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Bauliche Veränderungen an der
Kalibrier- und Justiereinrichtung
•Nehmen Sie ohne Genehmigung des Herstellers
keine Veränderungen, An- oder Umbauten an der
Kalibrier- und Justiereinrichtung vor.
•Tauschen Sie Maschinenteile in nicht
einwandfreiem Zustand sofort aus.
•Verwenden Sie nur Original Ersatz- und
Verschleißteile. Bei Teilen von Fremdherstellern
ist nicht gewährleistet, dass sie beanspruchungs-
und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt
sind.
Pflichten im Umgang mit dieser
Kalibrier- und Justiereinrichtung
Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur folgende
Personen an der Kalibrier- und Justiereinrichtung
arbeiten zu lassen:
•Personen, die mit den grundlegenden
Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung
der Kalibrier- und Justiereinrichtung eingewiesen
sind,
•Personen, die das Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung
gelesen, verstanden und durch ihre Unterschrift
bestätigt haben.
•Personen, die die Anforderungen zur Kalibrierung
von Drehmomentschlüsseln kennen und
verstanden haben.
Die Verantwortung zur ordnungsgemäß
durchgeführten Kalibrierung und Justierung von
Drehmomentschlüsseln liegt beim Betreiber bzw.
Anwender.
Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Kalibrier- und
Justiereinrichtung beauftragt sind, müssen sich vor
Arbeitsbeginn verpflichten:
•die grundlegenden Vorschriften über
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu
beachten,
•das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in
dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch ihre
Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese gelesen
und verstanden haben.
•die Anforderungen der maßgeblichen Norm zur
Kalibrierung zu befolgen.
Ausbildung des Personals
•Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf
an der Kalibrier- und Justiereinrichtung arbeiten.
•Die Qualifizierungsanforderungen des Anwenders
sind durch den Kunden festzulegen. Wir
empfehlen eine technische Grundausbildung mit
einer Weiterbildung zum Qualitätsassistenten.
•Die Zuständigkeiten des Personals für das
Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Rüsten,
Warten und Instandsetzen sind klar festzulegen.
•Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht
einer erfahrenen Person an der Kalibrier- und
Justiereinrichtung arbeiten.
•Das Personal muss mit der Anwendung und
Handhabung von Kalibrierobjekten vertraut sein.
•Das Personal muss über vertiefte Kenntnisse der
EN ISO 6789 und der vom Anwender
anzuwendenden Normen oder
Werksanforderungen verfügen.
•Das Personal muss Kenntnisse über das
Bedienen eines PCs und darauf installierter
Software verfügen.
Schutzausrüstungen
•Die erforderlichen persönlichen
Schutzausrüstungen sind vom Betreiber
bereitzustellen.