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1.2. GesetzlicheBesmmungenfürdasFahrzeug
Das Pedelec (Unterstützung bis 25 km/h) ist rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Der
Fahrer benögt keinen Führerschein. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit im-
mer einen geeigneten Helm und eine Fahrradbrille zu tragen.
Ihr HNF-NICOLAI Pedelec entspricht der deutschen StVZO, wenn alle beiliegenden
Reektoren angebracht sind.
Eine Erhöhung der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit (=Tuning)
auf mehr als 25 km/h an Ihrem HNF-NICOLAI Pedelec, verwandelt das Fahr-
zeug in ein Kleinkrarad. Es drohen ernsthae Konsequenzen bei einer
Fahrzeugkontrolle oder einem Unfall, da es sich um ein Fahrzeug ohne Be-
triebserlaubnis und Versicherung handelt!
Beim Austausch und Ersatz von Bauteilen und Komponenten, ist darauf
zu achten, dass nur Originalteile verwendet werden. Besonders beim Aus-
tausch von Komponenten des Antriebssystems, des Fahrwerks und der
Bremsanlage ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers notwendig. Weitere
Bauteile sind nur zu verwenden, wenn Sie für den Gebrauch an Pedelecs zu-
gelassen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Bauteile Sie verwenden
dürfen, wenden Sie sich bie an den Hersteller oder Ihren HNF-Händler.
Das S-Pedelec (45 km/h) ist als Krafahrzeug eingeordnet. Sie benögen zur Teilnah-
me am Straßenverkehr:
• einen Klasse AM-, Motorrad- oder anderen Kfz-Führerschein
• ein am Fahrzeug angebrachtes Versicherungskennzeichen
• einen geeigneten Krarad-Helm (die Polizei toleriert z. Z. auch Fahrrad-Helme)1
Die folgende Sicherheitsausstaung muss am Fahrzeug monert sein, damit es die
Anforderungen der Klasse L1-eB2 erfüllt :
• Rückspiegel
• Rückreektor, Pedalreektoren, Seitenreektoren an Gabel
• Frontlicht (mit E-Prüfzeichen)
• Bremsrücklicht & Kennzeichenbeleuchtung (mit E-Prüfzeichen)
• Hupe
• Reifen der Geschwindigkeitsklasse B, Lasndex 12 (vorn), 26 (hinten) und Zu-
lassung nach ECE R75
1Wir empfehlen beim Fahren ebenfalls eine Fahrradbrille zu tragen!
2L1-eB = zweirädriges Kleinkrarad nach EU-Verordnung 168/2013