IhrNordpeis-GerätistnurfürVerbrennungvon
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
ÜberhitzenSieniemalsIhrGerät;eskönnen
irreparableSchädenverursachtwerden,dievonder
Garantie nicht gedeckt werden.
Achtung: Esistverboten,imprägniertesoder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
MilchkartonsundjedeArtvonAbfallinIhremGerät
zu verbrennen. Diese Materialien entfachen bei der
Verbrennunggiftige,ätzendeGasewieDioxin,die
Ihnen,derUmweltundIhremGerätschaden.
9. Grundsätzliche Anforderungen
Für die Installation der gesamten Feuerungsanlage sind
alle örtlichen Gesetzte, Baubestimmungen und Verord-
nungen zu beachten.
Insbesondere sind die folgenden Normen und Gesetze
einzuhalten:
1) TR.OL : Technische Regeln für das Ofen und Lufthei-
zungsbauhandwerk
2)DIN18896:FeuerstättenfürfesteBrennstoe-
Technische Regeln für die Installation
3) FeuVO: Feuerungsverordnung der einzelnen
Bundesländer
4) LBO: Landesbauordnung der einzelnen
Bundesländer
5) EnEV: Energieeinsparverordnung
6) 1. BImSchV : 1. Bundesimmissionsschutzverordnung:
Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen
Verbrennungsluft
WennKamineinsätzeraumluftabhängigeFeuerstätten
sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten Fenstern
undTüren(z.B.inVerbindungmitEnergiesparmaß-
nahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht
mehrgewährleistetist,wodurchdasZugverhaltendes
Kamineinsatzesbeeinträchtigtwerdenkann.Dieskann
IhrWohlbendenundunterUmständenIhreSicherheit
beeinträchtigen.Ggf.mussfüreinezusätzliche
Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau einer
LuftklappeinderNähedesKamineinsatzesoder
VerlegungeinerVerbrennungsluftleitungnachaußen
oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen
Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss
sichergestellt bleiben, dass Verbrennungsluftleitungen
währenddesBetriebesderFeuerstätteoensind.
Dunstabzugshauben,diezusammenmitFeuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
könnendieFunktiondesOfensnegativbeeinträchtigen
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von
der Garantie nicht gedeckt werden.
(bishinzumRauchaustrittindenWohnraum,trotz
geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit
keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Verbrennungsluftleitungen
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligenLandesbauordnungmaßgebend.
VerbrennungsluftleitungeninGebäudenmitmehrals
2 Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitungen, die
Brandwändeüberbrücken,sindsoherzustellen,daß
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
Absperrung für die Verbrennungsluftleitung
DieVerbrennungsluftleitungmußunmittelbarander
FeuerstätteeineAbsperrvorrichtunghaben,die
StellungdesAbsperrventilsmußerkennbarsein.
BendensichandereFeuerstätteninden
AufstellräumenoderinRäumen,diemitAufstellräumen
in Verbindung stehen, müssen besondere
Sicherheitseinrichtungendievollständige
OenstellungderAbsperrvorrichtungsicherstellen,
solange die Absperrvorrichtung nach Abschnitt B oder
dieFeuerraumönungdurchFeuerraumtüren,Jalousien
oderdergleichenBauteilenichtvollständig
geschlossen ist.
DieFeuerstättendürfennichtaufgestelltwerden:
-inTreppenräumen,außerinWohngebäudenmit
nichtmehralszweiWohnungen,
-inallgemeinzugänglichenFlurenoder
-inRäumen,indenenleichtentzündlicheoder
explosionsfähigeStoeoderGemischeinsolcher
Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden,
daßdurchdieEntzündungoderExplosionGefahren
entstehen.
DerBetriebvonderFeuerstättewirdnichtgefährdet,wenn
- die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes
umwälzen,
- die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die
UnterdruckimAufstellraumselbsttätigund
zuverlässigverhindernoder
-wennkeingrößererUnterdruckals4Padurch
raumluftabsaugende Ventilatoren (Lüftungsanlagen,
Dunstabzugshauben etc.) im Aufstellraum der
Feuerstätteentstehenkann.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
BeimBetriebmehrererFeuerstättenineinem
Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für
ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Anforderungen im Hinblick auf den Schutz des
Gebäudes
VonderFeuerraumönungbzw.-sofernfesteingebaut
- von der raumseitigen Vorderkante des Feuerbocks
nach vorn und nach den Seiten gemessen, müssen
FußbödenausbrennbarenBaustoenbiszufolgen
denAbständendurcheinenausreichendendicken
BelagausnichtbrennbarenBaustoengeschützt‚
sein:
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