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9. Explosionsgeschützte Pumpwerke
9.1 Allgemeines
Die Pumpwerke Niro 41-R-GLRD, Niro 41-L-GLRD,
Niro 41-R DL, Niro 41-L DL, RE Niro 41-L-GLRD,
MP Niro 41-R/L GLRD und HC 42-R DL dienen der
Förderung brennbarer Flüssigkeiten aus ortsbeweglichen
Gefäßen, die zu den Explosionsgruppen IIA und IIB und
den Temperaturklassen T1 bis T4 gehören.
Der außenliegende Teil des Pumpwerks zwischen Saug-
öffnung und Druckstutzen entspricht Kategorie 1.
Der außenliegende Teil des Pumpwerks zwischen Druck-
stutzen und Verbindungsteil für einen Antriebsmotor
und der innenliegende Teil des Pumpwerks bei GLRD-
Ausführungen (bei bestimmungsgemäßer Förderung
durch die geförderte Flüssigkeit bedeckt) entspricht
Kategorie 2.
9.2 Besondere Bedingungen
Beim Einsatz der Fasspumpe müssen sich alle am Ver-
bindungsteil zusätzlich angebrachten Bauteile (Kupplung,
Getriebe, Antriebsmotor usw.) außerhalb des ortsbe-
weglichen Behälters befinden. Dabei müssen die An-
forderungen gemäß Gerätegruppe II (Unterteilung II B),
Kategorie 2, Temperaturklasse T4 erfüllt werden.
Der Antriebsmotor (elektrisch oder mit Druckluft an-
getrieben) darf eine Leistung von 0,88 kW und eine
Drehzahl von 17.000 1/min nicht überschreiten.
Die Fasspumpe darf nicht ortsfest eingesetzt werden.
Der Betrieb der Pumpe ist während des Pumpvorgangs
so zu überwachen, dass Trocken- und Leerlaufphasen
auf das betrieblich unbedingt notwendige Minimum be-
schränkt bleiben.
9.3 Potentialausgleich und Erdung
Vor Inbetriebnahme der Pumpe ist unbedingt der Potenti-
alausgleich im System Pumpe - zu entleerendes Behältnis
- zu befüllendes Behältnis - herzustellen.
Gleiches Potential zwischen Pumpe und zu entleerendem
Behältnis erreicht man durch Anklemmen des Potential-
ausgleichskabels (Bestell-Nr. 0204-994). Zur besseren
Leitfähigkeit sind Farbe und Schmutz an den Klemm-
stellen zu entfernen.
Eine leitfähige Verbindung zwischen zu entleerendem
und zu füllendem Behältnis wird durch einen leitfähigen
Untergrund (z.B. leitfähige Roste) sichergestellt.
Ein gut leitfähiger Übergang zwischen Behältnis und
Erdpotential muss ebenfalls vorhanden sein.
Erklärung:
(1) Potentialausgleichskabel, (2a) leitfähiger Untergrund oder
Anschluss eines Potentialausgleichskabels an beiden Fässern,
(2b) galvanische Verbindung (geringer Übergangswiderstand
zur Erde), (3) leitfähiger Schlauch, (4) leitfähige Verbindung
von Schlauch und Schlauchstecker, (5) Pumpwerk für Zone 0,
(6) Motor mit nichtberührbaren Metallteilen, (7) Zapfpistole
9.4 Leitfähige Schläuche/Schlaucheinbindungen
In jedem Fall muss der an dem Druckstutzen der Fass-
pumpe angeschlossene Schlauch - hinsichtlich elektro-
statischer Aufladungen - ausreichend elektrisch leitfähig
sein.
Der ohmsche Widerstand zwischen den Armaturen - in
diesem Fall zwischen Pumpwerk und Zapfpistole - darf
je nach Schlauchtype einen Grenzwert nicht überschrei-
ten.
1. Kennzeichnung des Schlauches mit dem Symbol "M"
Grenzwert ≤102Ω (siehe Bild 11)
2. Kennzeichnung des Schlauches mit dem Symbol "Ω"
Grenzwert ≤106Ω (siehe Bild 12)
Die Schlaucheinbindung muss einen gut leitfähigen
Übergang zwischen Schlauch und Pumpwerk sowie
Schlauch und Zapfpistole sicherstellen. Die Zapfpistole
muss ebenfalls leitfähig sein.
Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, so ist die separate
Erdung aller leitfähigen Teile (z.B. metallenes Mundstück
am Schlauchende) unbedingt erforderlich.
Das Einbinden von leitfähigen Schläuchen mit Ar-
maturen zu Schlauchleitungen verlangt die Kenn-
zeichnung und Prüfung nach DIN EN 12 115.
Eingesetzte Zapfpistolen müssen zusammen mit
der Schlauchleitung geprüft werden. Die Prüfung
ist auch nach Reparaturen an der Zapfpistole er-
forderlich.