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3.3 Sicherheitsbestimmungen beim Verfahren des Gerüstes
(fahrbare Arbeitsbühne)
– Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine Personen auf dem Arbeitsgerüst
(fahrbare Arbeitsbühne) befinden.
– Das Arbeitsgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur von Hand und nur auf fester, ebener,
hindernisfreier Aufstellfläche verfahren werden.
– Das Verfahren des Gerüstes (fahrbare Arbeitsbühne) unter Zuhilfenahme von anderen
Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten.
– Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
– Der Aufbau und die Nutzung dürfen nur auf ebenen und stabilen Aufstellflächen,
die das Gewicht des Gerüstes (fahrbare Arbeitsbühne) aufnehmen können, erfolgen.
– Es dürfen nur fehlerfreie Originalteile des Gerüstsystems verwendet werden.
– Vor der Nutzung müssen die Fahrrollen durch Niederdrücken der Bremshebel
gesichert werden und sämtliche Gerüstbauteile müssen auf richtigen Zusammenbau
und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
– Es darf jeweils nur auf einer Belagbühne gearbeitet werden.
– Das Springen auf der Belagbühne ist verboten.
– Das Hinauslehnen und Gegenstemmen ist verboten
– Ein Einsatz des Gerüstes (fahrbare Arbeitsbühne) ist nur bis zu einer Windstärke
6 (~ 45 km/h) zulässig. Vor Überschreitung der Windstärke 6 ist das Gerüst (fahrbare
Arbeitsbühne) abzubauen oder in einen windgeschützten Bereich zu verfahren und
dort gegen Kippen zu sichern. Das Überschreiten der Windstärke 6 ist z.B. an einer
spürbaren Hemmung beim Gehen erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3tlg. Seitenschutz, bestehend
aus Geländerstreben, Zwischenholmen und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen.
Bei Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem Aufstieg dienen,
kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ist nach Beendigung der Arbeiten zu
verankern und gegen unbefugtes Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Traversen und Ballastgewichte, so wie Ausleger und Stabilisierungs-Sets sind,
entsprechend dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist un-
bedingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die Arbeits-
plattform nicht zu überlasten. Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist unzulässig.
– Das Begehen und Verlassen der Arbeitsfläche ist über andere als die vorgesehenen
Zugänge nicht zulässig.
– Das Überbrücken von Gerüsten (fahrbare Arbeitsbühnen) zu Gebäuden durch Maurer-
bohlen oder ähnlichem Material ist unzulässig. Das Gerüst (fahrbare Arbeitsbühne)
darf nicht als Aufstiegsturm verwendet werden um auf andere Konstruktionen zu
gelangen.