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Gebrauchsanweisung
Informationen zu Elektro- und
Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese
wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung
Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht
als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll.Vielmehr sind diese Altgeräte
getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und
Rückgabesysteme zu entsorgen.
Lampen, die zerstörungs frei aus dem Altgerät entnommen werden
trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4
Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für
eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt
ausgestaltet:
Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder
Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Gesamt-Lager- und
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie
das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des
Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen
gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen
übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung
einschränkend:
• Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen
Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der
Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore,
mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50
• Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/
oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen
für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten
elektrog_2015/anlage_1.html
eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter
ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben
Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber
zurückzugeben.
neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in
Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in
diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den
oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
durch geeignete Rückgabe¬möglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten
eingerichtet haben.
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder
Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist
Rücknahmestelle.
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem
Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.