
Angaben zu den Indikationen für den Gebrauch:
Ein für die Montage am Operationstisch bestimmtes Retraktorsystem für eine stabile Retraktion während invasiver Eingriffe durch
anterioren Zugang, bei dem Gewebe und Organe zeitweise retrahiert werden, um eine unbehinderte Sicht auf das Zielgewebe und die
Zielorgane, einschließlich der Wirbelsäule, zu gewährleisten.
Vorsicht:
Eine zu starke und zu lange Retraktion kann Gewebenekrose und
Kompressionsneuropathien hervorrufen. Die Retraktoren müssen alle
20 Minuten gelöst werden.
Die Klemmen nicht auf dem Schweißabschni des Ringrahmens anbringen.
Den Griff nicht gewaltsam über den Anschlag hinaus zurückziehen.
Wird die SnapClamp auf dem Retraktorrahmen verriegelt, ehe der
Klingenscha in diese gesetzt wird, kann dies zu Schäden an der
SnapClamp führen.
Nach dem Reinigen, aber vor dem Sterilisieren, warten und die mechanische
Funktion überprüfen. Vor der Sterilisation sicherstellen, dass das Instrument
intakt ist.
Gemäß US-amerikanischer Bundesgesetzgebung darf dieses Gerät nur durch
eine lizenzierte medizinische Fachkra oder auf deren Anordnung verkau
werden.
Reinigung und Sterilisation:
Das Omni-Tract-System wird unsteril geliefert. Die Anleitung zur Reinigung,
Sterilisierung und Pflege des Instruments beachten. (Omni-Tract-Dokument
40-9015)
Vertreter in der EU
Integra LifeSciences Services (Frankreich) SAS Immeuble Sequoia 2
97 Allée Alexandre Borodine
Parc Technologique de la Porte des Alpes
69800 Saint Priest–Frankreich
Telefon: 33 (0) 4 37 47 59 10
Fax: 33 (0) 4 37 47 59 29
Integra, das Logo von Integra und OmniTract sind eingetragene Marken der Integra LifeSciences
Corporation oder deren Tochtergesellschaen in den USA und/oder anderen Ländern. SnapClamp ist
eine Marke der Integra LifeSciences Corporation oder deren Tochterunternehmen.
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Für ein unter eigenem Namen vertriebenes Instrument verantwortliches Unternehmen,
ungeachtet dessen, ob es „für das“ oder „vom“ Unternehmen hergestellt wurde.
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Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte.
VORSICHT: Gemäß (US-amerikanischer) Bundesgesetzgebung darf dieses
Instrument nur durch Ärzte oder auf deren Anordnung hin verkau werden.
, USA
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