
Bedienungsanleitung SSG Seite 8
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5. Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
Vor Arbeitsbeginn muß nach der Durchführungsanweisung zur BGV A3 §6 Abs.2 der
spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.
Da bei Kabeln, speziell bei Erdkabeln, das Feststellen der Spannungsfreiheit an der
Arbeitsstelle nicht immer möglich ist, kann hilfsweise die Spannungsfreiheit durch
Trennen des Kabels unter Verwendung dieses Sicherheitsschneidgerätes vorgenommen
werden. Es sollte aber parallel dazu bei der netzführenden Stelle rückgefragt werden.
Die tragbare Sicherheitsschneidanlage vom Typ SSG dient zum Feststellen der Spannungs-
freiheit und zum gefahrlosen Schneiden von mehradrigen Kupfer und Aluminium Kabeln
und Leitern mit Nennspannungen bis max. 60 kV und Nennfrequenzen bis 60 Hz bei denen
nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob ihr spannungsfreier Zustand hergestellt und
sichergestellt ist (s. DIN EN 50110-1 Abs. 6.2.3). Unter den oben skizzierten Bedingungen
können auch Einleiterkabel bis max. 110 kV und max. 60Hz, in Verbindung mit
organisatorischen Maßnahmen, die den besonderen Bedingungen, die beim Schneiden von
Einleiterkabeln bis 110 kV zu berücksichtigen sind, geschnitten werden. Die Sicherheits-
hinweise in der DIN VDE 0105 Teil 100 Kap 9 sind unbedingt zu beachten. Ein
Schneidvorgang eines eventuel unter Spannung stehenden Kabels sollte durch eine
Elektrofachkraft durchgeführt und/oder durch eine Sicherheitsfachkraft begleitet werden.
5.1. Bedienung des Gerätes
1. Überprüfen Sie das Sicherheitsschneidgerät nach dem Herausnehmen aus dem
Transportkoffer nach möglichen Beschädigungen.
2. Rollen Sie die Isolierschlauchleitung (Pos.-Nr. 9) des Sicherheitsschneidgerätes
vollständig aus. Dieser Abstand dient Ihrer Sicherheit, falls das Kabel unter Spannung
stehen sollte. Berücksichtigen Sie dabei, daß der Schlauch sich druckabhängig verkürzt.
Es muß gewährleistet sein, daß sich die Position des Schneidkopfes während des
Schneidvorganges nicht verändert.
Achtung
Achten Sie beim Ausrollen der Isolierschlauchleitung darauf, daß Sie den
Punkt, an dem sie das Kabel schneiden wollen, einsehen können.
Dadurch kann sichergestellt werden, daß sich keine unbefugten Personen im Gefahren-
bereich aufhalten können. Zusätzlich muß die Schneidstelle im Abstand von 10 m vor
Beginn des Schneidvorganges gegen Zutritt zu sichern.
Kann die Isolierschlauchleitung aus Platzgründen nicht voll ausgerollt werden, müssen
andere geeignete Schutzvorrichtungen getroffen werden wie z.B. das Errichten von
Schutzwällen oder Gräben.
Sowohl an der Pumpe als auch am Schneidkopf (nach DIN EN 50340) befindet sich
eine Befestigungsmöglichkeit (Bolzen mit Flügelmutter) für eine Verbindungsleitung
zum Potentialausgleich.
Achtung
Am Schneidkopf darf in Deutschland kein Erdungsleiter angeschlossen werden.
(s. BGI 845 (früher ZH 1/437)
In einigen Europäischen Ländern ist der Schneidkopf wegen möglicher Trennung von
einphasigen Kabeln und damit verbundenen einphasigen Kurzschlüssen am Schneid-
kopf zusätzlich zu erden.