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DEDE
1. Sicherheitshinweise
1.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Betreiber muss gewährleisten, dass die
Montageanleitung/Betriebsanleitung von
allen Personen, die mit Arbeiten am Produkt
beauftragt werden oder den genannten
Personenkreis beaufsichtigen oder anweisen,
gelesen wurde. Weiterhin ist durch den Be-
treiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Anleitung durch das Personal voll verstanden
wird.
Die Montageanleitung/Betriebsanleitung
ist zusammen mit dem Produkt griffbereit
aufzubewahren.
Es ist zu beachten, dass Montageanleitung/
Betriebsanleitung Bestandteil des Produktes
ist und bei einem Verkauf des Produktes
dem neuen Betreiber des Produktes mit
übergeben werden muss.
Das beschriebene Produkt wurde nach dem
aktuellen Stand der Technik hergestellt.
Dennoch können bei der Verwendung des
Produktes Gefahren entstehen, die Perso-
nenschäden bzw. Sachschäden nach sich
ziehen.
Störungen, welche die Sicherheit beein-
trächtigen können, sind umgehend zu be-
seitigen. Ergänzend zur Montageanleitung/
Betriebsanleitung sind die gesetzlichen und
sonstigen allgemeingültigen Regelungen zu
Unfallverhütungsvorschriften und zum
Umweltschutz zu beachten und anzuwenden.
1.2 Grundsätzliches Verhalten beim
Umgang mit dem Produkt
o Das Produkt darf nur gefahrenbewusst,
in technisch einwandfreiem Zustand
und entsprechend den Angaben in
dieser Anleitung benutzt werden.
o Das Personal muss sich mit der Funktionen
und der Arbeitsweise des Produkts ver-
traut machen. Angegebene Montage- und
Bedienschritte und deren Reihenfolge sind
einzuhalten.
o Bei Unklarheiten bzgl. des ordnungs-
gemäßen Zustandes oder der korrekten
Montage/Bedienung sind diese Punkte
zu klären. Bis zur Klärung ist der Betrieb
untersagt.
o
Unbefugte Personen sind von dem Produkt
fernzuhalten.
o Alle für die jeweilige Tätigkeit relevanten
Sicherheitshinweise und innerbetrieblichen
Anweisungen sind einzuhalten.
o Zuständigkeiten für unterschiedliche
Tätigkeiten müssen klar festgelegt sein
und eingehalten werden. Unklarheiten
gefährden die Sicherheit im hohen Maße.
o Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
dürfen im Betrieb weder entfernt, ver-
ändert oder unwirksam gemacht werden
und sind in regelmäßigen Intervallen auf
Funktion und Vollständigkeit zu prüfen.
Müssen Schutz- und Sicherheitseinrich-
tungen demontiert werden, sind diese
1. Sicherheitshinweise