4
(Im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Process Technologies, Galileostrasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz erklärt hiermit, dass die
unvollständige Maschine
Bezeichnung: Heissluft-Gebläse
Typ: MISTRAL System
–soweites vom Lieferumfang her möglich ist –den anwendbarengrundlegendenAnforderungender EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n): Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108
Niederspannungsrichtlinie 2006/95
Harmonisierte Normen: EN 12100-1,EN 12100-2, EN 60204-1,EN 14121-1,
EN 55014-1,EN 55014-2 EN 61000-6-2,
EN 61000-3-12,
EN 61000-3-11 (Zmax),
EN 50366,EN 62233,
EN 60335-2-45
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns,diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten:Patrick Rieder, Compliance Manager
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 24.09.2010 Bruno von Wyl Christiane Leister
Technischer Direktor Firmeninhaberin
Elektrowerkzeuge,ZubehörundVerpackungensolleneiner umweltgerechtenWiederverwertung zuge-
führt werden. Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der
Europäischen Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in natio-
nales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Entsorgung
Einbauerklärung