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0698-050 B70V/B70V-SR - 04/19
de
Für Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
sind vom Betreiber eine Reihe von Vorschriften zu be-
achten. Die folgende Auistung gibt einen Überblick der
wesentlichen Vorschriften.
Innerhalb der Europäischen Union gelten:
- Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur
Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der
Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfä-
hige Atmosphären gefährdet werden können.
- EN 60079-0 (IEC 60079-0)
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete
Bereiche - Allgemeine Bestimmungen
- EN 60079-14 (IEC 60079-14)
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefähr-
dete Bereiche - Teil 14: Elektrische Anlagen in explosi-
onsgefährdeten Bereichen
- EN 60079-10 (IEC 60079-10)
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefähr-
dete Bereiche - Teil 10: Einteilung der explosionsge-
fährdeten Bereiche
- DIN EN 1127-1
Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz -
Teil 1: Grundlagen und Methodik
- Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)
Weiterhin können zusätzlich nationale Vorschriften und
Richtlinien gelten.
Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen
aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse
explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender
Menge auftreten kann. Sie werden in mehrere Zonen
unterteilt.
Für explosionsgefährdete Bereiche durch entzündbare
Gase, Dämpfe oder Nebel gilt:
a) Zone 0 umfasst Bereiche, in denen gefährliche ex-
plosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig
vorhanden ist.
b) Zone 1 umfasst die Bereiche, in denen damit zu rech-
nen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphä-
re gelegentlich auftritt.
c) Zone 2 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen
ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt.
- Im Inneren eines Fasses oder Behältnisses herrscht
generell Zone 0.
- Die Trennstelle zwischen Zone 0 und Zone 1 wird
durch das Fass-Spundloch bzw. die Oberkante des
Behältnisses festgelegt.
- Räume, in denen um- oder abgefüllt wird, fallen
grundsätzlich unter Zone 1.
- Für Fass- und Behälterpumpen folgt daraus:
1. Zum Fördern entzündbarer Flüssigkeiten dürfen
nur Pumpwerke der Gerätegruppe II, Kategorie
1/2 G verwendet werden. Diese erfüllen die Vor-
schriften für den Einsatz in Zone 0.
2. Der Einsatz von explosionsgeschützten Motoren,
gleich welcher Schutzart, in Zone 0 ist nicht zuläs-
sig. Ausnahmen können nur die örtlichen Überwa-
chungsbehörden machen.
3. Lutz-Motoren der Baureihe ME in der Ausführung
„Druckfeste Kapselung - Erhöhte Sicherheit“ erfül-
len die Vorschriften für die Gerätegruppe II, Kate-
gorie 2 G. Sie dürfen in Zone 1 eingesetzt werden.
Geräte der Firma Lutz Pumpen für explosionsgefährdete
Bereiche sind an Hand einer individuellen Seriennum-
mer gekennzeichnet, die der Rückverfolgbarkeit dient.
Aus dieser Zahl können Baujahr und Geräteausführung
bestimmt werden.
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Gerät für
explosionsgefährdete Bereiche. Diesbezüglich und un-
ter Berücksichtigung der ATEX-Richtlinie sind spezische
Vorkehrungen zu treen, um die Rückverfolgbarkeit des
Gerätes im vor- und nachgeschalteten Bereich sicher-
zustellen.
Unser mit ATEX-Bescheid zertiziertes QM-System
gewährleistet diese Rückverfolgbarkeit bis zum Ort der
ersten Auslieferung.
Ausgenommen im Falle gegenteilig lautender vertrag-
licher Bestimmungen sind alle Personen, die diese
Geräte weiterliefern, dazu verpichtet, ein System ein-
zuführen, das eine eventuell erforderliche Rückrufaktion
für fehlerhafte Geräte ermöglicht.