Ottobock | 13
Sicherheit
A200
2.5 SicherheitsanforderungenfürdenBetrieb
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlerhafte Si-
cherheitsfunktionen. Der Bediener ist verpichtet, sich
vorjederBenutzungvomsicherenundordnungsgemäßen
Zustand des Elektrorollstuhls, einschließlich der Sicher-
heitsfunktionen,zuüberzeugen.
DerElektrorollstuhldarfnurbetriebenwerden,wennalle
Sicherheitsfunktionen, z.B. die selbsttätigen Bremsen,
funktionstüchtig sind. Nicht funktionierende Bremsen
könnenzuschweren Unfällen mittödlichenVerletzungen
führen.
WARNUNG
Unfall-undVerletzungsgefahrdurchfalscheKonfigura-
tionseinstellungen. Geänderte Einstellungen von Para-
meternbeiderKongurationführenzueinerÄnderungdes
Fahrverhaltens.InsbesondereÄnderungenderGeschwin-
digkeits-,Beschleunigungs-,Brems-oderJoystickeinstel-
lungenkönnenzuunvorhergesehenenundinderFolgezu
unkontrollierbaren Fahreigenschaften mit Unfallfolge
führen.ErprobenSienachAbschlussderKonguration/
ProgrammierungimmerdasFahrverhaltendesElektroroll-
stuhls.
DieProgrammierungdarf nurvoneingewiesenem Fach-
personaldurchgeführtwerden.OttobockoderderSteue-
rungsherstellerhaftennichtbeiSchadensfällen,diedurch
eine nicht fachgerecht/bestimmungsgemäß auf die
Fähigkeiten des Rollstuhlnutzers abgestimmte Program-
mierungverursachtwurden.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlende Brems-
wirkungbeientriegelterBremse.BeachtenSiediefeh-
lendeBremsfunktionbeientriegelterBremsevorallembei
der Beförderung des Elektrorollstuhls auf einer Strecke
mitNeigung.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Umkippen beim Fahren. Der
ElektrorollstuhlA200istfürdasBefahrenvonSteigungen
undGefällestreckenbismax.7°(12%)zugelassen.Stei-
gungen oder Gefällestrecken über diesem Prozentsatz
dürfennichtbefahrenwerden.
Die kritische Hindernisbewältigung des Elektrorollstuhls
beträgt 15 mm. Höhenunterschiede, die größer als
15mmsind,dürfennichtüberquertwerden.
EsdürfenkeineTreppenbefahrenwerden.