
Bedienungsanleitung DC 1200
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Ihre VIEWEG GmbH
1.1 Das DC 1200
Die DC 1200 Dosiergerätserie kann in verschiedenen Optionen ausgeführt sein, welche
sich technisch je nach Ausführung geringfügig unterscheiden. Aus diesem Grund wird
im Nachfolgenden nur vom DC 1200 gesprochen.
Das digitale Dosiergerät der Serie DC 1200 dient zur präzisen Steuerung von pneuma-
tisch gesteuerten Dosierungen, wie z.B. Dosierungen aus 3 – 55 cc Kleinkartuschen.
Die Einstellung des eingebauten Druckluftreglers für den Materialdruck in der Kartusche,
wird auf dem Digital Display angezeigt und kann so exakt justiert werden.
Auch die Vakuumrückhaltung über die digitale Anzeige exakt und reproduzierbar einge-
stellt werden. Die ebenso digitale Drucküberwachung inkl. Anzeige des Eingangsdrucks
erhöht zusätzlich die Prozesssicherheit.
1 Allgemeines
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für dieses Dosiergerät entschieden haben.
Um ein einwandfreies Funktionieren zu gewährleisten, lesen Sie bitte diese Bedienungs-
anleitung sorgfältig durch und bewahren Sie sie auf, um auch zukünftig nachschlagen
zu können.
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder wenn Fragen auftreten sollten, die in
dieser Bedienungsanleitung für Sie nicht ausführlich genug behandelt werden, dann
wenden Sie sich bitte direkt an uns.
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist für den gewerblichen Gebrauch konzipiert und konstruiert. Es dient nur
zum Dosieren von flüssigen Materialen wie Klebstoff, Paste, Fett, Öl, Silikon und ähnli-
chen. Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Wird dieses Gerät für
andere Zwecke eingesetzt, kann es zu Personen- oder Sachschäden kommen.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Folgen aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung.
Zu nicht bestimmungsgemäßer Verwendung zählen:
• Änderungen am Gerät und seinen Komponenten, die nicht ausdrücklich in der
Bedienungsanleitung empfohlen werden
• Einsatz nicht kompatibler, oder beschädigter Ersatzteile
• Verwendung von nicht zugelassenem Zubehör oder Hilfsgeräten
• Überschreiten der zugelassenen und empfohlenen Drücke
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