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Inspektion
Die Anlage ist monatlich vom Betreiber durch Beobachtung
eines Schaltspiels auf Betriebsfähigkeit und Dichtheit zu
überprüfen.
ACHTUNG:
Bei allen Wartungsarbeiten, Anlage vom Netz tren-
nen! Sicherheitshinweise beachten!
Alle nachfolgend beschriebenen Inspektions- und
Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisiertem Fach-
personal durchgeführt werden. Reparaturen dürfen
nur durch den Hersteller vorgenommen werden.
Wartung
Bei der Wartung von Hebeanlagen ist die EN 12056, zu
beachten. Wartungsarbeiten sind von autorisiertem ach-
personal auszuführen. Dabei sind folgende Tätigkeiten
durchzuführen:
• Sichtprüfung der Pumpen und der Armaturenteile
• Pumpe auf Leichtgängigkeit, Verschleiß undAblagerungen
prüfen
• Anschlußleitungen auf mechanische Schäden prüfen
• Schachtsystem auf starke Verunreinigungen prüfen, falls
erforderlich reinigen. Spitze Reinigungsgeräte ( z.B. Spitz-
schaufeln) sind wegen der Beschädigungsgefahr nicht ge-
eignet.
Die Wartung muß gemäß EN 12056 mindestens in folgen-
den Zeitabständen erfolgen:
• 1/4-jährlich bei Anlagen in Gewerbebetrieben
• 1/2-jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
• jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Spezielle Wartungshinweise bei Schachtsystem LW 600
Alle Tätigkeiten sind außerhalb des Schachtes durchführbar.
Das Einsteigen des Schachtes LW 600 ist nicht zulässig.
Durch Besteigen können z. B. die Pumpenhalterungen be-
schädigt werden.
• Die Entnahme der Pumpe erfolgt durch das Öffnen des
roten Einhandschnellverschluss. Die Pumpe wird inkl.
Druckrohr aus dem Schacht entnommen.
• Die Rückschlagklappe kann über den schwarzen Hebel
entnommen werden. Vorsicht: Dabei entleert sich jedoch
die gesamte Druckleitung.
Empfehlung: Wenn die Rückschlagklappe gewartet wird,
Pumpe komplett mit Klappe ausbauen, dadurch Entlee-
rung der Druckleitung problemlos möglich. Bei Wartung der
Pumpe nur roten Schnellverschluss öffnen, dadurch ent-
leert sich die Druckleitung nicht. Bei Wartung der Pumpe
mit Rückschlagklappe ist nur der schwarze Schnellver-
schluss zu öffnen (Abb. S.11)
• Der Schachtboden ist auf Verschlammung zu prüfen und
ggf. von oben zu reinigen eine Beschädigung des Schach-
tes inkl. Einbauten muss vermieden werden.
Spezielle Wartungshinweise bei Tronic- und
Duo-Aus ührung:
• Die Schaltpunkte der Tauchglocke können über die Anbind-
länge überprüft werden (siehe Maßzeichnung Abschnitt 2.3.1)
• Die Alarm-Sonde ist auch auf Ihren korrekten Sitz und Be-
festigungshöhe (siehe Maßzeichnung Abschnitt 2.3.1.) zu
überpüfen.
• Bei Schwimmerausführung ist die Anbindlänge des
Schwimmerkabels von 80 mm zu überprüfen. Ein zu langes
Schwimmerkabel verhindert das Ausschalten, da dadurch
der Schwimmer am Boden liegt.
Pumpe
ACHTUNG: Sicherheitshinweise zum Gewicht / Heben
der Pumpe beachten !
ür alle Arbeiten an der Pumpe empfiehlt es sich (nach er-
folgter Trennung vom Netz), die Pumpe aus dem Schacht zu
heben, einer Grobereinigung (z.B. mit Wasserschlauch) zu
unterziehen und für die Kontrollarbeiten auf einen sauberen
Untergrund zu stellen.Andere Arbeiten an der Pumpe als die
beschriebenen dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Inspektion und Wartung
7. Gewährleistung
1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat KESSEL
nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen
oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesse-
rung zweimal fehl oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat
der Käufer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
oder seine Zahlungspflicht entsprechend zu mindern. Die est-
stellung von offensichtlichen Mängeln muss unverzüglich, bei
nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln unverzüglich nach
ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. ür Nachbes-
serungen und Nachlieferungen haftet KESSEL in gleichem Um-
fang wie für den ursprünglichen Vertragsgegenstand. ür Neu-
lieferungen beginnt die Gewährleis-tungsfrist neu zu laufen, je-
doch nur im Umfang der Neulieferung.
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung
übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate
ab Auslieferung an
unseren Vertragspartner
.
§ 377 HGB findet weiterhin Anwendung.
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die KESSELAG die
Gewährleistungsfrist für Leichtflüssigkeitsabscheider, ettab-
scheider, Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwasserzister-
nen auf 20 Jahre bezüglich Behälter. Dies bezieht sich auf die
Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit und statische Sicherheit.
Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische Montage sowie ein
bestimmungsgemäßer Betrieb entsprechend den aktuell gültigen
Einbau- und Bedienungsanleitungen und den gültigen Normen.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel ist.
Gleiches gilt für ehler, die aufgrund mangelhafter Wartung auf-
treten.
Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Komponenten oder Ver-
schraubungen darf nur durch den Hersteller erfolgen.Andernfalls
können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein.
Stand 01. 06. 2010