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6.8 FEHLERSUCHE
Fehler Mögliche
Ursache
Maßnahme
Der
Kompressor
arbeitet nicht
Das Anschlusskabel
ist nicht korrekt
angeschlossen.
Kontrollieren Sie den
Anschluss der Kabel
und schließen Sie sie
richtig an.
Bei Kfz-Betrieb:
Keine Spannung an
der Bordsteckdose.
Schalten Sie die
Zündung des
Fahrzeugs ein.
Kontrollieren Sie die
Sicherung für die
Borsteckdose und
ersetzen Sie sie ggf.
Die Sicherungen im
Stecker des
12V Kfz-Kabels hat
ausgelöst.
Ersetzen Sie die
defekte Sicherung,
siehe Abschnitt 6.7
7. WARTUNG UND PFLEGE
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist der Dual Power
Kompressor wartungsfrei. Lagern Sie den Kompressor an einem
trockenen, frostfreien Ort.
7.1 WARTUNG
Schalten Sie den Kompressor vor einer Reinigung aus, trennen
Sie ihn von der Stromversorgung. Reinigen Sie das Gehäuse des
Kompressors mit einem weichen trockenen Tuch. Verwenden
Sie keine scharfen oder lösemittelhaltigen Reiniger. Lassen Sie
niemals Flüssigkeiten in das Innere des Gehäuses gelangen.
7.2 PFLEGE
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpich-
tet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungs-
abfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese
Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
8.HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnom-
men werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können.
9. KONTAKTINFORMATIONEN
EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
+49 (0)202 42 92 83 0
+49 (0) 202 42 92 83 – 160
info@eal-vertrieb.com
www.eal-vertrieb.com
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Rücknahmepichtig sind Händler mit einer Verkaufsäche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das
Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsäche von mindestens 800 m²,
sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahme-
pichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lageräche
von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgerä-
te oder einer Gesamtlageräche von mindestens 800 m².
Generell haben Vertreiber die Picht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als
50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht
überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und
Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel Computer oder
Smartphones, enthalten häug personenbezogene Daten.
Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich, diese vor der
Abgabe der Geräte zu löschen.