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5 Einbauvorbedingungen
5.1 Allgemein
Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend der Einbauanleitung lt.
der AVB Wasser V, §12.2 durch das Wasserversorgungsunternehmen
oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunter-
nehmen eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine Richtlinien, allgemeine
Hygienebedingungen und technische Daten müssen beachten werden.
5.2 Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlöschzwecke bereitgestellt
wird, dürfen Weichwasseranlagen nicht eingebaut werden.
Der Einbauort muss frostsicher sein, den Schutz der Anlage vor Che-
mikalien, Farbstoen, Lösungsmitteln, Dämpfen gewährleisten, eine
Bauwerksabdichtung gem. DIN 18195-5 besitzen und ein einfaches
Anschliessen an das Wassernetz ermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein separater Netzanschluss
(230V/50Hz)müsseninunmittelbarerNähevorhandensein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, kann die Schutzfunktion des in
der Weichwasseranlage integriertenAquastops (je nach Modell vorhan-
den)oderderinternenAquastopfunktionausreichendsein.
Dies liegt jedoch im Ermessensspielraum des Sachversicherers. Die
Klärung obliegt dem Anlagenbetreiber.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist und die Weichwasseranlage
keine integrierte Aquastopfunktion besitzt, muss eine bauseitige
Sicherheitseinrichtung in Fliessrichtung vor der Weichwasseranlage
eingebaut werden.
DieSicherheitseinrichtung(z.B.BWTAQAstopextern)mussdieWas-
serzufuhr stromlos absperren, um einen nicht bestimmungsgemässen
Wasseraustritt aus der Weichwasseranlage im Falle eines Anlagescha-
dens zu verhindern.
Die Spannungsversorgung (230 V/50 Hz) und der erforderliche Be-
triebsdruck müssen permanent gewährleistet sein. Ein separater Schutz
vor Wassermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn erwünscht
– örtlich angebracht werden.
5.3 Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den Vorgaben der Trinkwas-
serverordnung bzw. der EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die Summe
an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht überschreiten! Das
einzuspeisende Hartwasser muss stets frei von Luftblasen sein, ggf.
muss ein Entlüfter eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen Gebrauch im Sinne
der Trinkwasserverordnung, darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht
überschreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschliesslich technischen Anwendun-
gen, darf die Umgebungstemperatur 40 °C nicht überschreiten.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht überschritten werden
(sieheTechnischeDaten).BeieinemhöherenNetzdruckmussvorder
Anlage ein Druckminderer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die korrekte Funktion der Anlage
erforderlich(sieheKapitel12TechnischeDaten).
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf die Summe aus Drucks-
toss und Ruhedruck den Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der
positive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und der negative Drucks-
toss darf 50% des sich einstellenden Fliessdruckes nicht unterschreiten
(sieheDIN1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseranlage mit Wasser, welches
Chlor oder Chlordioxid enthält, ist möglich wenn die Konzentration an
freiem Chlor / Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit chlor-/chlordioxidhaltigem Wasser führt
zu einer vorzeitigen Alterung des Ionenaustauschermaterials! Eine
Weichwasseranlage reduziert die Konzentration an freiem Chlor und
Chlordioxid, d.h. die Konzentration im Ablauf einer Weichwasseranlage
ist in der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.
5.4 Einbau
Vor dem Einbau der Anlage muss das Rohrleitungsnetz gespült werden.
Esmussgeprüft werden,obderAnlageeinMineralsto-Dosiergerät
zum Schutz vor Korrosion nachgeschaltet werden muss.
Zum Einbau korrosionsbeständige Rohrmaterialien verwenden. Die kor-
rosionschemischen Eigenschaften bei der Kombination unterschiedlicher
Rohrwerkstoe(Mischinstallation)müssenbeachtetwerden–auchin
Fliessrichtung vor der Weichwasseranlage.
In Fliessrichtung maximal 1 m vor derAnlage muss ein Schutzlter
installiert werden. Der Filter muss funktionsfähig sein, bevor die Weich-
wasseranlage installiert wird. Nur so ist gewährleistet, dass Schmutz
oder Korrosionprodukte nicht in die Weichwasseranlage gespült werden.
Nach Vorgaben der VDI 6023 müssen vor und nach der Anlage geeignete
Probenentnahmestellen eingebaut werden.
Der Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Regeneriermittelbehälters und
der Spülwasserschlauch müssen mit Gefälle zum Kanal geführt oder in
eine Hebeanlage eingeleitet werden.
Nach EN 1717 müssen der Spülwasser- und der Überlaufschlauch mit
dem vorgeschriebenen Abstand zum höchstmöglichen Abwasserspiegel
am Kanalanschluss befestigt werden. (Abstand grösser als Durchmesser
desAbussrohres).
Wird das Spülwasser in eine Hebeanlage eingeleitet, muss diese für
eine Wassermenge von mind. 2 m3/h bzw. 35 l/min bei Anlagen für die
Haustechnik und von mind. 3 m3/h bzw. 50 l/min bei Anlagen der Baureihe
Rondomat und AQA perla professional ausgelegt sein.
Wenn die Hebeanlage gleichzeitig auch für andere Anlagen genutzt
wird, muss sie um deren Wasserabgabemengen grösser dimensioniert
werden.
Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.
5.5 Betrieb
Die Anlagengrösse muss den zu erwartenden Nutzungsbedingungen
entsprechen.HinweisehierzundensichinderDIN1988-200undin
den technischen Daten.
Nach Zeiten ohne oder geringer Wasserentnahme z. B. Ferienzeiten
sollte eine Entnahmearmatur für mindestens 5 Minuten voll geönet
werden, bevor das Wasser wieder genutzt werden kann (siehe Kapitel
BetriebsunterbrechungeninderBedienungsanleitung).
Die mikrobiologische Wasserqualität des enthärteten Wassers wird
auch durch die Qualität des verwendeten Regeneriermittels bestimmt.