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5. Allgemeine Hinweise
5.1 Sicherheitsinspektion
Sie können mit Ihrem Fachhändler eine Sicher-
heitsinspektion vereinbaren. Ihr Händler berät
Sie gerne.
5.2 Wartungsvertrag
Sie können mit Ihrem Fachhändler ebenfalls
einen Wartungsvertrag abschließen.
Der Wartungsvertrag schließt die Sicherheits-
inspektion mit ein. Ihr Händler berät Sie gerne.
5.3 Sicherheitseinrichtungen
Druckschalter
Der Druckschalter schaltet bei Überschreitung
des Arbeitsdruckes, z. B. beim Schließen der
Pistole, bei verschmutzter Düse oder bei
VerkalkungderHeizschlange,dasGerätabund
bei Unterschreitung eines bestimmten Druckes
wieder ein. Der Druckschalter ist werkseitig
eingestellt und plombiert. Einstellung nur durch
den Kundendienst.
Sicherheitsventil
Das Sicherheitsventil öffnet, wenn der
Druckschalter defekt ist. Das Sicherheitsventil
ist werkseitig eingestellt und plombiert.
Einstellung nur durch den Kundendienst.
Wassermangelsicherung
DieWassermangelsicherungverhindert,daßder
BrennerbeiWassermangeleinschaltet.EinSieb
verhindert die Verschmutzung der Sicherung
und muß regelmäßig gereinigt werden.
Motorschutzschalter
Der Motorschutzschalter unterbricht den
Stromkreis, wenn der Motor überlastet wird.
5.4 Ersatzteile
EineAuswahldergängigstenErsatzteilnummern
finden Sie am Ende dieser Betriebsanleitung.
5.5 Garantie
In jedem Land gelten die von unserer zustän-
digen Vertriebs-Gesellschaft herausgegebenen
Garantiebedingungen. Etwaige Störungen an
dem Gerät beseitigen wir innerhalb der
Garantiefristkostenlos,soferneinMaterial-oder
Herstellungsfehler die Ursache sein sollte.
Die Garantie tritt nur dann in Kraft, wenn Ihr
Händler die beigefügte Antwortkarte beim
Verkauf vollständig ausfüllt, abstempelt und
unterschreibt und Sie die Antwortkarte
anschließendandieVertriebs-GesellschaftIhres
Landes schicken.
ImGarantiefallwendenSiesichbittemitZubehör
undKaufbeleganIhrenHändleroderdienächste
autorisierte Kundendienststelle.
5.6 Unfallverhütungsvorschrift
BGV D 15
Für den Betrieb des Gerätes in Deutschland gilt
die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 15
„Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern“,
herausgegeben vom Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaft, zu
beziehen von Carl Heymanns-Verlag KG,
Luxemburger Str. 449, 50939 Köln.
Hochdruckstrahler müssen nach diesen
Richtlinienmindestensalle12Monatevoneinem
Sachkundigen geprüft und das Ergebnis der
Prüfung schriftlich festgehalten werden.
5.7 Dampfkesselverordnung
Prüfdruck und Ausführung des Gerätes
entsprechen der Dampfkesselverordnung nach
TRD.DerWasserinhaltderHeizschlangebeträgt
weniger als 10 Liter. Das Gerät ist deshalb
kesselseitig frei von Aufstellungsvorschriften.
Die örtlichen Bauvorschriften sind zu beachten!