
6DEUTSCH 5000598
4. Der erforderliche Freiraum unterhalb einer Absturzkante, über die eine Absturzgefahr besteht, ergibt sich aus der
Anwendung und der verwendeten Ausrüstung. Hier sollen nur Anhaltspunkte gegeben werden. Zur Risiko-Beurteilung
einer möglichen Absturzhöhe können folgende Punkte eine Hilfestellung geben:
• Verbindungsmittellänge nicht über 50 cm Länge
zum einem mitlaufendem Auffanggerät auf einer beweglichen Führung = 0,50 m
• Auffanggerät kann bis zu max. 50 cm am Seil rutschen = 0,50 m
• Bandfalldämpfer kann sich bis max. 175 cm Länge öffnen = 1,75 m
• Auffangöse am Auffanggurt verschiebt sich bis zu 50 cm am Körper = 0,50 m
• Der Freiraum unterhalb der Füße sollte noch mind. 50 cm betragen = 0,50 m
• Ein Auspendeln (Anschlagpunkt nicht senkrecht über dem Benützer kann nur geschätzt werden. = ?,?? m
• Auch kann keine generelle Längenangabe gemacht werden wenn das Produkt „EDGER“-Scharfkantenseil
als Vorfach verwendet wird = ?,?? m
So kommt es zu einem Freiraum unterhalb einer Absturzkante von mind. = 4,00 m
WARNUNG: Die oben angeführten Längen und Höhen sind nur Anhaltspunkte und entbinden den Benützer nicht von einer
eigenen Risiko-Beurteilung od. Evaluierung des Arbeitsplatzes.
5. Um einen Sturz der in einem Auspendeln (Pendelmoment) endet abzuschwächen sollte darauf geachtet werden das
der Arbeitsplatz bzw. die mögliche Seitwärtsbewegung, während der Arbeiten, an beiden Seiten auf ein Minimum von
1,50 m begrenzt wird.
d) Bei einer Risiko-Beurteilung/Evaluierung des Arbeitsplatzes ist darauf zu achten, dass während einem Sturz aus einer Höhe ein
Verletzungsrisiko durch Gebäudevorstände, Gerüstkonstruktion, Stahlträger, Holzbalken und baulichen Konstruktionen besteht.
e) Es muss auch bei einer Risiko-Beurteilung/Evaluierung des Arbeitsplatzes ein mögliches Rettungsszenario erstellt werden und
einsatzbereit vorliegen bzw. montiert werden.
Hinweis: Die Punkte b) und c) der PPE-Directive 89/686/EEC – CNB/P/11.054 bleiben hier unbehandelt da sich die beiden
Punkte spezisch auf Höhensicherungsgeräte beziehen.
Das Scharfkantenseil „EDGER“ hat alle Prüfungen gehalten ohne das Prüfgewicht von 100 kg fallen zu lassen. Dennoch ist immer
auf eine Beschädigung des Seils zu achten, da der Mantel des Seil an der scharfen Kante beschädigt werden kann, was in weiterer
Folge zur Aussonderung des Artikels führt. Es empehlt sich daher zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Scharfkanten-
seils „EDGER“ zu treffen und Kantenschoner zu verwenden.
Dadurch kann die Lebensdauer des Scharfkantenseils „EDGER“ erhöht werden.
6.1 Bei Verwendung des Scharfkantenseils „EDGER“ als Rückhaltesystem:
Das Scharfkantenseil am Anschlagpunkt (EN795) einhängen und mittels Seilkürzer so einstellen, dass ein Sturz über die Kante
verhindert wird. Die Länge ist so einzustellen, dass das Erreichen einer absturzgefährlichen Stelle VERHINDERT wird. Immer auf
Vermeidung von Schlaffseil achten und den Seilkürzer immer so kurz wie möglich halten. Am besten immer die Auffangöse beim Auf-
fanggurt verwenden (entweder vorne im Brustbereich oder im Rückenbereich zwischen den Schulterblättern – mit A gekennzeichnet).
Immer einen Bandfalldämpfer EN 355 verwenden – dieser reduziert die auftretenden Kräfte bei einem allfälligen Sturz.
6.2 Bei Verwendung des Scharfkantenseils „EDGER“ als mitlaufendes Auffanggerät auf
beweglicher Führung:
Zur Sicherheit ist vor Verwendung immer eine Funktionsüberprüfung durchzuführen. Hierzu das Gerät am Verbindungsmittel bzw.
Bandfalldämpfer nach oben führen und schnell nach unten ziehen. Das Auffanggerät muss nach oben leicht mitlaufen und nach
unten sofort blockieren! Das Scharfkantenseil am Anschlagpunkt (EN795) möglichst horizontal über dem Benutzer einhängen (mög-
liche Pendelstürze vermeiden). Das mitlaufende Auffanggerät „EDGER“ ist x auf dem Scharfkantenseil montiert und lässt sich
durch lösen einer Schraube abnehmen. Beim Aufstieg an der beweglichen Führung läuft das mitlaufende Auffanggerät selbstständig
mit und muss nur beim Abstieg durch drücken/lösen der Sperrklinke nach unten hin mitgenommen werden. Im Fall eines Sturzes
blockiert das Gerät am Seil und verhindert so einen Fall. Es muss dabei immer die Auffangöse des Auffanggurts verwendet werden
(entweder vorne im Brustbereich oder im Rückenbereich zwischen den Schulterblättern – mit A gekennzeichnet).
Achtung: Verwenden Sie immer die kürzest mögliche Länge des Verbindungsmittels zwischen Auffanggerät und Auffang-
gurt (Achten Sie auf dessen Zulassung gem. EN 354) Die Länge des Verbindungsmittels darf jedoch nie mehr als 50 cm
betragen!!!
Es ist immer ein Bandfalldämpfer EN 355 zu verwenden – dieser reduziert die auftretenden Kräfte bei einem allfälligen Sturz. Der
Bandfalldämpfer kann sich dabei bis auf max. 1,75 m verlängern. Das Auffanggerät kann sich bis max. 0,5 m am Seil nach unten
verschieben. Bitte beachten Sie den nötigen Freiraum unterhalb der Absturzstelle.
Die Lage des Anschlagpunktes sollte immer so gewählt werden, dass der Fallweg auf ein Minimum beschränkt wird.
Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt, bzw.
dass ein Aufschlagen am Boden nicht möglich ist. Achten Sie darauf, dass Schlaffseilbildung verhindert wird und steigen Sie niemals
über den Anschlagpunkt (siehe Bild 1).
Damit das Mitlaufende Auffanggerät auf der beweglichen Führung (Scharfkantenseil „EDGER“) leichter läuft und damit es nicht zu
einer Schlaffseilbildung kommt empfehlen wir am unteren Ende des Seils ein Gewicht (z. B. euroline Ballastsack 5 KG) zu befestigen.
Damit ist das Seil immer vorgespannt und ein problemloses auf- und abgleiten des Mitlaufenden Auffanggerätes ist gewährleistet
(siehe Bild 2).