
213859 / 825260300060
2019-08-07·BA00·III·de·05
Einbaubedingungen
7
Klemmenkasten Ex d
8252/1
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
DE
10 Einbaubedingungen
Abstände, Luft- und Kriechstrecken
- Beim Einbau von Komponenten sind die Luft- und Kriechstrecken zwischen den
einzelnen Komponenten sowie zwischen den Komponenten zu den Gehäusewänden
ausreichend zu bemessen.
- Die Kriechstecken der Komponenten müssen geprüft und gemäß den Vorgaben der
jeweiligen Betriebsanleitung eingehalten werden. Die Luftstrecken, abhängig von der
Bemessungsbetriebsspannung der eingebauten Klemmen, sind einzuhalten.
- Bei allen Klemmenkästen ist der Abstand zwischen Deckel und Anschlussschrauben
der Einbauten (bei angeschlossenem Leiter) einzuhalten: mindestens der Wert der
geforderten Luftstrecken, z.B. (10 mm bei 690 V.
Abstand zwischen Anschlussteilen für eigensichere und nicht-eigensichere Stromkreise
- Trennwände, die zur Trennung der Anschlussklemmen verwendet werden, müssen
mindestens bis 1,5 mm an die Gehäusewände heranreichen oder aber einen
Mindestabstand von 50 mm zwischen den blanken leitfähigen Teilen der
Anschlussklemmen, gemessen um die Trennwand nach allen Richtungen,
sicherstellen.
- Metallische Trennwände müssen mindestens 0,45 mm dick sein. Sie müssen geerdet
sein sowie genügend Festigkeit und Steifigkeit besitzen damit sichergestellt ist, dass
diese bei Anschlussarbeiten nicht beschädigt werden. Des weiteren müssen die
metallischen Trennwände eine ausreichende Strombelastbarkeit besitzen um ein
Durchbrennen oder Abtrennen des Erdanschlusses unter Fehlerbedingungen zu
verhindern.
- Nichtmetallische, isolierende Trennwände müssen mindestens 0,9 mm dick sein. Sie
müssen eine angemessene Kriechstromzahl (CTI) aufweisen und so verstärkt sein,
dass keine Verformung eintritt.
- Werden Sicherungen > 4 A verwendet, darf keine unzulässige Erwärmung an den
Klemmen eigensicherer Stromkreise entstehen.
Abdeckungen bei Kombinationen nicht-eigensicherer und eigensicherer
Stromkreise
- Alle spannungsführende Teile, die nicht in der Schutzart „Ex i“ ausgeführt sind,
müssen mit einer inneren Abdeckung versehen werden, die bei geöffnetem Betriebs-
mittel mindestens der Schutzart IP30 entspricht.
Eigensichere Stromkreise
- In eigensicheren Stromkreisen dürfen nur isolierte Kabel und Leitungen mit einer
Prüfspannung von mindestens 500 V AC und einer Mindestqualität von H05
verwendet
werden.
- Bezüglich Isolation und Trennung bei Klemmen und Leitungen ist zu beachten, dass
sich die Isolationsprüfspannung aus der Summe der
Bemessungsbetriebsspannungen eigensicherer und nicht-eigensicherer Stromkreise
errechnet.
- Der Durchmesser einzelner Leiter/einzelner feindrähtiger Leiter muss min. 0,1 mm
betragen