
Es ist betreiberseitig zu prüfen und sicherzustellen, daß alle technischen Daten
und die Kennzeichnung gemäß ATEX mit den notwendigen Vorgaben übereinstim-
men.
Bei Anwendungen, bei denen der Ausfall des Gerätes zu einer
Personengefährdung führen könnten, sind betreiberseitig entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen.
Falls im Betrieb Auffälligkeiten erkannt werden, muss das Gerät sofort stillgesetzt
werden und es ist mit WALTHER-Spritz-und Lackiersysteme Rücksprache zu hal-
ten.
Erdung / Potentialausgleich
Es muss sichergestellt werden, dass die Spritzpistole separat oder in Verbindung
mit dem Gerät auf dem sie aufgebaut ist, ausreichend geerdet ist (maximaler
Widerstand 106).
1.3 Sachwidrige Verwendung
Die Spritzpistole darf nicht anders verwendet werden, als es im Abschnitt 1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung geschrieben steht. Jede andere Verwendung
ist sachwidrig. Zur sachwidrigen Verwendung gehören z.B.:
• das Verspritzen von Materialien auf Personen und Tiere
• das Verspritzen von flüssigem Stickstoff.
2 Technische Beschreibung
Bei der WALTHER PILOT WA 21 handelt es sich um eine pneumatisch steuerbare
Airless-Automatik-Spritzpistole in äußerst kleiner Bauweise. Der max. Betriebs-
druck beträgt 120 bar.
Der Pistolenkörper aus Edelstahl ist innen und außen oberflächenveredelt. Das zu
verarbeitende Medium wird der Spritzpistole über eine Kolben- bzw. Membranpum-
pe unter Druck zugeführt. Beim Austritt aus der Materialdüse wird das Medium zer-
stäubt.
Das Modell PILOT WA 21 wird über ein 3/2-Wege-Magnetventil angesteuert. Wird
das 3/2-Wege-Steuerventils betätigt, tritt die für die Steuerung erforderliche Druck-
luft in den Zylinderraum der Spritzpistole ein und öffnet die Materialzufuhr.
Wird die Steuerluft durch das 3/2-Wege-Steuerventil wieder unterbrochen, ent-
weicht zunächst die im Zylinder befindliche Druckluft. Der Federdruck der Kolben-
feder drückt anschließend die Materialnadel in ihre Ausgangsstellung zurück und
verschließt die Materialzufuhr.
Der Steuerluftdruck beträgt mindestens 5 bar. Der Spritzautomat ist standardmäßig
für den Anschluss an Umlaufanlagen ausgerüstet. Eine der Bohrungen ist jedoch
mit einem Stopfen verschlossen. Nach der Entfernung dieses Stopfens kann ein
Materialanschluss (Pos. 21) eingeschraubt werden. Die Pistole ist jetzt für Umlauf-
betrieb einsetzbar.
Es können alle handelsüblichen Airless-Düsen verwendet werden.
2 3
1 Allgemeines
1.1 Kennzeichnung des Modells
Modell: Spritzpistole PILOT WA 21
Typ: Airless - Automatik V 20 952
Airless - Automatik - U V 20 953
Hersteller: WALTHER Spritz-und Lackiersysteme GmbH
Kärntner Str. 18-30
D-42327 Wuppertal
Tel.: 0202 / 787-0
Fax: 0202 / 787-217 • www.walther-pilot.de
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Airless - Automatik Spritzpistole PILOT WA 21 dient ausschließlich der
Verarbeitung spritzbarer Medien. Sämtliche Airless-spritzbaren Medien können verar-
beitet werden, wie z.B.:
• Lacke und Farben
• Fette, Öle und Korrosionsschutzmittel
• Kleber
• Keramikglasuren
• Beizen
Sind die Materialien, die Sie verspritzen wollen, hier nicht aufgeführt, wenden Sie
sich bitte an WALTHER Spritz- und Lackiersysteme GmbH, Wuppertal.
Die spritzbaren Materialien dürfen lediglich auf Werkstücke bzw. Gegenstände aufge-
tragen werden.
Die Temperatur des Spritzmaterials darf 80°C grundsätzlich nicht überschreiten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt auch ein, dass alle Hinweise und
Angaben der vorliegenden Betriebsanleitung gelesen, verstanden und beachtet wer-
den.
Das Gerät erfüllt die Explosionsschutz-Forderungen der Richtlinie 94 / 9 EG (ATEX)
für die auf dem Typenschild angegebene Explosionsgruppe, Gerätekategorie, und
Temperaturklasse.
Beim Betreiben des Gerätes sind die Vorgaben dieser Betriebsanleitung unbedingt
einzuhalten.
Die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle sind einzuhalten.
Die Angaben auf den Geräteschildern bzw. die Angaben in dem Kapitel technische
Daten sind unbedingt einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden. Eine
Überlastung des Gerätes muss ausgeschlossen sein.
Das Gerät darf in explosionsgefährdeten Bereichen nur nach Maßgabe der zuständi-
gen Aufsichtsbehörde eingesetzt werden.
Der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. dem Betreiber obliegt die Festlegung
der Explosionsgefährdung (Zoneneinteilung).