
Deutsch SRAM Laufräder Bedienungsanleitung
16 95-1915-000-000 Rev. D
GARAntiE dER SRAM LLC
GARAntiEuMfAnG
SRAM garantiert vom Erstkaufdatum an für zwei Jahre, dass das Produkt frei von Mängeln in Material oder Verarbeitung
ist. Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar. Ansprüche
aus dieser Gewährleistung sind über den Händler, bei dem das Fahrrad oder die SRAM-Komponente erworben wurde,
geltend zu machen. Der Kaufbeleg muss im Original vorgelegt werden.
LokALE GESEtzGEbunG
DieseGewährleistungräumtIhnenspezischeRechteein.JenachBundesland(USA),Provinz(Kanada)oderIhrem
Wohnland verfügen Sie möglicherweise über weitere Rechte.
Die Gewährleistung ist in dem Maße, in dem sie von der lokalen Gesetzgebung abweicht, in Übereinstimmung mit der
geltenden Gesetzgebung zu bringen. Der jeweiligen lokalen Gesetzgebung unterliegen möglicherweise Ausschlüsse
und Einschränkungen aus dieser Gewährleistung. Für bestimmte Bundesstaaten der USA sowie einige Länder
außerhalb der USA (einschließlich von Kanadischen Provinzen) gilt beispielsweise Folgendes:
a. Die Ausschlüsse und Einschränkungen in dieser Gewährleistung dürfen die gesetzlich festgelegten Rechte des
Verbrauchers nicht beeinträchtigen (z.B. Großbritannien).
b. Andernfalls sind derartige Ausschlüsse und Einschränkungen unwirksam.
HAftunGSbESCHRänkunG
Im nach der örtlichen Gesetzgebung zulässigen Maße und mit Ausnahme der in der vorliegenden Gewährleistung
ausdrücklichdargelegtenVerpichtungenschließenSRAMbzw.seineLieferantenjeglicheHaftungfürdirekte,indirekte,
spezielle, zufällige oder Folgeschäden aus.
GEWäHRLEiStunGSAuSSCHLuSS
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß den Montageanleitungen von SRAM
montiertund/odereingestelltwurden.DieSRAM-MontageanleitungenndenSieimInternetunterwww.sram.com,www.
rockshox.com, www.avidbike.com, www.truvativ.com, oder www.zipp.com.
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher Nutzung,
Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder sonstiger Umstände, unter denen das Produkt nicht bestimmungsgemäßen
Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
Bei Veränderungen am Produkt erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode verändert,
unkenntlich gemacht oder entfernt wurde.
Normaler Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zum normalen Verschleiß von
Komponenten kann es infolge des sachgemäßen Gebrauchs, der Nichteinhaltung von Empfehlungen von SRAM und/
oder von Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen kommen.
Beispiele für Verschleißteile:
Schäden, die von Fremdbauteilen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw. nicht von
SRAM für die Verwendung mit SRAM-Komponenten autorisiert wurden, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Diese Garantie deckt keine Schäden, die infolge gewerblicher Nutzung (Vermietung) entstehen.
Staubdichtungen•
Buchsen•
Luftschließende O-Ringe•
Gleitringe•
Bewegliche Teile aus Gummi•
Schaumgummiringe•
Federelemente und -Hauptlager•
am Hinterbau
Obere Rohre (Tauchrohre)•
Überdrehte Gewinde/Schrauben•
(Aluminium, Titan, Magnesium
oder Stahl)
Bremsmäntel•
Bremsbeläge•
Ketten•
Kettenräder•
Kassetten•
Schalt- und Bremszüge (Innen-•
und Außenzüge)
Lenkergriffe•
Schaltgriffe•
Spannrollen•
Bremsscheiben•
BremsächenderFelgen•
Federanschlagdämpfer•
Lager•
Lagerlaufächen•
Sperrklinken•
Antriebszahnräder•
Speichen•
Freilaufnaben•
Aerolenker-Polster•
Korrosion•
Werkzeug•