▶Neue Faltenlterkassetten einsetzen.
▶Verriegelungsbügel hochheben, Haube herunterklappen und
durch leichtes Drücken arretieren.
9 Motorschutzlter wechseln
(Siehe Kurzanleitung ).
HINWEIS
Sollte der Motorschutzlter verschmutzt sein, weist dies auf
defekte Filterkassetten hin.
▶Faltenlterkassetten ersetzen.
▶Motorschutzlter ersetzen bzw. den Motorschutzlter unter
ießendem Wasser auswaschen, trocknen und wieder
einsetzen.
10 Transport
▶Saugschlauch entfernen.
▶Ansaugstutzen mit Verschlusskappe verschließen.
▶Oberteil auf Behälter setzen.
▶Seitliche Verschlüsse schließen.
▶Zubehör in geeignete Kunststoffbeutel stecken und Kunststoff-
beutel verschließen bzw. in Werkzeugdepot stecken.
▶Schlauchenden zusammenstecken, damit keine Schmutzparti-
kel austreten.
▶Schlauch um Sauger legen und am Griff einklemmen (siehe
Kurzanleitung).
11 Wartung
HINWEIS
Vor jeder Wartung Sauger ausschalten und Netzstecker ziehen.
Zur Wartung durch den Benutzer muss der Sauger
-auseinandergenommen,
-gereinigt und
-gewartet werden,
soweit es durchführbar ist, ohne dabei eine Gefahr für das War-
tungspersonal und andere Personen hervorzurufen.
Vorsichtsmaßnahmen
Geeignete Vorsichtsmaßnahmen beinhalten:
-Reinigung vor der Demontage
-Vorsorge treffen für örtliche gelterte Zwangsentlüftung, an der
der Sauger demontiert wird
-Reinigung des Wartungsbereichs
-geeignete persönliche Schutzausrüstung
Vorsichtsmaßnahmen bei Saugern der Klassen H und M
Das Äußere des Saugers sollte durch Staubabsaugverfahren
gereinigt und sauber abgewischt werden oder mit Abdichtmitteln
behandelt werden, bevor er aus dem gefährlichen Gebiet genom-
men wird. Alle Saugerteile müssen als verunreinigt angesehen
werden, wenn sie aus dem gefährlichen Gebiet genommen werden,
und geeignete Vorkehrungen müssen getroffen werden, um eine
Staubverteilung zu vermeiden.
Verunreinigte Gegenstände
Bei der Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten müs-
sen alle verunreinigten Gegenstände, die nicht zufriedenstellend
gereinigt werden können, entsorgt werden. Solche Gegenstände
müssen in undurchlässigen Beuteln in Übereinstimmung mit den
gültigen Bestimmungen für die Beseitigung solchen Abfalls entsorgt
werden.
11.1 Wirksamkeit des Saugers testen
Mindestens einmal jährlich ist vom Hersteller oder einer unterwie-
senen Person eine staubtechnische Überprüfung durchzuführen,
u.a. auf Beschädigungen des Filters, Dichtheit des Saugers und
Funktion der Kontrolleinrichtung.
Zusätzlich muss bei Saugern der Staubklasse H die Filterwirksam-
keit des Gerätes mindestens jährlich oder häuger geprüft werden.
Das Prüfverfahren, das für den Nachweis der Wirksamkeit des Ge-
rätes angewendet werden kann, ist in EN 60335-2-69 AA.22.201.2
festgelegt. Wird die Prüfung nicht bestanden, so ist sie mit einem
neuen Hauptlter zu wiederholen.
Es muss eine ausreichende Luftwechselrate L in dem Raum vor-
handen sein, wenn die Abluft in den Raum zurückgeht. Nationale
Bestimmungen beachten.
Lässt die Saugleistung des Saugers nach und erhöht auch das
Abreinigen der Faltenlterkassetten die Saugleistung nicht mehr
(vorausgesetzt, Behälter ist geleert und Vlies-Filterbeutel ist
ausgetauscht), dann ist es notwendig, die Faltenlterkassetten
auszutauschen (siehe Kurzanleitung und „8.1 Faltenlter
wechseln“ auf Seite 16).
11.2 Prüfung und Wartung von Saugern der
Staubklasse H-Asbest
Gemäß TRGS 519 Nr. 8.2 Absatz 7 müssen Sauger der Staubklas-
se H-Asbest nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch
ein nach der Gefahrstoffverordnung zugelassenes, zertiziertes
Unternehmen gewartet und wenn erforderlich instandgesetzt
werden. Für starmix-Sauger der Staubklasse H-Asbest besteht
ein Vertrag mit der Firma ASUP GmbH, Beckendorfer Bogen 10,
21218 Seevetal, Tel. +49 (0) 41 05 / 59 888-16, Fax +49 (0) 41 05
Herr Opara.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf direkt mit o. g. Unternehmen in
Verbindung, um die Details der Abwicklung abzusprechen.
Der gewartete Sauger wird durch einen Wartungsstempel gekenn-
zeichnet und erhält einen Wartungsbericht mit Prüfzeugnis. Der
Wartungsbericht muss aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt
werden.
Reparaturen, die außerhalb der Wartung anfallen, werden in Form
eines Kostenvoranschlags bekanntgegeben und nach Bestätigung
ausgeführt.