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5 Einbauvorbedingungen
5.1 Allgemein
Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend
der Einbauanleitung lt. der AVB Wasser V, §12.2
durch das Wasserversorgungsunternehmen oder
einineinInstallateurverzeichniseinesWasserver-
sorgungsunternehmen eingetragenes Installations-
unternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine
Richtlinien, allgemeine Hygienebedingungen und
technische Daten müssen beachten werden.
5.2 Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlösch-
zweckebereitgestelltwird,dürfenWeichwasseran-
lagen nicht eingebaut werden.
DerEinbauortmussfrostsichersein,denSchutzder
Anlage vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungsmit-
teln, Dämpfen gewährleisten, eine Bauwerksabdich-
tunggem.DIN18195-5besitzenundeineinfaches
AnschliessenandasWassernetzermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein
separaterNetzanschluss(230V/50Hz)müssenin
unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, kann die
SchutzfunktiondesinderWeichwasseranlageinte-
griertenAquastops(jenachModellvorhanden)oder
der internen Aquastopfunktion ausreichend sein.
Dies liegt jedoch im Ermessensspielraum des
Sachversicherers. Die Klärung obliegt dem Anla-
genbetreiber.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist und die
Weichwasseranlage keine integrierte Aquastop-
funktionbesitzt,musseinebauseitigeSicherheits-
einrichtung in Fliessrichtung vor der Weichwasser-
anlage eingebaut werden.
DieSicherheitseinrichtung (z. B. BWTAqua-stop
extern)mussdieWasserzufuhrstromlosabsperren,
um einen nicht bestimmungsgemässen Wasser-
austritt aus der Weichwasseranlage im Falle eines
Anlageschadenszuverhindern.
DieSpannungsversorgung(230V/50Hz)undder
erforderliche Betriebsdruck müssen permanent
gewährleistetsein.EinseparaterSchutzvorWas-
sermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn
erwünscht – örtlich angebracht werden.
5.3 Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben derTrinkwasserverordnung bzw. der
EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die Summe
an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das einzuspeisende Hartwasser
muss stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein
Entlüfter eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen
Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung,
darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht über-
schreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschliesslich
technischen Anwendungen, darf die Umgebungs-
temperatur 40 °C nicht überschreiten.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht
überschritten werden (siehe Kapitel 12, Technische
Daten). Bei einem höheren Netzdruck muss vor
der Anlage ein Druckminderer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die korrekte
Funktion der Anlage erforderlich (siehe Kapitel 12,
TechnischeDaten).
Der optimale Betriebsdruckbereich beträgt 3-6 bar.
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der posi-
tive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und der
negative Druckstoss darf 50 % des sich einstellen-
den Fliessdruckes nicht unterschreiten (siehe DIN
1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseranlage
mit Wasser, welches Chlor oder Chlordioxid enthält,
istmöglichwenndieKonzentrationanfreiemChlor
/ Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit chlor-/chlordioxid-
haltigem Wasser führt bei organischem Ionenaus-
tauschermaterialzueinervorzeitigenAlterung!Eine
Weichwasseranlage kann die Konzentration an
freiemChlorundChlordioxidreduzieren,d.h.die
KonzentrationimAblaufeinerWeichwasseranlage
ist in der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.