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wir keine Garantie oder Haftung übernehmen. Übermäßig häuge oder unangemessene Benutzung von
Gehörschutz kann eine Überempndlichkeit hervorrufen. Beim Einsatz von Gehörschützern im Straßenver-
kehr ist zu beachten, dass dieVerkehrstüchtigkeit erhalten bleiben muss.
2. REINIGUNG
Reinigen und desinzieren Sie Gehörschutz, Helm, Befestigungsbänder und Schweißband regelmäßig mit
Seife und lauwarmem Wasser. Verwenden Sie keine lösungsmittelhaltigen oder aggressiven Substanzen
weil die Produkte darunter leiden können.
3. BESCHÄDIGUNGEN VERMEIDEN
Stellen Sie sicher, dass der Kopfschutz und seine Komponenten nicht mit spitzen oder scharfen Gegenstän-
den (Sägeketten, Metallwerkzeugen, …) oder aggressiven Substanzen wie Tierkot, Säuren, Öl, Lösungs-
mitteln etc. in Berührung kommen. Andernfalls kann das Material beschädigt werden.
Der Helm kann durch UV-Strahlen und bestimmte chemische Substanzen beschädigt werden.
Bringen Sie die Helmschale nicht mit Klebestreifen, Farben, Lösungsmitteln, Klebstoen oder Aufklebern in
Berührung, da diese die Schutzwirkung beeinträchtigen können.
Vermeiden Sie außerdem den Kontakt mit heißen Gegenständen und anderenWärmequellen (oene Flam-
men, Kamine, …).
4. LAGERUNG UND TRANSPORT
Setzen Sie den Helm keiner direkten Sonneneinstrahlung oder hohen Temperaturen aus, z. B. hinter einer
Windschutzscheibe oder einem Fenster. Die Lagerung an einem dunklen und kühlen Ort verhindert eine
vorzeitige Alterung. Das Produkt ist so verpackt, dass es gegenTransportschäden geschützt ist
5. LEBENSDAUER
Eine Faustregel besagt, dass ein Helm fünf Jahre nach Herstellungsdatum nicht mehr verwendet werden
sollte. Die empfohleneVerwendungszeit in einer normalen Umgebung beträgt rund 3000 Stunden. (Notie-
ren Sie sich das Datum der erstenVerwendung im Helm.) In bestimmten extremen Umgebungen kann die
Nutzungszeit kürzer sein.
Das Produktionsdatum bendet sich im Helm (Monat/Jahr).
6. NICHT REPARIERBAR
Der Helm wurde zum Schutz vor Schlägen und Stößen entwickelt. Ein schwerer Schlag oder Stoß kann
die Helmschale oder die Befestigungsbänder jedoch beschädigen, was die künftige Schutzwirkung beein-
trächtigt. Auch wenn mit bloßem Auge keine Beschädigungen feststellbar sind, sollte jeder Helm nach
einem schweren Schlag oder Stoß ausgetauscht werden.
7. AUSTAUSCHKRITERIEN
Prüfen Sie regelmäßig, ob der Helm oder seine Komponenten Anzeichen von Beschädigungen (Risse,
Verfärbungen, …) aufweisen. Der Helm muss ausgetauscht werden, wenn er einer schweren Belastung
ausgesetzt war, auch wenn es keine sichtbaren Beschädigungen gibt.
Insbesondere Gehörschützer und Ohrpolster können bei normaler Nutzung beschädigt werden und müssen
regelmäßig auf Undichtigkeiten oder Risse geprüft werden.
In diesem Fall muß der Gehörschutz ausgetauscht werden. Wenden sie sich an den Hersteller.
Jede Änderung an dem Produkt kann sich negativ auf seine Schutzfunktion auswirken. Aus diesem Grund
darf das Produkt in keinerWeise modiziert werden.
8. GESAMTGEWICHT 780g
9. RISIKEN VOR DEM DER GEHÖRSCHUTZ SCHÜTZEN SOLL
Die Gehörschützer entsprechen den Anforderungen von DIN EN352-3.
Ein optimaler Schutz besteht nur, wenn der Gehörschutz während der ganzen Zeit getragen wird, in der
die Ohren einer hohen Lärmkonzentration ausgesetzt sind. Bei sachgemäßer Handhabung schützt dieser
Gehörschutz vor schädlichem Lärm. Achtung! Auch kurzzeitiger Verzicht auf den Gehörschutz kann zu
schweren Hörschäden führen. Regelmäßige Hörtests werden allen Personen empfohlen, die längere Zeit
hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind.
Kein Gehörschutz kann vollständigen Schutz vor Hörschäden bieten. Das erzielte Schutzniveau hängt von
verschiedenen Faktoren ab (z. B. der Intensität und Frequenz der Lärmquelle).
Kapselgehörschützer und besonders die Dichtungskissen können mit dem Gebrauch verschleißen und
sollten daher häug auf Zeichen von z.B. Rissen und Undichtigkeiten untersucht werden. Die Umhüllung
der Dichtungskissen mit Hygieneüberzügen kann die akustische Leistung des Kapselgehörschützers beein-
trächtigen.
10. ZERTIFIZIERUNG
Dieser Kopfschutz entspricht der Verordnung EU2016/425
• DIN EN397:2012+A1:2012 / DIN EN352-3:2002 / DIN EN1731:2006
Hiermit erklärt Blount Europe SA, dass die Forstkobination derVerordnung 2016/425 entspricht.
Die Konformitätserklärung ist unter http://www.oregonproducts.eu/doc zu nden.
11. KENNZEICHNUNG
• EN397 Sicherheitshelm • EN1731 Gesichtschutz • EN352-3 Gehörschutz
Europäische Normierung – Zulassung und Nummerierung durch Zertizierungsstelle
Beispiel des Helmmodells und Kopfgröße in cm • F4A/F6A • 53-62cm
Acrylnitril-Butadinstyren kann recycelt werden. • ABS
Sicherheitshelm fur die Verwendung bei niedrigen Umgebungstemperaturen • -30°C
Die Konformitätserklärung ist zu nden unter: http://www.oregonproducts.eu/doc
Zertizierung Kopfschutz
NB 0299 DGUV, Zwengenbergerstr. 68, 42781 Haan, Germany
Zertizierung Gesichtsschutz
NB 1883 ECS GmbH, Obere Bahnstr. 74, 73431 Aalen, Germany
Zertizierung Gehörschutz
NB 1974 PZT GmbH, Bismarckstr. 264B, 26389 Wilhelmshaven, Germany
1812 Helmet Instruction manual 562413.indd 10 11/07/19 08:45