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ATIKA BWK 500 - User manual

BETRIEBSANLEITUNG
für
Brennholz Wippkreissäge
BWK 500
®
Wir
ATIKA-Maschinenfabrik
Wilhelm Pollmeier GmbH & Co.
Schinkelstraße 97
D-59227 Ahlen
erklären in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt
Brennholz-Wippkreissäge
BWK 500
auf das sich diese Erklärung bezieht, den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
EG-Richtlinie 98/37/EG
sowie den Anforderungen der anderen einschlägigen EG-Richtlinien
89/336/EWG und 73/23/EWG
entspricht.
Zur sachgerechten Umsetzung der in den EG-Richtlinien genannten Sicherheits-
und Gesundheitsanforderungen wurden folgende Normen und technische
Spezifikationen herangezogen:
EN 294, EN 60204-1, EN 847-1, pr EN 1870-6,
„ Brennholz-Kreissägemaschinen“
Nummer der EG-Baumusterbescheinigung B-EG 2001/16
Ahlen, 11.09.2001
A. Pollmeier, Geschäftsleitung
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Entsprechend der EG-Richtlinie 98/37/EG
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Anleitung für künftige Verwendungen aufbewahren.
Inhalt: Hinweise zur Sicherheit
Restrisiken
Inbetriebnahme
Wartung und Pflege
Ersatzteile und Zubehör
Garantiebestimmungen
Technische Daten:
Wechselstromotor P1= 2,5 kW P2= 2,0 kW S 6 - 40 %
230 V 50 Hz, 2880 min-1
Schnitttiefe ca. 140 mm
Sägeblattdurchmesser 500 mm
Größe (LxBxH) 1110 x 660 x 1060 mm
Gewicht ca. 80 kg
Arbeitshöhe ca. 880 mm
Geräuschkennwerte:
DIN EN ISO 3744:1995-11 / DIN EN ISO 11201:1996-07 / ISO 7960 Anhang A: 1995-02
Schalleistungspegel Schalldruckpegel
am Arbeitsplatz
Leerlauf LWA = 95 B(A) LpA = 87 dB(A)
Bearbeitung LWA = 108 dB(A) LpA = 101 dB(A)
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen
Zusammenhang zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche
Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen
können, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen
und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land variieren. Diese Information soll
jedoch den Anwender befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Wippkreissäge ist ausschließlich zum Schneiden von Rundholz mit einem maximalen
Durchmesser von 15,5 cm unter Verwendung von Qualitätssägeblättern nach EN 847-1
vorgesehen. Der Durchmesser des Sägeblattes darf maximal 500 mm betragen.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS-Stahl (hochlegierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht
zulässig, weil dieser Stahl hart und spröde ist . Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes
und Herausschleudern von Sägeblattstücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung
der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen
allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind
einzuhalten.
Jeder darüberhinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
entstehende Schäden jeder Art aus.
Die Wippkreissäge darf nur von Personen über 18 Jahren genutzt, instandgesetzt und gewartet
werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Holz unbedingt zu entfernen.
Hinweise zur Sicherheit
Um die Brennholzkreissäge ordnungsgemäß betreiben zu können, ist es unumgänglich sich vor
der Erstinbetriebnahme des Gerätes mit der Betriebsanleitung vertraut zu machen. In der
Betriebsanleitung werden auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen angeführt, die
unbedingt eingehalten werden müssen!
Die Säge nur auf festem und ebenem Untergrund betreiben, d. h., er muß rutschfest,
schwingungsfrei sowie kippsicher sein. Ebenso sind Stolpergefahren aus unmittelbarer
Maschinennähe zu entfernen.
Der Stromanschluß zur Maschine, 230 V Wechselstrom muß den gültigen nationalen Bestim-
mungen und Richtlinien entsprechen (z.B.: ÖVE, VDE, usw.).
Ebenso ist für ausreichende Lichtverhältnisse zu sorgen.
Die an der Säge angebrachten Schutzvorrichtungen dürfen beim Sägen nicht entfernt
werden!
Es darf nur ein Qualitätssägeblatt nach prEN 847-1 mit einem Durchmesser von 500 mm
verwendet werden. Rissige, stumpfe oder solche Sägeblätter, die ihre Form verändert haben,
dürfen nicht verwendet werden.
Durch Nachschleifen der Verzahnung darf die Zahnhöhe maximal um 5 mm geringer werden.
Bei Unterschreitungen ist das Sägeblatt auszuwechseln. Ein scharf geschliffenes Sägeblatt
erhöht die Arbeitsleistung und vermindert die Rückschlaggefahr.
Die maximale Länge von Schnittgut darf 200 cm betragen. Die Mindestschnittlänge darf 20 cm
nicht unterschreiten.
Schnittreste sind den Erfordernissen entsprechend von der Maschine zu entfernen, um die
Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu beeinträchtigen.
4
Das gleiche gilt für Sägespäne. Die Spanabführung muß frei gehalten werden.
Es darf nur Holz mit einem maximalen Durchmesser von 15,5 cm geschnitten werden, um den
gefährlichen Wendeschnitt auszuschließen.
Reisigbündel dürfen nur geschnitten werden, wenn sie beidseitig des Schneidbereiches
gebunden sind.
Es ist dafür zu sorgen, daß abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des Sägeblattes erfaßt
und weggeschleudert werden können.
Sie dürfen in der Nähe des Sägeblattes nicht mit der Hand entfernt werden.
Fahrbare Kreissägen müssen während des Betriebes gegen Weiterfahren gesichert
werden.
Kreissägen dürfen nur bei stillstehendem und abgedecktem Sägeblatt befördert werden.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störungen und dgl. sind
unbedingt einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und Beschädigungen zu vermeiden.
Darüber hinaus dürfen die Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt
werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet worden sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Brennholzkreissägen beschäftigt werden.
Beim Arbeiten mit der Brennholzkreissäge sind Gehörschutz, Schutzbrille, enganliegende
Kleidung sowie Sicherheitsschuhe zu tragen.
Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes ist das Gerät stets auszuschalten und der Netzstecker zu
ziehen. Gleiches gilt bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, sowie beim
Sägeblattwechsel, bei der Beseitigung von Störungen und beim Entfernen eingeklemmter
Splitter. Bevor diese Arbeiten durchgeführt werden, muß das Sägeblatt zum Stillstand
gekommen sein.
Die Säge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien betrieben werden.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten
Konstruktion noch Restrisiken bestehen:
•Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug (Sägeblatt) oder Werkstück
bei unsachgemäßer Handhabung
•Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile
•Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes
•Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäßer Elektro-
Anschlußleitungen
•Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen Bauteilen
•Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz
Desweiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offensichtliche Restrisiken
bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Hinweise zur Sicherheit“ und die Hinweise bei
der „Inbetriebnahme“ sowie die Betriebsanweisung ingesamt beachtet werden.
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!
!
INBETRIEBNAHME
Die Brennholzkreissäge ist mit einem Wechselstrommotor ausgerüstet und an die
entsprechende und vorschriftsmäßige Steckdose anzuschließen. Dabei sind folgende Punkte
zu beachten:
•Kabelquerschnitt mind. 2,5 mm²
•Die Kabelverlängerung sollte 15 m nicht überschreiten und muß ebenfalls 2,5 mm²
Kabelquerschnitt aufweisen. Die Verlängerung muß unbedingt vollständig abgerollt werden
•Absicherung der Zuleitung: 16 Ampere träge
•Der Schalter ist mit einer Nullspannungsauslösung ausgestattet. Diese soll verhindern, daß
nach Spannungsausfall (Wackelkontakt in der Netzleitung, durchgebrannte Sicherung,
unbeabsichtigtes Ziehen des Netzsteckers, usw.) die Kreissäge selbsttätig wieder anläuft.
Durch die Nullspannungsauslösung muß die Kreissäge nach Spannungsausfall durch
Betätigung des Einschalters erneut eingeschaltet werden
•Arbeiten an der Elektrischen Anlage dürfen nur von einem anerkannten Fachmann
durchgeführt werden!
Die Säge ist mittels Stecker an das Stromnetz anzuschließen.
Einschalten
Schalten Sie den Motor mittels grünem Taster an der Schalter-Stecker-Kombination ein
Ausschalten
Schalten Sie den Motor mittels rotem Taster aus. Der Motor wird mittels eingebauter
elektronischer Bremse innerhalb von ca. 10 Sekunden zum Stillstand gebracht.
ACHTUNG !!!
WÄHREND UND KURZ NACH DER BREMSZEIT BRUMMT DER MOTOR.
IN DIESER PHASE DARF DER SCHALTER KEINESFALLS BETÄTIGT WERDEN. (WEDER
EIN- NOCH AUSSCHALTEN). ERST NACH VERSTUMMEN DES BRUMMTONES DARF DER
MOTOR WIEDER EINGESCHALTET WERDEN. DIE MASCHINE NICHT HÄUFIGER
ALS 6 x PRO STUNDE EIN- UND AUSSCHALTEN.
Funktions- und Arbeitshinweise
Zum Sägen wird das Holz in die Wippe eingelegt. Das abzusägende Stück Holz liegt dabei in
der rechten Hälfte der Wippe. Der Sägevorgang erfolgt durch die Bewegung der Wippe gegen
das Sägeblatt. Durch die in der Wippe angebrachten Widerhaken wird das Holzstück während
des Sägens am Verdrehen gehindert. Nach Beendigung des Sägevorgangs wird die Wippe
durch selbsttätigen Federdruck wieder in Ruhestellung gebracht. In Ruhestellung ist das
Sägeblatt an den Schneidezähnen und am Umfang vollkommen verdeckt. Wenn ein
selbsttätiger Rückholdruck der Wippe nicht mehr erfolgt, weil die Feder ausgeleiert oder
gebrochen ist, muß das Sägen mit der Maschine bis zur Reparatur oder Auswechseln der
Feder unterbleiben.
ACHTUNG !!!
DIE KREISSÄGE DARF NICHT ZWECKENTFREMDET UND NUR
BESTIMMUNGSGEMÄß VERWENDET WERDEN!
6
!
Sägeblattwechsel
•Stromzufuhr unterbrechen (Ziehen des Netzsteckers aus der Steckdose)
•Obere Schutzhaube entfernen (durch lösen von 4 Befestigungsschrauben)
•Sägeblatt mittels Haltestift fixieren
•Spannschraube und Spannflansch lösen
•Sägeblatt wechseln - Zahnstellung Richtung Bedienperson
•Sägeblatt mittels Haltestift fixieren
•Spannschraube und Spannflansch befestigen
•ACHTUNG: HALTESTIFT UNBEDINGT WIEDER ENTFERNEN!
•Obere Schutzhaube wieder montieren
Mögliche Störungen und deren Beseitigung
Störungen Mögliche Ursache Beseitigung
Gerät läuft nicht an, obwohl
Eingeschaltet wurde
- Stromausfall
- Thermoschutz hat ausgelöst
- Nullspannungsauslöser wirksam
- event. Sicherung wechseln
- Nach Abkühlzeit wieder einschalten
Unbefriedigende Schnittleistung
Bremsspuren am Sägeblatt
Starke Motorerwärmung
- Sägeblatt stumpf
- Motor ist überlastet
- Zuleitung zu lange
- Kabelquerschnitt zu gering
- Sägeblatt schärfen und schränken
- Sicherung und Zuleitung
überprüfen
- Kühlpausen einlegen
Bremswirkung reicht nicht aus Verschiedene Ursachen möglich Nur von einer Fachkraft oder vom
Hersteller instandsetzen lassen
ACHTUNG !!!
BENUTZUNGSVERBOT DER KREISSÄGE BEI AUSFALL ODER
DEFEKT DER MOTORBREMSE!
7
WARTUNG UND PFLEGE
Bei allen Wartungs- und Pflegearbeiten ist vorher der Netzstecker zu ziehen.
Die Pflege und Wartung des Gerätes zur Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit ist sehr einfach,
aber wichtig. Damit alle beweglichen Teile der Brennholz-Wippkreissäge leichtgängig bleiben,
genügt es, diese hin und wieder leicht zu ölen. Stumpfe Sägeblätter dürfen nicht benutzt
werden (Sägeblätter schleifen und schränken lassen oder erneuern).
Die Kühlrippen des Motors sind bei starker Verschmutzung zu reinigen (Motor wird sonst zu
warm).
Die Aufnahme der Wippe muß öfters gesäubert werden um Harzrückstände zu entfernen.
ERSATZTEILLISTE
Ersatzteilliste siehe Seite 8, 9
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Wir übernehmen 12 Monate Garantie ab Lieferung der Maschine und zwar für Mängel, die
durch Material- bzw. Fabrikationsfehler aufgetreten sind.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
sowie bei baulichen Veränderungen an der Maschine entstehen sind Garantieansprüche
ausgeschlossen.
Fehlerhafte Teile sind unserem Werk Porto- bzw. frachtfrei einzuschicken, und die
Entscheidung für kostenlose Ersatzlieferung obliegt dem Hersteller.
Anfallende Garantiearbeiten werden von uns ausgeführt. Es bedarf unserer ausdrücklichen
Genehmigung, die Behebung des Schadens von einer anderen Firma vornehmen zu lassen.
Nur bei Verwendung von Original-Ersatzteilen leisten wir Garantie.
Durch Instandsetzung wird die Garantiezeit nicht erneuert oder verlängert!
ÄNDERUNGEN, DIE DEM TECHNISCHEN FORTSCHRITT DIENEN,
BEHALTEN WIR UNS VOR!
8
9
Position Ersatzteil-Nr. Bezeichnung
A1 360910 Rahmen
A2 360911 Rad
A3 391640 Scheibe für 20 mm Welle
A4 392005 Sicherungsring für 20 mm Welle
A5 360912 Fahrbügel
A6 390004 Sechskantschraube M 6 x 35
A7 391028 Sechskantmutter M6, selbstsichernd
A8 360913 Halterung für Wippteil
A9 390074 Sechskantschraube M 8 x 25
A10 391914 Federring A 8
A11 391644 Scheibe A 8,4
B1 360934 Kreissägenmotor
B2 390113 Sechskantschraube M 10 x 30
B3 391670 Scheibe A 10,5
B4 391915 Federring A 10
B5 391011 Sechskantmutter M 10
B6 360935 Schalter-Stecker-Kombination (SSK)
B7 390185 Sechskantschraube M 5 x 60
B8 391672 Scheibe A 5,3
B9 360936 Sägeblatt
B10 360917 Vorderer Sägeblattflansch
B11 360918 Hinterer Sägeblattflansch
B12 360928 Scheibe für Sägeblattflansch
B13 360929 Spannschraube M 12 x 55
B14 391022 Sechskantmutter M 5
C1 360919 Schutzhaube
C2 390083 Schraube M 6 x 16
C3 391645 Scheibe A 6,4 Außen-∅18
C4 391643 Scheibe A 6,4
C5 391913 Federring A 6
C6 391021 Sechskantmutter M 6
D1 360920 Wippteil
D2 360921 Verbindungsstange
D3 360922 Zugfeder
D4 390090 Sechskantschraube M 8 x 35
D5 391037 Sechskantmutter M 8, selbstichernd
D6 360923 Holzeinlage
D7 360924 Holzeinlage
D8 390112 Holzschraube M 3 x 10
D9 391038 Sechskantmutter M 10, selbstsichernd
D10 360925 Führungsstange
D11 391641 Scheibe A 15,5
D12 392206 Splint ∅4 x 32
10
ATIKA-Maschinenfabrik
Wilhelm Pollmeier GmbH & Co.
Schinkelstraße 97, D-59227 Ahlen •Postfach 21 64, D-59209 Ahlen
Telefon 0 23 82/8 92-0 •Telefax 0 23 82/8 18 12
E-mail: [email protected] •Internet: www.atika.de

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