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8 007 898/O369/05-04-04 Betriebsanleitung • MSL cod. © SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
2.4 Prüfhinweise
DienachfolgendbeschriebenenPrüfungen
dienen dazu, die in den nationalen/inter-
nationalenVorschriftengefordertenSi-
cherheitsanforderungenzubestätigen, ins-
besonderedieSicherheitsanforderungen
in der Maschinen- oder Arbeitsmittel-
benutzungsrichtlinie(EG-Konformität).
Diese Prüfungen dienen auch dazu, die
BeeinflussungderSchutzwirkungdurch
Störlichtquellenund andere außerge-
wöhnlicheUmgebungseinflüsseaufzude-
cken.
Diese Prüfungen müssen deshalb auf je-
den Fall durchgeführt werden.
2.4.1 Prüfungen vor der Erst-
inbetriebnahme
‡Prüfung der Wirksamkeit der Schutz-
einrichtung an der Maschine in allen an
derMaschine einstellbaren Betriebsar-
ten gemäß Checkliste (siehe
Kapitel
10
)
‡Das Bedienpersonal der mit der
SchutzeinrichtunggesichertenMaschi-
ne muss vor Aufnahme der Arbeit
durch Sachkundige des Maschinen-
betreiberseingewiesen werden. Die
Unterweisung obliegt der Verantwor-
tungdes Maschinenbetreibers.
2.4.2 Regelmäßige Prüfung
der Schut einrichtung
durch Sachkundige
‡Prüfung entsprechend den national
gültigen Vorschriften in den darin ent-
haltenen Fristen. Diese Prüfungen die-
nen der Aufdeckung von Veränderun-
gen oder Manipulationen an der
Schutzeinrichtungbezogenauf die
Erstinbetriebnahme.
‡Die Prüfungen sind bei wesentlichen
Änderungen an der Maschine oder
Schutzeinrichtunggemäß der Check-
liste (siehe
Kapitel 10
)durchzuführen,
sowie nach Umrüsten oder Instand-
setzen im Falle von Beschädigungen
an Gehäuse, Frontscheibe usw.
2.4.3 Tägliche Prüfungen
Prüfung durch den Verantwortlichen des
Betreibers vor jedem Arbeitsbeginn.
Prüfung durch Vollabdeckung mindestens
eines Lichtstrahls. Dabei muss der rote
Leuchtmelder an der Empfangseinheit/
MSLZ leuchten.
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Schwarz