
094386_d_de_eseilw_s haacon hebetechnik gmbh – Telefon 09375 - 84-0 – Fax 09375 - 8466 7
7. BETRIEB
Bei elektrischem Betrieb bitte die Bedienungshinweise der
elektrischen Steuerung (kein Bestandteil des Lieferumfangs)
beachten. Bei manuellem Betrieb wird das Seil aufgespult und
die Last gehoben sobald die Kurbel im Uhrzeigersinn betätigt
wird. Seil abspulen bei entsprechend entgegen gesetztem
Kurbelimpuls. Es gelten die vorgehend angeführten Sicher-
heitshinweise:
– Sicherheits- und gefahrenbewusst arbeiten
– Ausfahrwinde nie überlasten
– Beim Wechsel der Drehrichtung, Motor erst zum Stillstand
kommen lassen
– Einschaltdauer einhalten (siehe Typschild, technische Daten).
S2-10 Min. bedeutet, dass der Motor 15 Minuten ununter-
brochen betrieben werden kann, anschließend jedoch auf
Umgebungstemperatur abkühlen muss.
– Die Last muss sicher befestigt sein.
– Last während der Bewegung ständig beobachten.
– Auf Seilschäden achten. Mängel sofort dem Verantwortlichen
melden. Erst Mängel beseitigen, dann weiterarbeiten.
– Vorgegebene Prüfungen durchführen und Wartungsintervalle
einhalten.
8. PRÜFUNG
Die Ausfahrwinde Typ 4190 ist entsprechend den Einsatzbedin-
gungen und den betrieblichen Verhältnissen nach spätestens
50 Aufrichtvorgängen, jedoch mindestens einmal jährlich,
durch eine befähigte Person 2 nach TRBS 1203 (Sachkundi-
ger) zu prüfen (Prüfung gem. BetrSichV, §10, Abs.2 entspricht
Umsetzung der EG-Richtlinien 89/391/EWG und 95/63/EG bzw.
jährliche Betriebssicherheitsprüfung nach DGUV-V 54, §23,
Abs.2 und DGUV-G 309-007). Diese Prüfungen müssen doku-
mentiert werden:
– Prüfung vor Erstinbetriebnahme.
– Prüfung nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetrieb-
nahme.
– Jährliche Prüfung gem. BetrSichV bzw. DGUV-V 54.
– Außerordentliche Prüfung, falls Ereignisse stattgefunden ha-
ben, die schädigende Auswirkungen hinsichtlich der Sicher-
heit der Ausfahrwinde haben könnten (z.B. längere Nichtbe-
nutzung, Unfälle, Naturereignisse, etc.)
– Prüfung nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit
der Ausfahrwinde beeinflussen könnten.
Sachkundige (BP2) sind Personen, die aufgrund ihrer fach-
lichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf
dem Gebiet der Winden, Hub- und Zuggeräte haben und mit
den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfall-
verhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik (z.B. DIN-EN-Normen) soweit vertraut sind,
dass sie den arbeitssicheren Zustand von Winden, Hub- und
Zuggeräten beurteilen können. Sachkundige Personen (BP2)
sind durch den Betreiber der Ausfahrwinde zu benennen. Die
Durchführung der jährlichen Betriebssicherheitsprüfung, sowie
eine Ausbildung zur Erlangung der vorgehend beschriebenen
Kenntnisse und Fertigkeiten, wird durch haacon hebetechnik
angeboten.
Bei jeder 5. Prüfung, spätestens jedoch nach 5 Jahren,
muss eine Begutachtung der Tragmittel und sicherheitsrele-
vanten Bauteile erfolgen. Hierbei sind sämtliche lasttragenden
Reib- und Bremsbeläge der Ausfahrwinde zu tauschen. Diese
Überprüfung kann vor Ort erfolgen, die Ausfahrwinde muss
hierzu demontiert werden.
Bei jeder 10. Prüfung, spätestens jedoch nach 10 Jahren,
muss eine Generalüberholung der Ausfahrwinde erfolgen. Hier-
bei wird die Ausfahrwinde zerlegt und der Zustand aller Bauteile
begutachtet. Betriebsbedingt verschlissene Bauteile werden
ersetzt, Verschleißteile (Lager, Dichtungen, ...) und sicherheits-
relevante Bauteile werden in jedem Falle erneuert. Wir empfeh-
len diese Generalüberholung im Hause haacon hebetechnik
durchführen zu lassen.
Die zuletzt beschriebene Prüfung darf nur von Personen durch-
geführt werden, die durch den Hersteller haacon hebetechnik
autorisiert und die im Umgang mit dieser Ausfahrwinde und
deren Bauteilen geschult sind.
9. WARTUNGSEMPFEHLUNG
Die Ausfahrwinde ist grundsätzlich wartungsfrei. Im Rahmen
der fünf- bzw. zehnjährigen Prüfung ist die Fettfüllung, Fließfett
Typ HERM Gearfit TCL 00/000 oder vergleichbar, zu erneuern.
ACHTUNG!
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur an
lastfreiem Hebezeug!
10. DEMONTAGE / ENTSORGUNG
Um Geräteschäden oder lebensgefährliche Verletzungen bei
der Außerbetriebnahme zu vermeiden, müssen alle Sicher-
heitshinweise beachtet werden. Die Ausfahrwinde und deren
Inhaltsstoffe sind gemäß den gültigen nationalen Vorschriften
zu entsorgen.
11. ERSATZTEILE
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile / Original-Verschleißteile
- diese Teile sind speziell für die Ausfahrwinde konzipiert. Bei
fremdbezogenen Teilen ist nicht gewährleistet, dass sie bean-
spruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt
sind.
Bei Ersatzteilbestellung bitte angeben:
Typ: – siehe Typenschild
Fabr.-Nr.: – siehe Typenschild
Teile-Nr.: – siehe Ersatzteilliste / -zeichnung
Benennung: – siehe Ersatzteilliste / -zeichnung