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Entsorgung
Das Produkt und die
Verpackung sind recycelbar,
unterliegen einer erweiterten
Herstellerverantwortung und
werden getrennt gesammelt.
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne auf Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der
Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner
Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgen
dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen,
Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die
Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, ein entspre-
chendes Altgerät an Ihren Händler zurückzugeben. Händler
von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Lebensmittelhändler,
die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind
verpflichtet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen,
auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte
in keiner Abmessung größer als 25 cm sind. LIDL bietet Ihnen
Rücknahmemöglichkeiten direkt in den Filialen und Märkten an.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie
selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, entneh-
men Sie die alten Batterien oder Akkus sowie Lampen, bevor
Sie das Altgerät zur Entsorgung zurückgeben und führen Sie sie
einer separaten Sammlung zu. Bei fest eingebauten Akkus ist
bei der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen
Akku enthält.
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll
entsorgt werden.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien/Akkus
bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils oder
im Handel abzugeben.
Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/Akkus einer
umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können.
Geben Sie Batterien/Akkus nur im entladenen Zustand zurück.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausge-
dienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-
oder Stadtverwaltung.
Führen Sie alle Verpackungsmaterialien einer
umweltgerechten Entsorgung zu.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiede-
nen Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese
gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmateria-
lien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.