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Das Fernzündgerät AOD 1.2 darf nur von einer Service- bzw.
Kundendienststelle geöffnet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich
im Servicefall an unseren Kundendienst zu wenden. Im Übrigen
verweisen wir auf die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen
und Unfallverhütungsvorschriften.
Spannungsführende Teile:
IKA®haftet nicht für Schäden oder Kosten, die aufgrund von
Unfall,Missbrauch der Systemkomponenten oder unerlaubter
Änderungen, Reparaturen oder Neuerungen entstanden sind.
Das System zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
• In reiner Sauerstoffatmosphäre werden im Tiegel bei Drücken
bis 195 bar Kerntemperaturen von über 1300 °C erreicht.
• Das Aufschlussgefäß ist aus einer gegen Halogen hochresisten-
ten Speziallegierung hergestellt. Zur quantitativen Fluor, Chlor,
Brom, Jod und Schwefelbestimmung sind die innere Oberflä-
che und die Einbauteile katalytisch aktiviert.
• Durch eine angepasste Absorptionslösung (Vorlage im Auf-
schlussgefäß) wird erreicht, dass die während der Verbrennung
entstehenden Gase quantitativ gelöst werden.
• Manuelle Zündung der Probe mit Hilfe eines Fernzündgerätes.
• Schutzeinrichtung AOD 1.3 für einen sicheren Versuchsablauf
(optional).
• Die Nachweismethode der gelösten Ionen kann vom Betreiber
frei gewählt werden. Vorgeschlagen wird die Ionenchromato-
grafie, der Nachweis mit ionenselektiven Elektroden oder ein
titrimetrischer Nachweis.Die folgenden Veröffentlichungen
nutzten diese Methoden:
– GIT 4/96: Bestimmung elementspezifischer Halogen- und
Schwefelgehalte in komplexen, organischen Matrizes.
– GIT 7/96: Neue Aspekte in der Kalorimetrie.
– GIT 11/96: Brennwertbestimmung mit simultanem Halogen-
und Schwefelaufschluss.
Diese Veröffentlichungen sind bei IKA®erhältlich.
1.5 Gewährleistung
Entsprechend den IKA®-Verkaufs- und Lieferbedingungen be-
trägt die Gewährleistungzeit 24 Monate. Im Gewährleistungsfall
wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler. Sie können aber auch
das Gerät unter Beifügung der Lieferrechnung und Nennung der
Reklamationsgründe direkt an unser Werk senden. Frachtkosten
gehen zu Ihren Lasten.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und
gilt nicht für Fehler, die auf unsachgemäße Handhabung und un-
zureichende Pflege und Wartung, entgegen den Anweisungen in
dieser Betriebsanleitung, zurückzuführen sind.
Sicherheitshinweise
Lesen Sie die Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme voll-
ständig und beachten Sie die Sicherheitshinweise.
Bewahren Sie die Betriebsanleitung für alle zugänglich auf.
Beachten Sie, dass nur geschultes Personal mit dem Gerät ar-
beitet.
Beachten Sie die Sicherheitshinweise, Richtlinien, Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften.
Verwendungszweck:
Das Aufschlusssystem AOD 1 darf nur zur Durchführung von Pro-
benaufschlüssen von halogen- und schwefelhaltigen organischen
Stoffen eingesetzt werden. Zu diesem Zweck darf ausschließlich
das Original IKA® Aufschlussgefäß AOD 1.1 verwendet werden.
Für detaillierte Hinweise lesen Sie die Betriebsanleitung des Auf-
schlussgefäßes.
Betriebsbedingungen:
Der Betreiber muss einen gefahrlosen Betrieb des Aufschlussge-
fäßes AOD 1.1 durch die Installation einer geeigneten Schutzein-
richtung (z. B. Schutzeinrichtung AOD 1.3) sicherstellen.
Der zulässige Betriebsdruck von 195 bar (19,5
MPa) des Aufschlussgefäßes darf nicht über-
schritten werden. Die Betriebstemperatur des
Aufschlussgefäßes darf 50 °C nicht überschrei-
ten. Dies entspricht einem maximalen Energie-
eintrag von ca. 30000 J. Wählen Sie die Probe-
masse dementsprechend.
Füllen Sie das Aufschlussgefäß nicht mit zuviel Probe. Füllen Sie
das Aufschlussgefäß mit Sauerstoff nur bis zu einem Druck von
max. 40 bar (4 MPa).
Kontrollieren Sie den eingestellten Druck am Druckminderer.
Führen Sie vor jeder Verbrennung eine Dichtigkeitsprüfung durch
(Betriebsanleitung des Aufschlussgefäßes beachten!).
Bei Verwendung der Schutzeinrichtung AOD 1.3 ist generell ein
Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Im Falle eines
berstenden Aufschlussgefäßes schützt die Schutzeinrichtung
nicht vor Gehörschädigungen. Tragen Sie einen Gehörschutz, um
Gehörschäden vorzubeugen.
Explosivstoffe:
Manche Stoffe neigen zu einer explosionsartigen Verbrennung
(z. B. aufgrund von Peroxidbildung), die das Aufschlussgefäß
zum Bersten bringen könnten.
Das Aufschlussgefäß AOD 1.1 darf nicht für Untersuchun-
gen an explosionsfähigen Proben benutzt werden.
Hinweise zur Probe:
Stoffe, deren Brennverhalten nicht bekannt ist, müssen vor einer
Verbrennung im Aufschlussgefäß AOD 1.1 auf ihr Brennverhalten
untersucht werden (Explosionsgefahr). Wenn Sie unbekannte
Proben verbrennen, halten Sie ausreichenden Abstand vom Auf-
schlussgefäß. Benzoesäure darf nur in gepresster Form verbrannt
werden! Brennbare Stäube und Pulver müssen zuerst gepresst
werden. Ofentrockene Stäube und Pulver wie z. B. Holzspäne,
Heu, Stroh usw. verbrennen explosionsartig! Ebenso metallhalti-
ge Proben, die z. B. Aluminium oder Magnesium enthalten. Sie
müssen zuerst angefeuchtet werden! Leicht brennbare Flüssig-
keiten mit einem niedrigen Dampfdruck (z. B. Tetramethyldihy-
drogendisiloxan) dürfen nicht direkt mit dem Baumwollfaden in
Berührung gelangen!
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