
12 Anhang
Conrad Powerline Adapter PL85D
4.3 Allgemeine Garantiebedingungen
DieseGarantiegewährt derHerstellerdenErwerbernvon ProduktennachihrerWahlzusätzlich
zudenihnenzustehendengesetzlichenGewährleistungsansprüchennachMaßgabederfolgen-
den Bedingungen:
1 Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form
geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt gewor-
den sind, nach Wahl des Herstellers kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alter-
nativ hierzu behält sich der Hersteller vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät mit
gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungsmerkmalen auszutauschen. Handbü-
cher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) DieKostenfürMaterialundArbeitszeitwerdenvomHerstellergetragen,nichtaberdieKos-
ten für den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zum Hersteller.
c) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.
d) DerHerstelleristberechtigt,überdieInstandsetzungunddenAustauschhinaustechnische
Änderungen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand
der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2 Garantiezeit
DieGarantiezeitbeträgtfürdiesesProduktzweiJahre.DieGarantiezeitbeginntmitdemTagder
Lieferung des Gerätes. Vom Hersteller erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Ver-
längerungder Garantiefrist,nochsetzensie eine neueGarantiefristin Lauf.Die Garantiefristfür
eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3 Abwicklung
a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unver-
züglich gegenüber der mit dem Transport beauftragten Person und dem Absender geltend
zumachen.ÄußerlichnichterkennbareSchädensindunverzüglichnachEntdeckung,spä-
testensjedochinnerhalbvondreiTagennachAnlieferung,schriftlichgegenüberderTrans-
portperson und dem Absender zu reklamieren.
c) Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/
oder das instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des
Erwerbers.
d) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie des Rech-
nungsoriginals vorgelegt wird. DerHersteller behält sich in Einzelfällen vor, sichdas Rech-
nungsoriginal vorlegen zu lassen.
4 Ausschluss der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a) wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist,
b) wenndasGerätdurch den Einflusshöherer Gewaltoderdurch Umwelteinflüsse(Feuchtig-
keit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde,
c) wenndasGerätunterBedingungengelagertoderbetriebenwurde,dieaußerhalbdertech-
nischen Spezifikationen liegen,