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Anforderungen an die Wasserqualität:
ACHTUNG
Als Hochdruckmedium darf nur sauberes
Wasser verwendet werden. Verschmutzun-
gen führen zu vorzeitigem Verschleiß oder
Ablagerungen im Gerät und im Zubehör.
Wird Recyclingwasser verwendet, dürfen
folgende Grenzwerte nicht überschritten
werden.
GEFAHR
–Hochdruckreiniger nicht betreiben,
wenn Kraftstoff verschüttet worden ist,
sondern das Gerät an einen anderen
Ort bringen und jegliche Funkenbildung
vermeiden.
–Kraftstoff nicht in der Nähe von offenem
Feuer oder Geräten wie Öfen, Heizkes-
sel, Wassererhitzer usw. aufbewahren,
verschütten oder verwenden, die eine
Zündflamme haben oder Funken erzeu-
gen können.
–Leicht entzündbare Gegenstände und
Materialien vom Schalldämpfer fernhal-
ten (mindestens 2 m).
–Motor nicht ohne Schalldämpfer betrei-
ben und diesen regelmäßig kontrollie-
ren, reinigen und nötigenfalls erneuern.
–Motor nicht in wald-, busch- oder gras-
bestandenem Gelände einsetzen, ohne
dass der Auspuff mit einem Funkenfän-
ger ausgerüstet ist.
–Außer bei Einstellarbeiten den Motor
nicht mit abgenommenem Luftfilter oder
ohne Abdeckung über dem Ansaugstut-
zen laufen lassen.
–Keine Verstellungen an Regelfedern,
Reglergestängen oder anderen Teilen
vornehmen, die eine Erhöhung der Mo-
tordrehzahl bewirken können.
–Verbrennungsgefahr! Heiße Schall-
dämpfer, Zylinder oder Kühlrippen nicht
berühren.
–Hände und Füße nie in die Nähe be-
wegter oder umlaufender Teile bringen.
–Vergiftungsgefahr! Gerät darf nicht in
geschlossenen Räumen betrieben wer-
den.
–Jeweilige nationale Vorschriften des
Gesetzgebers für Flüssigkeitsstrahler
beachten.
–Jeweilige nationale Vorschriften des
Gesetzgebers zur Unfallverhütung be-
achten. Flüssigkeitsstrahler müssen re-
gelmäßig geprüft und das Ergebnis der
Prüfung schriftlich festgehalten werden.
–Die Heizeinrichtung des Gerätes ist
eine Feuerungsanlage. Feuerungsan-
lagen müssen regelmäßig nach den je-
weiligen nationalen Vorschriften des
Gesetzgebers überprüft werden.
–Am Gerät/Zubehör dürfen keine Verän-
derungen vorgenommen werden.
Bitte mineralölhaltiges Abwasser nicht ins
Erdreich, Gewässer oder Kanalisation ge-
langen lassen. Motorenwäsche und Unter-
bodenwäsche deshalb bitte nur an geeig-
neten Plätzen mit Ölabscheider durchfüh-
ren.
pH-Wert 6,5...9,5
elektrische Leitfähigkeit * Leitfähigkeit
Frischwasser
+1200 µS/cm
absetzbare Stoffe ** < 0,5 mg/l
abfiltrierbare Stoffe *** < 50 mg/l
Kohlenwasserstoffe < 20 mg/l
Chlorid < 300 mg/l
Sulfat < 240 mg/l
Kalzium < 200 mg/l
Gesamthärte < 28 °dH
< 50 °TH
< 500 ppm (mg
CaCO3/l)
Eisen < 0,5 mg/l
Mangan < 0,05 mg/l
Kupfer < 2 mg/l
Aktivchlor < 0,3 mg/l
frei von üblen Gerüchen
* Maximum insgesamt 2000 µS/cm
** Probevolumen 1 l, Absetzzeit 30 min
*** keine abrasiven Stoffe
Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
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