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Ablauf der ursprünglichen Garantiefrist des Produktes entsprechend Garantie geleistet. Dies gilt
ebenso für ein Produkt, das nachgeliefert wurde. Eine Nachbesserung oder ein Ersatz berechtigen
somit nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit.
7.d. Wird das Produkt wegen eines Mangels, der unter die Garantie fällt, betriebsunfähig, ist der
Garantienehmer verpichtet mit seinem qualizierten My Junior Fachhändler unverzüglich Kontakt
aufzunehmen. Dieser entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort & Stelle, in seiner Werkstatt
oder bei My Junior durchgeführt werden müssen.
7.e. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind von der
Garantie weder Ersatzansprüche, wie z.B. die Stellung eines Leih‐Kinderwagens für die Dauer der
Nachbesserungen, noch Schadensersatzansprüche umfasst.
7.f. Liefert My Junior aufgrund eines Garantieanspruchs ein neues Produkt, so kann My Junior+ vom
Garantienehmer Rückgabe des mangelhaften Produktes verlangen und eine angemessene
Entschädigung für die Nutzung des zurückgegebenen Produktes nach Maßgabe der Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Rücktritt gemäß §§ 346 ‐348 BGB verlangen.
Diese Nutzungsgebühr wird proportional zur Nutzungszeit nach Ablauf der zweijährigen
Gewährleistungsperiode berechnet. Eine solche Nutzungsgebühr darf nur in Deutschland erhoben
werden. Die Rücknahme des mangelhaften Produktes, sowie die Lieferung eines neuen Produktes
erfolgt ausschließlich zum qualizierten Fachhändler, bei dem der ursprüngliche Kauf getätigt
wurde.
8. Schlägt die – unter Beachtung vorstehender Zier 6 geltend gemachte – Nachbesserung fehl,
insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Garantienehmer weitere
Nachbesserungsversucheunzumutbar sind, kann der Garantienehmer von My Junior+ausschließlich
Lieferung eines mangelfreien Produktes verlangen. Zier 7f gilt entsprechend.
9. Garantieverpichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:
‐das Produkt unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde (z.B. wenn das zulässige
Gesamtgewicht nicht beachtet worden ist) oder
‐ das Produkt zuvor vom Garantienehmer oder einem Dritten, der kein qualizierter My Junior
Händler ist, unsachgemäß instand gesetzt wurde, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß
gepegt worden ist oder
‐ dem Produkt Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat
oder das Produkt in einer von My Junior nicht genehmigten Art und Weise verändert worden ist
oder
‐ das verwendete Zubehör kein Original My Junior Zubehör war oder
‐ der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pege des Produktes
(siehe Bedienungsanleitung) nicht befolgt hat.
10. Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen. Ebenso Mängel (z.B. Rost, Kratzer,
Korrosion), die durch Fremdeinwirkung, äußere Umwelteinüsse (z.B. Unfall, Hagel, Eis, Schnee,
Überschwemmung, hohe Luftfeuchtigkeit, Tiere) oder mangelnde Wartung und Pege entstanden
sind. Siehe hierzu auch Zier 11.
11. Die folgende Tabelle gibt detaillierte Einblicke in Mängel, die unter die „Sorglos“ Garantie fallen.
Hierbei wird dierenziert nach Hartwaren (z.B. Gestell, Räder, Feststellbremse etc.) und Stoteile
bzw. Zubehör (z.B. Reißverschluss, Druckknöpfe, Gurt etc.). Zier 9 und 10 gilt entsprechend: