2. -Sicherheitshinweise
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Fehler und unzulässige Belastungen
Sobald zu befürchten ist, dass die Gerätesicherheit beeinträchtigt wird, muss das Gerät außer Betrieb
genommen und unverzüglich aus dem Ex-Bereich entfernt werden. Die unbeabsichtigte
Wiederinbetriebnahme muss verhindert werden. Wir empfehlen das Gerät zu einer Überprüfung an den
Hersteller zu schicken (Service-Adresse siehe Rückseite).
Die Gerätesicherheit kann z.B. gefährdet sein, wenn:
- am Gehäuse Beschädigungen sichtbar sind.
- das Gerät unsachgemäßen Belastungen ausgesetzt wurde.
- das Gerät unsachgemäß gelagert wurde.
- das Gerät Transportschäden erlitten hat.
- Gerätebeschriftungen unleserlich sind.
- Fehlfunktionen auftreten.
- offensichtliche Messungenauigkeiten auftreten.
- mit dem Gerät keine Messungen mehr möglich sind.
- die zulässigen Grenzwerte überschritten wurden.
Sicherheitsvorschriften allgemein
Die Benutzung des Geräts und der Fühler setzt beim Anwender die Beachtung der üblichen
Sicherheitsvorschriften und das Lesen des Zertifikates voraus, um Fehlbedienungen am Gerät
auszuschließen.
Folgende Sicherheitsvorschriften müssen zusätzlich beachtet werden:
- Gerät darf innerhalb des Ex-Bereiches nicht geöffnet werden.
- Die Batterien dürfen nur außerhalb des Ex-Bereiches gewechselt werden.
- Das Mitführen von zusätzlichen Batterien ist im Ex-Bereich nicht zulässig.
- Es dürfen nur typgeprüfte Batterien eingesetzt werden.
- Es dürfen nur die Fühler 0628 2232 und 0628 2432 sowie die unter Kapitel 5 aufgeführten Fühler
verwendet werden.
- Es ist sicherzustellen, dass das Messgerät nicht in Zone 0 eingebracht wird.
- Nicht an spannungsführenden Teilen messen.
- Messbereiche der Messwertaufnehmer beachten. Bei Überhitzung werden die Fühler zerstört.
- Übermäßig erhitzte Fühler dürfen nicht in den Ex-Bereich eingebracht werden.
- Vermeiden Sie den Einsatz in aggressiven Säuren oder Basen.
- Fühler in explosionsfähigen Dampf-, Nebel-, oder Gas-Luftgemischen nur unter atmosphärischen
Bedingungen betreiben, Temperatur: -10...+50°C, Druck: 0,8...1,1 bar
- Liegen keine explosionsfähigen Gemische vor oder sind Zusatzmaßnahmen gemäß EN 1127-1
getroffen, dürfen die Fühler auch außerhalb der atmosphärischen Bedingungen gemäß ihrer
Herstellerspezifikation betrieben werden.