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EPX 500, EPX 750, EPX 1000, EPX 1500, EPX 2000, EPX 2500
Garantie, Kundendien t, An chrift
Garantieurkunde
Kundendien t
Im Kundendienstfall ist die Robert Bosch Hausgeräte mbH als zuständiger Kundendienst zu informieren.
Robert Bo ch Hau geräte GmbH Deut chland
Auftragsannahme Telefon: 089 69339339
Telefax: 089 20355744
E-Mail: servicecenter@bshg.com
Robert Bo ch Hau geräte GmbH Ö terreich
Auftragsannahme Telefon: 0810-240260
Telefax: (01)6057-551212
Ersatzteilbestellung Telefon: 0810-240261
Telefax: (01)6057-551212
E-Mail: hausgeraete.ad@bshg.com
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer (E-Nr.) und das Fertigungsdatum (FD) des erätes benötigt. Diese Angaben
befinden sich auf dem Typenschild, in dem stark umrandeten Feld.
len Dimplex Deutschland mbH Telefon: +49 (0) 9221 709-564
Am oldenen Feld 18 Telefax: +49 (0) 9221 709-589
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gültig für Deutschland und Österreich
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang
unserer arantieleistung umschreiben, lassen die ewährleistungs-
verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endab-
nehmer unberührt. Für die eräte leisten wir arantie gemäß
nachstehender Bedingungen:
Wir beheben unentgeldlich nach Maßgabe der folgenden Bedingun-
gen Mängel am erät, die nachweislich auf einen Material- und/oder
Herstellungsfahler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststel-
lung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstabneh-
mer gemeldet werden. Bei gewerblichen ebrauch innerhalb von 12
Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Liefe-
rung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstel-
lungsfahler handelt.
Dieses erät fällt nur dann unter diese arantie, wenn es von einem
Unternehmer in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland oder
Österreich betrieben wird und arantieleistungen auch in Deutschland
oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel
geschied dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeldlich nach
unserer Wahl instantgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des erätes bedingte au-
ßergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht über-
nommen. Der freie erätezugang muss durch den Endabnehmer
gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in
unser Eigentum über. Die arantie erstreckt sich nicht auf leicht zer-
brechliche Teile, die den Wert oder die ebrauchstauglichkeit des e-
rätes nur unwesentlich beeinträchtigten.
Es ist jeweils der Originalkaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum
vorzulegen.
Die arantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem
Ablauf der ursprünglichen arantiezeit für das erät.
Zur Erlangung der arantie für Fußbodenheizmatten ist dass in den
Projektierungsunterlagen oder in der Montageanweisung enthaltenen
Prüfprotokoll ausgefüllt innerhalb vier Wochen nach Einbau der Hei-
zung an untenstehende Adresse zu senden.
Eine arantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem
Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen der
örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und e-
brauchsanweisung nicht beachtet worden sind. Durch etwa seitens
des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Än-
derungen und Arbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben. Die arantie erstreckt sich auf vom Lieferer bezo-
genen Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und erät-, bzw. An-
lagenmängel, die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurück zu-
führen sind fallen nicht unter den arantieanspruch.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbesse-
rung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird der Her-
steller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert
vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die eltend-
machung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisheri-
gen Nutzungszeit vor. Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des erätes entstandener
Schäden, sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich ange-
ordnet ist, ausgeschlossen.
Bei einer Haftung nach § 478 B B wird die Haftung der Liefereres auf
die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag beschränkt.