HACA LEITERN 0529.74 User manual

Abb. 1
erstelldatum/
Manufacturing date:
___________________
Endkontrolle ACA
Unterschrift/Final
inspection ACA Signature:
______________________
Seriennummer/Serial
Number:
_____________________
Stand: 08/2019 1
Deutsch/English
MA 5040-D/UK f Teile-Nr./Parts-No. 01/0117000106
Gebrauchsanweisung/Instruction for use
für Typ/for Model 0529.74 und 0529.7430
HACA – Fallschutzläufer/guided type fall
arrester
Lorenz asenbach Gmb u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com

Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Sicherheit
1.2 Kontrolle und Überprüfung
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
2. andhabung
3. Zubehör
3.1 Fallschutzschienen
3.2 Endanschläge
3.3 Entnahmeklappen
3.4 Kennzeichnungsschilder
4. Kennzeichnung
5. Normen und Vorschriften
5. Prüfstelle
7. Dokumentation
8. Kontrollblatt
1. Allgemeines
Der Betreiber dieses Steigschutzsystems muss sicherstellen, dass diese Ge-
brauchsanleitung bei dem Fallschutzläufer aufbewahrt wird. Der Fallschutz-
läufer einschließlich der Fallschutzschiene entspricht der EN 353-1:2018.
Es ist ein Teilsystem, dass in Kombination mit einem Auffanggurt nach
EN 361 ein Auffangsystem nach EN 363 ist.
Eine Steigleiter muss nach DIN EN ISO 14122 ab 3m und nach DIN 18799 ab
5m mit einer Absturzsicherung ausgestattet werden.
Im Sturzfall können über den Fallschutzläufer und Schiene bis zu 6 KN auf
die bauliche Einrichtung übertragen werden.
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Erst lesen - dann montieren! Achtung:
Bei nicht fachgerechter Montage besteht
ebensgefahr!
Sollten Sie Rückfragen bezüglich der Montage
haben, wenden Sie sich bitte an unser Stammhaus
in Bad Camberg.

Fallschutzläufer
Pro Fallschutzläufer darf nur eine Person angeschla-
gen werden. Zur Sicherung der Person an den Fall-
schutzläufer darf nur ein Auffanggurt nach EN 361
mit vorderer Auffangöse verwendet werden. Der
HACA Fallschutzläufer darf nur mit original HACA
Fallschutzschienen betrieben werden. Andere Kom-
binationen sind nicht zulässig. Eine Kombination und
Verwendung eines Fallschutzläufers oder einer Fall-
schutzschiene unterschiedlicher Hersteller kann die
Funktion beeinträchtigen. Dies führt zu einer Fehl-
funktion des Fallschutzsystems und damit zur Ge-
fährdung des Anwenders. In solchen Fällen lehnt die
Fa. orenz Hasenbach GmbH u. Co. KG die Produkt-
haftung ab.
Der Fallschutzläufer weist folgende Merkmale auf:
– Er darf nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden.
– Das zulässige Minimalgewicht des Anwenders darf 40 kg
nicht unterschreiten und 150kg nicht überschreiten.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale horizontale
Zugkraft, damit der Anwender nicht nach hinten über-
schlagen kann.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale Geschwindig-
keit, damit ist nur ein normales Steigen möglich.
– Der Fallschutzläufer verfügt über drei voneinander unab-
hängige Fangfunktionen.
– Wird die horizontale oder geschwindigkeitsabhängige
Fangfunktion primär angesprochen, wird sekundär immer
die vertikale als zweite Redundanz ausgelöst.
- Das Abstandsmaß A zwischen Fallschutzläufer und An-
schlagpunkt Karabiner Auffangurt beträt 190mm.
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Gurtauswahl
Der Auffanggurt muss der EN 361 entsprechen. Es ist
eine Gefährdungsbeurteilung nach den jeweils zutref-
fenden nationalen Vorschriften und Gesetzen des Ein-
satzlandes vorzunehmen. Die Auswahl des Gurtes ist abhängig von
den Anforderungen des Arbeitseinsatzes. HACA- Fallschutzsysteme
werden bestimmungsgemäß zum Steigen verwendet.
Der Auffanggurt muss die für den vorgesehenen Einsatz geeigne-
ten Auffangösen haben. Das Verbindungselement des Fallschutz-
läufers muss mit der vorderen Auffangöse bzw. Schlaufe des Auf-
fangsgurtes (Kennzeichnung „A“) verbunden werden, um die Ver-
wendung in Übereinstimmung mit der EN 353-1 zu gewährleisten.
Sollte sich während des Steigvorgangs der Gurt lockern, so ist die-
ser in einer gesicherten Position neu einzustellen. Die Bedienungs-
anleitung des Gurtherstellers ist zu beachten.Es sind nur Auffang-
gurte ohne elastische Gurtbänder zu verwenden.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das Arbeiten
auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt! Beim Ar-
beiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten System, z.B.
einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern. Das ACA- Fallschutzsystem
ist so ausgelegt, dass sich alle 4 m Steigweg eine Person auf der Leiter befin-
det. Wir schreiben vor, beim Steigen mit mehreren Personen einen Sicherheits-
abstand von mindestens 3m einzuhalten.
Bei Auffangsystemen ist es von wesentlicher Sicherheit, dass durch die Lage
der Anschlageinrichtung/Anschlagpunktes der freie Fall auf ein Mindestmaß
beschränkt wird.
Alle anderen Anwendungen, außer den vom ersteller zugelassenen, sind un-
tersagt. Veränderungen oder Ergänzungen an dem Fallschutzläufer dürfen
ohne schriftliche Genehmigung von ACA nicht vorgenommen werden. Repa-
raturen dürfen nur durch ACA oder einer durch ACA autorisierten Fach-
händler durchgeführt werden. Die Fallschutzläufer können in einem Tempera-
turbereich von -40°C bis +50°C verwendet werden.
Der Benutzer hat sowohl die körperlichen als auch die fachlichen Voraussetzun-
gen zu erfüllen. Die körperlichen Voraussetzungen gelten im Allgemeinen als
nachgewiesen, wenn z. B. eine Vorsorgeuntersuchung G41 durchgeführt wor-
den ist. Darüber ist immer die aktuelle gesundheitliche Verfassung zu berück-
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sichtigen. Um eine Gefährdung des Anwenders durch Verminderung der
körperlichen Leistungsfähigkeit auszuschließen, dürfen nur Anwender stei-
gen, die körperlich gesund und geeignet sind.
Die fachlichen Voraussetzungen basieren auf den Informationen aus dieser
Gebrauchsanleitung und einer Schulung in der Verwendung des Fallschutz-
läufers.
Der Fallschutzläufer ist Bestandteil der PSA (Persönliche Schutz Ausrüstung)
und sollte während des Transports in einem geeigneten Transportmittel
aufbewahrt werden um Beschädigungen und dadurch resultierende Fehl-
funktionen zu vermeiden.
Bei einem Weiterverkauf der PSA in ein anderes europäisches Land ist da-
rauf zu achten, dass die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise in
der Landessprache mitgeliefert werden. Vor der Benutzung des Fallschutz-
läufers ist sicherzustellen, dass ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhan-
den ist, der alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt.
1.1 Sicherheit
Nie einen Fallschutzläufer benutzen, dessen Prüfzeitraum überschritten ist.
Bedenken Sie, dass die Sicherheit des Anwenders von der Wirksamkeit und
der altbarkeit der Ausrüstung abhängt. Bestehen Mängel oder Zweifel
über den ordnungsgemäßen Zustand des Fallschutzsystems ist dieses der
Benutzung zu entziehen, bis eine sachkundige Person der weiteren Benut-
zung zugestimmt hat. Beim Auf- und Absteigen ist besondere Vorsicht ge-
boten, da der Benutzer eventuell die ersten 2m über der Einstiegsebene
oder dem Podest nicht gegen das Aufschlagen geschützt ist. Vor jedem Ein-
satz ist sicherzustellen, dass der erforderliche Freiraum unterhalb des Benut-
zers vorhanden ist. Damit im Fall eines Absturzes kein Aufprall auf den Erd-
boden, oder ein anderes indernis möglich ist
Während des Steigens ist immer ein Augenmerk auf die Befestigungen der
Fallschutzschiene, der Leiter sowie auf die Endanschläge zu legen. Generell
sollte immer mit fehlerhaften Befestigungen oder fehlenden Endanschlägen
gerechnet werden. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Absturz führen!
Vor der Benutzung des Fallschutzläufers muss zur Ge-
währleistung der Betriebssicherheit diese Anleitung
gelesen und verstanden, sowie die darin erwähnten
Vorschriften eingehalten werden. Diese Gebrauchs-
anleitung muss allen Benutzern vor der Verwendung
der PSA zur Verfügung gestellt werden.

1.2 Kontrolle und Überprüfung
Der Betreiber hat die PSA regelmäßig zu überprüfen. Die Intervalle sind
durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Eine Überprüfung darf
nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstung muss vor der 1. Inbetriebnahme nach Re-
paraturen und nach längerer Nichtbenutzung geprüft werden. Nach Vor-
gabe von ACA ist die Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine
sachkundige Person durchzuführen.
Der Fallschutzläufer darf nur von Personen verwendet werden, die in der
sicheren Benutzung unterwiesen sind und die dementsprechenden
Kenntnisse haben. Eine Persönliche Schutzausrüstung ist einem Benut-
zer zuzuweisen, der dann dafür auch die Verantwortung trägt. Zur Identi-
fizierung hat der Fallschutzläufer eine fortlaufende Seriennummer.
Vor jeder Benutzung ist vom Anwender eine Sichtkontrolle an
der Fallschutzschiene und an dem Fallschutzläufer durchzufüh-
ren um die Gebrauchsfähigkeit und sichere Funktion sicherzu-
stellen. Auf dem Fallschutzläufer muss die Produktkennzeichnung, das
CE Zeichen und die Seriennummer gut lesbar und vorhanden sein. Zur
Dokumentation der Überprüfung stellen wir Ihnen gerne Kontrollblätter
zur Verfügung.
Insbesondere ist zu prüfen:
Bei den äufern der Typenreihe 0529.74 und 0529.7430
(Abb. 2-6)
Der Läufer ist funktionsfähig, wenn er folgenden Kriterien entspricht:
Der Bremsexzenter 1x [A] darf an den Bremskanten [J] nicht abgerundet
und muss beweglich sein.
Die Klemmschieber 2x [B] müssen sich in den seitlichen Taschen beim Be-
wegen des Bremsexzenters verschieben.
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Mit der regelmäßigen Überprüfung wird die Wirk-
samkeit und Haltbarkeit der PSA für die Sicherheit
des Anwenders sichergestellt.
Die Überprüfung ist nur durch eine sachkundige
Person unter genauer Anleitung des Herstellers
durchzuführen.

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Deutsch
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Die Federn 4x [C] dürfen nicht gebrochen und die Federfunktion muss ge-
geben sein.
Die Rollen 7x [D] müssen vorhanden und frei beweglich sein.
Das Dämpfelement1x [E] darf nicht gebrochen, porös oder älter als 6
Jahre sein.
Der Verschluss 1x [F] muss freibeweglich sein und selbstständig in die
Schutzstellung gehen.
Die Bremsachse [ ] mit dem Reibrad [I] muss drehbar und vertikal frei be-
weglich sein.
Die federbelastete Bremsachse [ ] muss selbstständig in die Ausgangs-
stellung zurückgehen.
Die Verschleißmarkierung darf auf der Lauffläche des Reibrads [I] nicht
sichtbar sein.
Die Bremsglocke [G] der geschwindigkeitsabhängigen Bremse muss sich
mindestens um 90° drehen lassen und federbelastet in die Ausgangsstel-
lung zurückgehen (Eine Überspannung >180° führt zu der Zerstörung der
Feder!).
Bei einer kurzen Beschleunigung der Bremsachse [ ] mit dem Zeigefinger
muss die Bremsmechanik auslösen und die Bremsglocke [G] muss sich
mitdrehen.
Bestehen Zweifel an einer sicheren Benutzung, darf
das System nicht verwendet werden.

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Abb. 2
Abb. 5
D
E
F
G
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Abb. 3
A
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Behandeln Sie den Fallschutzläufer dem Zweck nach
angemessen, denn er rettet Ihr eben und schützt
Ihre Gesundheit.
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
Defekte oder durch Absturz beanspruchte Fallschutzläufer sind der Benut-
zung sofort zu entziehen und durch eine deutliche Kennzeichnung zu sper-
ren. Eine Instandsetzung darf nur durch ACA oder eines durch ACA auto-
risierten Fachhändler durchgeführt werden. Zur Wiederbenutzung der PSA
muss eine sachkundige Person zustimmen. Behandeln Sie den Fallschutzläu-
fer pfleglich, entnehmen Sie ihn nach Gebrauch von der Fallschutzschiene, la-
gern Sie ihn in einem trockenen Raum, jedoch nicht in der Nähe von Wär-
mequellen. Er darf keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt werden, die
den sicheren Zustand beeinträchtigen könnten, z.B. Säuren, Laugen, Löt-
wasser, Putzmittel usw.. Die Fallschutzläufer dürfen nicht geölt oder gefettet
werden. Sie sind sofort von Schmutz oder Mörtel zu befreien und können
mit einem feuchten Lappen gereinigt werden. Nass gewordene Fallschutz-
läufer sind auf natürliche Weise ohne Zuhilfenahme von Wärmequellen zu
trocknen.
2. Handhabung des Fallschutzläufers
Der Fallschutzläufer darf grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Auf-
fanggurt nach EN 361, in Verbindung mit einer Auffangöse die durch ein A
gekennzeichnet ist, verwendet werden.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das Arbei-
ten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt!
Beim Arbeiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten
System, z.B. einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern.
Das Ein- und Ausfädeln des Fallschutzläufers in/aus die/der Fallschutzschie-
ne darf nur aus einer gesicherten Standposition des Anwenders und an den
dafür vorgesehenen Entnahmestellen erfolgen. Dies kann am Schienenen-
de, -anfang oder an einer drehbaren Entnahmestelle erfolgen. Beim Lösen
aus dem geschlossenen Fallschutzsystems oder beim Lösen des Auffang-
gurtes vom Fallschutzläufer, muss sich der Anwender vorher immer mit
einem Verbindungsmittel nach EN 358 gegen Absturz sichern.
Der Karabinerhaken ist direkt – ohne irgendwelche Zwischenglieder –
in die vordere Auffangöse des Auffanggurtes nach EN 361 einzuhaken. Die
Verwendung von zusätzlichen Verbindungsmitteln ist untersagt!
Durch eine Manipulation oder Verlängerung der Verbindung zwischen Auf-

fanggurt und Fallschutzläufer kann der Läufer seine Wirkungsweise ver-
lieren. Dadurch besteht ebensgefahr!
Der Auffanggurt muss ordnungsgemäß und eng am Körper angelegt
sein. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung des Gurtherstellers.
Fallschutzläufer der Typenreihe 0529.74 und 0529.7430
Die Laufeigenschaften der Fallschutzläufer und damit der Bedienkomfort
wurden für die Schienenprofile jeweils optimiert.
Die optimalen Kombinationen sind:
- Fallschutzläufer der Typenreihe 0529.74 sind optimiert für
Profil und Profil (Schienenprofilstärke 5 mm).
- Fallschutzläufer der Typenreihe 0529.7430 sind optimiert für Einholm-
leitern mit .....Profil (Schienenprofilstärke 6 mm).
Die Optimierung bezieht sich aber nur auf das Laufverhalten und nicht
auf die Sicherheit. D.h. auch mit einem Läufer Typ 0529.74 kann auf der
Einholmleiter mit .....Profil gestiegen werden und umgedreht.
Selbstverständlich können alle Fallschutzläufer auch jeweils ohne jegliche
Einschränkung der Sicherheit auf allen Schienenprofilen verwendet wer-
den.
Der Anwender hat anhand der Typnummer auf dem Fallschutzläufer zu
prüfen, ob dieser für die Fallschutzanlage zugelassen ist. Dies ist auf dem
Kennzeichnungsschild, dass am Anfang der Steiganlage angebracht sein
muss, zu erkennen. Bestehen Zweifel ob die Kombination des Fallschutz-
läufers und der Fallschutzschiene zugelassen ist, darf diese PSA nicht zum
Steigen verwendet werden und sie ist der Benutzung zu entziehen, bis
eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
Der Fallschutzläufer ist in die Fallschutzschiene einzufädeln und bis auf die
öhe von ca. 1m von der gesicherten Standhöhe zu schieben. Die Lauf-
richtung des Fallschutzläufers ist zu beachten und ist mit einem Pfeil auf
dem Läufer vorgegeben. Dieser Pfeil muss immer nach oben zeigen.
Der Karabinerhaken ist mit einem dreifach gesicherten Öffnungsmecha-
nismus ausgestattet. Zum Öffnen des Karabinerhakens muss die Ver-
schlusshülse bis zum Anschlag in Richtung zur Fallschutzschiene ge-
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Im senkrechten Fallschutzsystem darf kein Zwi-
schenglied zwischen dem Karabinerhaken des äu-
fer und der vorderen Auffangöse des Auffanggurts
eingesetzt werden.

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schoben, dann bis zum Anschlag nach links gedreht und wieder bis zum
Anschlag in Richtung zur Fallschutzschiene geschoben werden. Nach dem
Einhaken des Karabinerhakens, in die vordere Auffangöse des Auffang-
gurts ist darauf zu achten, dass der selbstschließende Mechanismus ge-
schlossen ist.
Der Abstieg erfolgt nach dem gleichen Prinzip.
Durch das leichte und gleichmäßige Zurücklehnen des Anwenders wird
eine horizontale Zugkraft auf den Fallschutzläufer aufgebracht. Dadurch
öffnet sich der Bremsmechanismus und der Fallschutzläufer bekommt
einen Freilauf, damit der Anwender aufsteigen kann. Stoppt der Anwen-
der während des Steigens und entlastest das System, schließt der feder-
belastete Bremsmechanismus und der Fallschutzläufer bleibt ebenfalls
stehen.
Der Abstieg erfolgt nach dem gleichen Prinzip.
Bei einem Auf- und Abstieg sind die Arme entlastet. Der Anwender muss
sich beim Steigen immer mit mindestens 3 Punkten festhalten (Drei-
punkt- Steigmethode)
Der Fallschutzläufer verfügt über drei unabhängig voneinander arbeitende
Fangfunktionen. Jede einzelne reagiert auf unterschiedliche Auslösungen
die durch eine Gefährdung des Anwenders verursacht werden und bringt
den Fallschutzläufer zum Stillstand. Wird die horizontale oder geschwin-
digkeitsabhängige Fangfunktion primär angesprochen, wird sekundär
immer die vertikale als zweite Redundanz ausgelöst!
Vertikale Fangfunktion:
Bei einem Sturz bewegt der durch den Karabiner am Auffanggurt ange-
bundenen Anwender den Bremsexzenter im Fallschutzläufer. Dadurch
verklemmt sich der Fallschutzläufer zangenähnlich innerhalb weniger Mil-
limeter auf der Schiene. Eingriff und Stopp des Läufers erfolgen nicht ab-
rupt, wie z.B. bei Fallschutzsystemen, deren Laufschienen in bestimmten

Abständen mit Fangsicken oder Fangsprossen versehen sind, sondern ver-
zögert. Die auf den Stürzenden einwirkenden Stoßbelastungen werden
dadurch verringert. Nach Entlastung des Fallschutzläufers und der damit
verbundenen „Zangenöffnung“ steht diese Sicherheitsfunktion sofort
wieder in Wartestellung.
Horizontale Fangfunktion:
Wird beim Steigen eine zu große horizontale Zugkraft durch das Über-
schlagen des Anwenders aufgebracht, löst die Sicherheitsvorrichtung
einen Bremsvorgang aus. Dadurch wird ein Überschlag des Anwenders
verhindert und er wird in einem Winkel von ca. 45° zur Schiene gehalten.
Aus dieser Position kann jederzeit wieder die Kletterstellung erreicht wer-
den. Die Begrenzung der horizontalen Zugkraft ist so ausgelegt, dass ein
normales Steigen möglich ist. Ruckartiges ziehen kann einen Bremsvor-
gang auslösen. Durch eine kurzfristige Entlastung des Fallschutzläufers,
stellt sich die Sicherheitsvorrichtung zurück und der Fallschutzläufer ist
sofort wieder einsatzfähig.
Geschwindigkeitsabhängige Fangfunktion:
Über ein Reibrad wird während der Benutzung des Fallschutzläufers stän-
dig die Geschwindigkeit abgefragt. Wird der Fallschutzläufer zu schnell
oder ruckartig auf der Fallschutzschiene bewegt, löst die geschwindig-
keitsabhängige Bremse einen Bremsvorgang aus. Der Auslösepunkt ist so
ausgelegt, dass ein normales Steigen möglich ist. Durch eine kurzfristige
Entlastung des Fallschutzläufers, stellt sich die Sicherheitsvorrichtung zu-
rück und der Fallschutzläufer ist sofort wieder einsatzfähig.
Das grüne Dämpfelement im Karabinerhaken bildet sich nach einer Stoß-
belastung in seine Ursprungsform zurück. Es reißt nicht zerstörend wie
ein Bandfalldämpfer oder Verformelement auf, um die Stoßkraft zu ab-
sorbieren. Dies hat den Vorteil, dass sich die Verbindung zwischen dem
Anwender und dem Fallschutzläufer nicht ungünstig verlängert. Die Ver-
längerung des Verbindungsmittels wirkt sich negativ auf die Sicherheit
aus und fördert das Umschlagen des Anwenders.
Alle Sicherheitssysteme stehen nach dem Auslösen und Entlasten sofort
wieder in ihrer vollen Funktion zur Verfügung. Ein weiterer Sturz in den
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Fallschutzläufer, der z.B. bei den Rettungsmaßnahmen bzw. aufgrund der
körperlichen Verfassung des Anwenders erfolgen könnte, wird im vollen
Umfang und optimal abgesichert.
Die Funktion dieser Typenreihe ist bis zu einer maximalen Rückenlage von
15° und bis zu einer maximalen Seitenlage von 20° gewährleistet.
3. Zubehör
Weitere Informationen und detaillierte Montaganweisungen für die ein-
zelnen Zubehöre können auf unserer Webseite www.haca.com im
Downloadbereich eingesehen und heruntergeladen werden.
3.1 Fallschutzschiene
Eine Leiter muss nach DIN EN ISO 14122 bei einer Absturzhöhe > 3 m und
nach DIN 18799 > 3 m mit einer Absturzsicherung ausgestattet werden.
Die gelochten und gegen Korrosion geschützten Fallschutzschienen gibt
es in den Längen 1,96m, 2,80m, 3,64m und 5,88m. Die ungelochten Fall-
schutzschienen in 6 m Längen. Diese sind nicht verzinkt ungebeizt oder
nicht eloxiert.
Steigeisen oder Steigleitern, die mit dem ACA- Fallschutzsystem ausge-
rüstet sind, dürfen nur mit einem ACA- Fallschutzläufer in Verbindung
mit einem Auffanggurt nach DIN EN 361 bestiegen werden.
Abb.7 Bsp. Al- E nholm le ter m t
bewegl chem Endanschlag

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3.2 Endanschläge
Endanschläge verhindern ein unbeabsichtigtes erauslaufen des Fall-
schutzläufers aus der Fallschutzschiene. Am Anfang und am Ende von
Fallschutzschienen sowie an Ausklinkungen und sonstigen Unterbrechun-
gen müssen Endanschläge montiert werden. Dies gilt auch bei der Ver-
wendung einer aufsteckbaren oder einschwenkbaren Einstieghilfe. Die
Zungen der Endanschläge gewährleisten außerdem, dass der Fallschutz-
läufer nur in Wirkrichtung in die Schiene eingesetzt werden kann. Es gibt
Fälle, wo die Entnahme bzw. das Einsetzen des Läufers am oberen Ende
nicht erforderlich ist. ier kann ein fester Endanschlag montiert werden.
Die Sicherungszungen der Endanschläge müssen selbstständig durch ihr
Eigengewicht in Schutzstellung fallen. Der Fallschutzläufer muss an der
Durchfahrt gehindert werden, wenn sich die Endanschläge
in Schutzstellung befinden. Weiterhin ist zu prüfen, ob der
Fallschutzläufer nur in die richtige Richtung eingeführt wer-
den kann.
3.3 Entnahmestellen
Die drehbare Entnahmeklappe erlaubt es dem Benutzer, in-
nerhalb einer Fallschutzanlage den Fallschutzläufer zu ent-
nehmen oder einzuführen. Zur Benutzung der drehbaren
Entnahmeklappe wird der Rastbolzen, der sich auf der
Rückseite befindet, nach hinten gezogen. Dadurch kann das
Laufschienenstück bis zum Anschlag im Uhrzeigersinn ge-
dreht
werden und der Fallschutzläufer von oben her eingeführt
bzw. nach oben hin entnommen werden. Der Fallschutzläu-
fer kann nicht von unten hereingeführt bzw. nach unten
hin entnommen werden, da ein Anschlag dies verhindert.
Nach Beendigung des Vorganges wird die Entnahmeklappe
entgegen dem Uhrzeigersinn wieder in Schutzstellung ge-
dreht bis der Rastbolzen einrastet. Der Fallschutzläufer
muss sich zur Entnahme mittig auf dem drehbaren Lauf-
schienenstück befinden.
Abb.8 Bsp. Stahl Fallschutzsch ene m t
bewegl chen End anschlägen Typ A und Typ B

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Abb.10 Kennze chnungssch ld
Abb.9 Bsp. drehbare Entnahmeklappe
3.4 Kennzeichnungsschild
An Steigleitern- und an Steigeisengängen muss an jeder Zugangsebene,
die ohne dieses Steigschutzsystem erreicht werden können, ein Kenn-
zeichnungsschild angebracht und leserlich ausgefüllt werden.

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Nächste Prüfung
EN 353-1 :2018
BR1101
111234
Gebrauchsanleitung lesen
CE Kennzeichnung mit Nr. der überwachende
Zertifizierungsstelle
Europäische Norm Persönliche Schutz -
ausrüstung gegen Absturz
Vorgeschriebene
Laufrichtung
ACA internes
Chargenkennzeichen
ACA Seriennummer
4. Kennzeichnungen
Bsp. ordnungsgemäßes
Steigen
Bsp. ordnungsgemäßes
Steigen
Seitliches
erauslehnen
verboten
inhocken
verboten
Beschreibung zum Öffnen
des dreifach gesicherten
Öffnungsmechanismus
Minimales Benutzergewicht 40 kg
Maximales Benutzergewicht 150 kg

Firmenlogo
Typenbezeichnung
max. Belastung
Mindestabstand
der Personen auf
der Steigleiter
nächste Prüfung
CE Kennzeichnung mit Nr. der
überwachenden Zertifizierungs-
stelle
Platz für die Eintragung der
Telefonnummer vom verant-
wortlichen Betreiber
Typ
Fallschutzläufer
Typ Fallschutzschiene
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5. Normen und Vorschriften
Folgende Normen und Vorschriften sollen bei der Montage und Benut-
zung Anwendung finden:
EN 353-1 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Mitlaufende
Auffanggeräte einschließlich fester Führung
EN 358 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Verbindungs-
mittel
EN 363 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Auffang -
systeme
EN 795 Schutz gegen Absturz - Anschlageinrichtungen - Anforderun-
gen und Prüfverfahren
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
6. Prüfstelle
Baumusterprüfung und Fertigungsüberwachung werden durchgeführt
durch:
DEKRA Testing and Certification Gmb
Zertifizierungsstelle
Dinnendahlstraße 9
D-44809 Bochum
Tel. 0049 234 / 36960
http://www.dekra.com
7. Dokumentation
Um die Gebrauchsanweisung dem Fallschutzläufer eindeutig zuzuweisen
wird die Seriennummer des Läufers auf der ersten Seite von ACA einge-
tragen. Alle Ereignisse die mit dem Fallschutzläufer stattfinden, wie z.B.
Inbetriebnahme, Kontrollen, Reparaturen, Instandsetzungen, Wartun-
gen, aus dem Verkehr ziehen der PSA etc. sind in den dementsprechen-
den anhängenden Kontrollblättern der Fallschutzläufer einzutragen und
zu dokumentieren.
Die Gebrauchsanweisung ist unter www.haca.com in elektronischer
Form erhältlich.
Deutsch
MA 5040-D/UK f 19
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8. Kontrollblatt
Formblatt für die Sichtkontrolle von Fallschutzläufern
nach den Arbeitsschutzvorschriften
und Angaben des Herstellers.
Laut BetrSichV werden Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeits-
mittel, hier PSA, vorgeschrieben. Eine befähigte Person*) muss Arbeits-
mittel wiederkehrend auf sicheren und ordnungsgemäßen Zustand kon-
trollieren.
Alle Bauteile sind durch Sichtkontrollen sachgerecht auf Funktion und si-
cheren Zustand zu kontrollieren.
Die Kontrollabstände richten sich nach dem Betriebsverhältnis (Beanspru-
chungsanforderungen, Nutzungshäufigkeit und Ausprägung der Mängel
aus vorausgegangenen Kontrollen).
Die Ergebnisse der Sichtkontrollen sind zu dokumentieren (§ 11 BetrSichV)
und aufzubewahren.
Inventar-Nummer des Fallschutzläufers:
Verantwortliche Abteilung/Standort:
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