörungen aus und ist auch umgekehrt
einstrahlungsfest, wenn es entsprechend dieser Bedienungsanleitung benutzt wird. Dies ist im
Allgemeinen dann der Fall, wenn Sie an die Mikrofonbuchse, die Lautsprecherbuchse, den S- Meter-
Anschluss und die Stromversorgungsbuchse keine längeren Leitungen als 3 m anschließen.
Die mehrsprachige Original-Konformitätserklärung finden Sie abgedruckt mit allen Einzelheiten und
Unterschrift am Ende der englischen Anleitung und auf unserem Internetserver. Diese kann sich
jederzeit inhaltlich ändern, da die CB Bestimmungen sich noch in einem EU-weiten
Harmonisierungsprozess befinden. Aus diesem Grunde veröffentlichen wir den jeweils neuesten
Stand unserer Konformitätserklärungen im Original und mit den Bestimmungen kombiniert als
Gerätepässe im Internet unter
http://www.service.alan-electronics.de
in den Rubriken Konformitätserklärungen und Gerätepässe.
Bitte laden Sie sich von dort ggf. neuere Ausgaben herunter und nehmen Sie besonders den
Gerätepass auf Reisen bitte mit.
Hinweise zur Entsorgung von Elektronikschrott
Die neue europäische WEEE Direktive regelt das Entsorgen und das Recycling von
Elektro- und Elektronikschrott. Damit das von der Industrie finanzierte
Entsorgungssystem funktioniert, sollten Sie, wenn einmal Ihr AE 5290 XLS entsorgt
werden sollte (was wir nicht hoffen wollen!), Ihr Gerät nicht in die Haushaltsmülltonne
werfen, sondern bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Dort stehen Container
für kostenlose Abgabe bereit!
Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Typenschild soll Sie daran
erinnern!
Sicherheits-Hinweise
Elektromagnetische Wellen, wie sie von Radiosendern, Handy’s und Funkgeräten abgestrahlt
werden, können empfindliche andere elektronische Geräte in unmittelbarer Nähe beeinflussen.
Vorsichtshalber empfehlen wir daher Personen mit Herzschrittmachern, vor den ersten CB-Funk-
Gehversuchen sich über die Störfestigkeit Ihres Herzschrittmachers zu informieren. Obwohl meistens
die im CB-Funk benutzten Leistungen unbedenklich sind, schadet es sicher nichts, wenn Sie
vorsichtshalber bei Ihrem Arzt nachfragen. Bedenken Sie bitte, dass Sie sich, besonders bei
Mobilbetrieb, ja in unmittelbarer Nähe einer Sendeantenne aufhalten. Wenn Ihr Arzt oder der
Hersteller eines Herzschrittmachers Schutzabstände zur Antenne vorschlagen sollte, halten Sie diese
bitte ein! Senden Sie nicht ohne angeschlossene Antenne und berühren Sie niemals die Antenne,
während Sie senden!
Beim Funkbetrieb in Fahrzeugen hat die Verkehrssicherheit selbstverständlich absoluten Vorrang!
Auch wenn Sprechfunkgeräte, wie Ihr CB-Gerät, vom so genannten „Handyverbot“ in Deutschland
ausgenommen sind, Sie also auch Ihr AE 5290 XLS während der Fahrt vom Gesetz her gesehen
benutzen dürfen, sollten Sie jedoch nur dann zum Mikrofon greifen, wenn die Verkehrssituation es