
5
Die Produkte entsprechen nachweislich
den Anforderungen der Technischen Re-
gelwerke der EAWU
Produkt und Verpackungskomponenten
trennen und entsprechend der kommuna-
len Vorschriften entsorgen.
Importeur Symbol
•
Belastbarkeit beträgt max. 180 kg (396lb / 28 st),
Einteilung 100g (0,2lb /1 lb).
•
Reinigung: Sie können die Waage mit einem ange-
feuchteten Tuch reinigen, auf das Sie bei Bedarf
etwas Spülmittel auftragen können. Tauchen Sie die
Waage niemals in Wasser. Spülen Sie sie auch nie-
mals unter fließendem Wasser ab.
•
Schützen Sie die Waage vor Stößen, Feuchtigkeit,
Staub, Chemikalien, starken Temperaturschwan-
kungen, elektromagnetischen Feldern und zu nahen
Wärmequellen.
•
Steigen Sie nie einseitig auf den äußersten Rand der
Waage: Kippgefahr!
•
Halten Sie Kinder vom Verpackungsmaterial fern!
•
Nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
•
Sollten Sie noch Fragen zur Anwendung unserer
Geräte haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren
Händler oder an den Kundenservice.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Batterien immer korrekt und unter Berücksichtigung
der Polaritäten (+ / -) einlegen. Batterien sauber und
trocken halten und von Wasser fernhalten. Stets den
richtigen Batterietyp wählen.
• Batterien und Kontakte des Batteriefachs niemals
kurzschließen.
• Batterien niemals aufladen, zwangsentladen, erhit-
zen, zerlegen, deformieren, einkapseln oder modi-
fizieren.
• Niemals an Batterien schweißen oder löten.
• Batterien unterschiedlicher Herstellung, Kapazität
(neu und gebraucht), Größe und Typ innerhalb eines
Gerätes niemals mischen.
• Explosionsgefahr! Nichtbeachtung der genannten
Punkte kann zu Personenschäden, Überhitzung,
Auslaufen, Entlüftung, Bruch, Explosion oder Feuer
führen.
• Wenn eine Batterie ausgelaufen ist, Schutzhand-
schuhe anziehen und das Batteriefach mit einem
trockenen Tuch reinigen.
• Wenn Flüssigkeit aus einer Batteriezelle mit Haut
oder Augen in Kontakt kommt, die betroffene Stelle
mit Wasser auswaschen und ärztliche Hilfe aufsu-
chen.
• Verschluckungsgefahr! Batterien außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahren. Bei Verschlu-
cken sofort ärztliche Hilfe aufsuchen.
• Niemals Kindern erlauben, Batterien ohne Aufsicht
eines Erwachsenen auszutauschen.
• Batterien entfernt von Metallgegenständen, in gut
belüfteten, trockenen und kühlen Räumen lagern.
• Batterien niemals direkter Sonneneinstrahlung oder
Regen aussetzen.
• Bei längerer Nichtnutzung Batterien aus dem Gerät
entfernen.
• Entladene Batterien sofort und ordnungsgemäß ent-
sorgen. Batterien niemals im Feuer entsorgen.
• Bei der Entsorgung, Batterien mit unterschiedlichen
elektrochemischen Systemen getrennt aufbewahren.
• Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien
müssen Sie über speziell gekennzeichnete Sammel-
behälter, Sondermüllannahmestellen oder über den
Elektrohändler entsorgen. Sie sind gesetzlich dazu
verpflichtet, die Batterien zu entsorgen.
•Diese Zeichen finden Sie auf schad-
stoffhaltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
•
Im Interesse des Umweltschutzes darf
das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
mit dem Hausmüll entfernt werden. Die Entsor-
gung kann über entsprechende Sammelstellen
in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät
gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte EG-
Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Electronic
Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich an die
für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung
und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein-
gerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgelt-
lich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung
der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist gesetz-
lich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraus-
setzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikge-
räte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rück-
nahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüber-
träger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bild-
schirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rück-
nahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u.
Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rück-
nahme müssen Versandhändler Rückgabemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbrau-
cher bereitstellen.