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–Vor dem Anfahren den Nahbereich
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
–Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
die Feststellbremse betätigt ist.
–Um unbefugtes Benutzen des Gerätes
zu verhindern, Schlüssel abziehen.
–Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
–Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt
durch Personen (einschließlich Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder geistigen Fähigkeiten
mangels Erfahrung und/oder mangels
Wissen benutzt zu werden.
–Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–Das Gerät nicht ohne Schutzdach ge-
gen herabfallende Gegenstände in Be-
reichen benutzen, wo die Möglichkeit
besteht, dass die Bedienungsperson
von herabfallenden Gegenständen ge-
troffen werden kann.
GEFAHR
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.
KM 105/1xx
–In Fahrtrichtung Steigungen und Gefäl-
le nur bis zu 18% (Benzinmotor), 16%
(Dieselmotor), 12% (Gasmotor) befah-
ren.
KM 125/130
–In Fahrtrichtung Steigungen und Gefäl-
le nur bis zu 16% (Dieselmotor und
Benzinmotor), 12% (Gasmotor) befah-
ren.
GEFAHR
Kippgefahr bei instabilem Untergrund.
–Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.
–Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 10% befahren.
몇WARNUNG
Unfallgefahr!
–Die Fahrgeschwindigkeit muss den jewei-
ligen Verhältnissen angepasst werden.
–In Kurven langsam fahren.
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–Bei Arbeiten an der Hochentleerung,
den Kehrgutbehälter ganz anheben
und sichern.
–Die Sicherung nur von außerhalb des
Gefahrenbereichs vornehmen.
ACHTUNG
DasFahrerschutzdachbietetSchutzgegen
größere herabfallende Teile. Als Wetter-
schutzdach bietet es zusätzlich noch Wet-
terschutz. Sie bieten aber keinen Überroll-
schutz!
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–DieFolientürenderFahrerkabinesindmit
Belüftungsschlitzenversehen.Diesesind
unbedingt freizuhalten, um eine ausrei-
chende Belüftung zu gewährleisten.
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
–Bitte beachten Sie die besonderen Si-
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung des Motorenherstellers.
–Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
–Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
–Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
–Benzin-/Dieselmotor: Der Betrieb des
Gerätes in Räumen ist untersagt (Ver-
giftungsgefahr).
–Gasmotor: Bei Betrieb des Gerätes in
Räumen für ausreichende Belüftung
und Abführung der Abgase sorgen
(Vergiftungsgefahr).
–Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
–Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
GEFAHR
Explosionsgefahr!
–Flüssiggasnichtwie Benzinbehandeln.
Benzin verdampft langsam, Flüssiggas
wird sofort gasförmig. Die Gefahr der
Raumvergasung und der Entzündung
ist also bei Flüssiggas größer als bei
Benzin.
WARNUNG
Verletzungsgefahr!
–Nur Flüssiggasflaschen mit Treibgas-
füllung nach DIN 51622 Qualität A bzw.
B verwenden, je nach Umgebungstem-
peratur.
Zugelassen sind für den Gasmotor
FlüssiggasgemischeausPropan/Butan
deren Mischungsverhältnis zwischen
90/10 bis 30/70 liegt. Wegen des bes-
seren Kaltstartverhaltens ist bei Außen-
temperaturen unter 0 °C (32 °F) Flüs-
siggas mit hohem Propananteil bevor-
zugt zu verwenden, da die Verdamp-
fung bereits bei niedrigen
Temperaturen stattfindet.
ACHTUNG
Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
– Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.
– Treibgasanlagen sind in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens jedoch jähr-
lich einmal, durch einen Sachkundigen
auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu
prüfen (nach BGG 936).
– Die Prüfung muss schriftlich beschei-
nigt werden. Prüfungsgrundlagen sind
§ 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34).
– Als allgemeine Vorschriften gelten die
Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeu-
gen, deren Motoren mit verflüssigten
Gasen betrieben werden, des Bundes-
ministeriums für Verkehr.
– Die Gasentnahme darf stets nur aus ei-
ner Flasche erfolgen. Die Gasentnah-
me aus mehreren Flaschen zugleich
kann bewirken, dass das Flüssiggas
aus einer Flasche in eine andere über-
tritt. Dadurch ist die überfüllte Flasche
nach späterem Schließen des Fla-
schenventils (vgl. B. 1 dieser Richtlini-
en) einem unzulässigen Druckanstieg
ausgesetzt.
– Beim Einbau der vollen Flasche ist der
Vermerk für die richtige Lage der Fla-
sche "oben" (Anschlussverschraubung
zeigt senkrecht nach oben).
Den Austausch der Gasflasche sorgfältig
vornehmen. Beim Ein- und Ausbau muss
der Gasaustrittstutzen des Flaschenventils
durch eine mit einem Schlüssel fest ange-
zogene Verschlussmutter abgedichtet
sein.
– Undichte Gasflaschen dürfen nicht wei-
terverwendet werden. Sie sind unter
Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen
sofort im Freien durch Abblasen zu ent-
leeren und dann als undicht zu kenn-
zeichnen. Bei der Ablieferung oder Ab-
Sicherheitshinweise zum
Fahrbetrieb
Geräte mit Hochentleerung
Geräte mit Fahrerkabine
Sicherheitshinweise zum
Verbrennungsmotor
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge (nur
Gasmotor)
Pflichten der Betriebsleitung und der
Arbeitnehmer
Wartung durch Sachkundigen
Inbetriebnahme/Betrieb
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