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14. Das Verfahren des Gerüsts unter Zuhilfenahme von Fahrzeugen
(z. B.Gabelstaplern) ist verboten. Das Gerüst darf weder mit dem
Gabelstapler angehoben noch gezogen oder geschoben werden.
15. Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch Bohlen usw. ist
nichtzulässig.
Das Gerüst darf nicht als Treppenturm verwendet werden, um von dort
ausauf andere Konstruktionen zu gelangen.
16. Bei der Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden das Gerüst bei
Windstärke über 6 (nach Beaufortskala), bei aufkommendem Sturm und
bei Arbeitsende in einen windgeschützten Bereich verfahren oder durch
andere geeignete Maßnahmen (z.B. Verankern) gegen Umkippen sichern.
Das Überschreiten der Windstärke 6 (12m/s) ist an einer spürbaren
Hemmung beim Gehen erkennbar.
17. Vor der Nutzung des Gerüstes die vertikale Ausrichtung des Gerüsts
prüfen ggf. korrigieren.
18. Das Gerüst auf ordnungsgemäßen und vollständigen Aufbau überprüfen.
2.2 Verwendungsvorschriften
1. Der Aufstieg zu Arbeitsbühnen darf nur von innen erfolgen.
2. Es ist unzulässig, sich bei Arbeiten gegen den Seitenschutz zu stemmen.
3. Es ist unzulässig, auf den Belagflächen zu springen.
4. Es dürfen keine horizontalen Lasten erzeugt werden, z. B. durch Arbeiten
auf angrenzenden Konstruktionen, die ein Umkippen des Gerüsts
bewirkenkönnen.
5. Bei der Verwendung des Gerüsts in Durchgangsgebäuden, an
unverkleideten Gebäuden oder Gebäudeecken besonders die
Windverhältnisse beachten, um ein Umkippen des Gerüstes zu vermeiden.
6. Es ist verboten, die Plattformhöhe durch Verwendung von Leitern,
Kistenoder anderen Vorrichtungen zu vergrößern.
7. Gerüste mit Lenkrollen können nach dem Aufbau zum späteren
Standort verfahren werden. Der Boden sollte hierbei waagerecht sein.
Gegebenenfalls muss die Neigung durch spindelbare Füße ausgeglichen
werden. Jeden Anprall vermeiden.
Nach dem Verfahren die Ausrichtung des Gerüsts erneut überprüfen.
8. Beim Verfahren des Gerüstes darauf achten, dass keine
spannungsführenden Anlagenteile berührt werden.
9. Elektrische Geräte (Bohrmaschinen o. ä.) dürfen nur mit
Schutzkleinspannung (48 V), mit Schutztrennung (Trenntrafo) oder – wenn
sie über einen Fehlerstromschutzschalter mit einem Fehlerstrom 30 mA
angeschlossen sind – auf dem Gerüst betrieben werden. Die Vorschriften
der BGI 594 müssen angewandt werden.