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Ein ungleichmäßiges Anziehen kann zu Ver-
spannungen in den Alumimium- und
Gussteilen sowie im Mauerwerk und somit
zum Versagen der Befesgung führen.
Die Montage muss in Übereinsm-
mung mit den geltenden Richtlinien
und Standards zur Arbeitssicherheit durch-
geführt werden.
Sicherungsseile bzw. Sicherungsbänder, die
an den Gelenkarmen befesgt sind, dürfen
erst nach Prüfung der Befesgung aller Bau-
teile enernt werden.
Prüfen Sie vor dem Gebrauch alle Arbeits-
miel (Gerüste, Leitern, Werkzeuge etc.) und
alle Sicherheitsausrüstungen (Gurte, Seile
etc.) auf Unversehrtheit.
Verwenden Sie immer eine geeignete Schutz-
ausrüstung (Handschuhe, Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille, Gehörschutz etc.).
Wenn mehrere Personen an der Anlage
arbeiten, müssen deren Arbeiten koordiniert
werden.
Der Arbeitsbereich unter der Markise muss
abgesperrt und geschützt werden, damit
Personen nicht ungeschützt unter die hän-
gende Last geraten können.
Das Montage- und Bedienpersonal muss
allen Sicherheitsvorschrien entsprechend
instruiert werden.
Prüfen Sie vor der Montage alle beweglichen
Teile auf festen Sitz in den Lagern und Halte-
rungen (Tragrohr, Tuchwelle, Gelenke, Arm-
halter) und stellen Sie sicher, dass sich die
Gelenkarme nicht unkontrolliert bewegen
können.
Aufsegshilfen:
Aufsegshilfen dürfen nicht an der Markise
angelehnt oder befesgt werden. Sie müssen
einen festen Stand haben und genügend Halt
bieten. Verwenden Sie nur Aufsegshilfen,
die eine ausreichend hohe Tragkra haben.
Absturzsicherung:
Bei Arbeiten in größeren Höhen besteht Ab-
sturzgefahr. Es sind geeignete Absturzsiche-
rungen zu nutzen.
Unkontrollierte Bedienung:
Bei Arbeiten an der Markise besteht
Quetsch und Absturzgefahr!
Eine elektrisch betriebene Anlage muss bei
Arbeiten an der Anlage vom Netz getrennt
(z.B. LS-Schalter/Sicherung AUS) und gegen
unbeabsichgtes Wiedereinschalten oder
manuelle Bedienung gesichert werden.
Bei manuell betriebenen Anlagen muss die
Bedienkurbel enernt und sicher verwahrt
werden.
Werden Markisen von mehreren Nutzern
betrieben, muss eine vorrangig schaltende
Verriegelungsvorrichtung installiert werden,
die jegliches Ein- und Ausfahren der Markise
unmöglich macht.
Besmmungsgemäße Verwendung:
Markisen dürfen nur für ihren denierten
Verwendungszweck, als Sonnenschutz, ein-
gesetzt werden.
Markisen sind kein Allweerschutz und da-
her bei auommendem Wind oder Sturm,
sowie bei Regen oder Schnee, einzufahren.
Veränderungen der Gestaltung der Anlage
oder Konguraon der Ausrüstung dürfen
nur mit schrilicher Genehmigung des Her-
stellers vorgenommen werden.
Zusätzliche Belastungen der Markise durch
angehängte Gegenstände oder durch Seil-
abspannungen können zu Beschädigungen
oder zum Absturz der Markise führen und
sind daher nicht zulässig.
Es sind alle mitgelieferten Konsolen zu ver-
wenden, ebenso müssen die Konsolen mit
allen Befesgungspunkten monert werden.
Sicherheitshinweise • Safety instrucons